Der Beschluss über die Neuausrichtung der Zentralen Stelle gehört nach Meinung des baden-württembergische Justizminister Guido Wolf (CDU) in den nächsten Koalitionsvertrag.

Familie/Bildung/Soziales: Hilke Lorenz (ilo)

Stuttgart - Die inhaltliche Neugestaltung der Zentralen Stelle der Landesjustizbehörden zur Aufklärung nationalsolistischer Verbrechen in Ludwigsburg soll nach Willen des baden-württembergischen Justizministers Guido Wolf (CDU) bei der Regierungsbildung nach der Landtagswahl im März 2021 Teil des Koalitionsvertrags sein. Nach Vorstellung Wolfs müsse im ersten Drittel der Legislatur diskutiert und dann entschieden werden. Wolf sieht die künftige Zuständigkeit jedoch nicht ausschließlich beim Justizministerium. „Am Ende der Ermittlungstätigkeit wird es darum gehen, diesen Ort zu einem Ort des Gedenkens, der Mahnung, der Aufklärung und der Forschung zu machen.“ Es dürfe nicht der Eindruck erweckt werden, dass die Zentrale Stelle schon jetzt als reine Ermittlungsbehörde nicht mehr notwendig sei.