Urin, Kot und Erbrochenes in Stuttgarter S-Bahnen: Trotz regelmäßiger Reinigung häufen sich die Vorfälle, besonders bei Großveranstaltungen. Wie oft die Bahnen gereinigt werden – und wie die Polizei die Vorfälle handhabt.
Die Bahntür öffnet sich – und sofort schlägt ein stechender Gestank entgegen. Auf einer Sitzreihe hat sich Erbrochenes verteilt, durch den Mittelgang zieht sich eine Spur Urin.
Solche Szenen erleben Bahnreisende im Stuttgarter Netz immer wieder. Und das, obwohl die Deutsche Bahn (DB) und die Stuttgarter Straßenbahnen AG (SBB) ihre Züge regelmäßig reinigen. Doch wie oft ist das nötig? Und wie werden die Verursacher zur Rechenschaft gezogen?
Menschliche Hinterlassenschaften seien, so ein DB-Sprecher, nicht die Regel. Doch besonders zu Großveranstaltungen – etwa dem Frühlingsfest, den Heimspielen des VfB Stuttgart oder Konzerten namhafter Künstler – häufen sich die Vorfälle.
Reinigung der S-Bahnen: So oft wird geputzt
„Die im S-Bahn-Verkehr eingesetzten Züge werden täglich gereinigt“, sagt der DB-Sprecher. Nachts leeren die Reinigungskräfte Abfallbehälter und beseitigen grobe Verunreinigungen auf Böden und Sitzen. Einmal pro Woche wird nass geputzt. Haltegriffe, Haltestangen, Druckknöpfe, Sprechanlagen, Glas und Sitze – alles muss von Graffiti, Bakterien und anderem Schmutz befreit werden. Jährlich fallen rund 107 Tonnen Abfall an, etwa zwei Tonnen pro Woche. Bei großen Festen wie dem Frühlingsfest oder den Heimspielen des VfB Stuttgart steigt die Müllmenge um 20 Prozent.
Großveranstaltungen sind eine Herausforderung. Findet in Stuttgart ein solches Event statt, setzt die Bahn zusätzliche Reinigungskräfte ein, da nun alle Fahrzeuge nachts nass gereinigt werden. „Zudem verstärken wir tagsüber die Grobreinigung unterwegs auf der Stammstrecke“, sagt der DB-Sprecher. Die SSB reinigt ähnlich, jedoch in größeren Abständen zwischen den intensiven Reinigungen.
Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Um Vergehen in Zügen nachzuverfolgen, haben sowohl DB als auch SBB ihre Fahrzeuge mit Kameras ausgestattet. Das aufgezeichnete Videomaterial darf ausschließlich von der Bundespolizei ausgewertet werden. Urinieren, Koten oder Erbrechen in einem Zug ist in der Regel keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit, erklärt Samuel Rosenberger, Sprecher der Bundespolizei. Es hängt davon ab, ob dabei öffentliche Einrichtungen beschädigt oder andere Personen erheblich belästigt werden. Wie viele Menschen wegen solcher Hinterlassenschaften in Zügen identifiziert und ausfindig gemacht werden können, dazu kann Rosenberger keine Auskunft geben. Die Bundespolizei führt diese Vorfälle in ihrer Statistik nicht gesondert auf – sie fallen unter Vandalismus.
Wer sich bereits vor der Fahrt auffällig verhält, dem kann die Mitfahrt verweigert werden. „Nach den Beförderungsbedingungen des Verkehrsverbunds Stuttgart können nicht nur alkoholisierte Fahrgäste von der Fahrt ausgeschlossen werden“, sagt der DB-Sprecher und ergänzt: „Der Alkoholkonsum in den S-Bahnen ist sogar allgemein untersagt.“
Was die Reinigungsarbeiten die SSB und die Deutsche Bahn beiden Unternehmen kosten, teilen beide Unternehmen auf Anfrage nicht mit – aus Wettbewerbsgründen, erklärt der DB-Sprecher.