Stuttgart - Die inhaltliche Neugestaltung der Zentralen Stelle der Landesjustizbehörden zur Aufklärung nationalsolistischer Verbrechen in Ludwigsburg soll nach Willen des baden-württembergischen Justizministers Guido Wolf (CDU) bei der Regierungsbildung nach der Landtagswahl im März 2021 Teil des Koalitionsvertrags sein. Nach Vorstellung Wolfs müsse im ersten Drittel der Legislatur diskutiert und dann entschieden werden. Wolf sieht die künftige Zuständigkeit jedoch nicht ausschließlich beim Justizministerium. „Am Ende der Ermittlungstätigkeit wird es darum gehen, diesen Ort zu einem Ort des Gedenkens, der Mahnung, der Aufklärung und der Forschung zu machen.“ Es dürfe nicht der Eindruck erweckt werden, dass die Zentrale Stelle schon jetzt als reine Ermittlungsbehörde nicht mehr notwendig sei.
Bundesarchiv legt Zukunftskonzept vor
Wolf bezieht sich auf ein Strategiepapier des Wissenschaftlichen Beirats des Bundesarchivs Koblenz vom Sommer. Es ist mit einer Außenstelle in Ludwigsburg vor Ort. Dessen Leiter Michael Hollmann sieht die Politik, insbesondere das baden-württembergischen Justizministeriums in der Pflicht, endlich eine Entscheidung über die Gestaltung der Neuen Zentralen Stelle zu fällen. „Spätestens zum Zeitpunkt der Beendigung der Ermittlungsarbeit in Ludwigsburg sollte dieses Zentrum arbeitsfähig sein“, heißt es in dem Papier, an dem die Stadt Ludwigsburg und der Förderverein Zentrale Stelle beteiligt sind. Im Zentrum der Arbeit sollen künftig die Themen Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Menschenrechte stehen.
Christian Lange (SPD), Staatssekretär im Bundesjustizministerium sagt, „wenn die Länder bei der finanziellen Förderung in Vorhand gehen, sind wir auch gerne dazu bereit.“ Auf eine Entscheidung drängen auch die Landtagsfraktionen. „Nun gilt es, einen konkreten Plan für die Umsetzung zu erarbeiten“, sagt Arnulf von Eyb, der rechtspolitische Sprecher der CDU. Jürgen Filius (Grüne) sieht das Thema als Teil des künftigen Koalitionsvertrags. Die FDP wolle sich dafür einsetzen, dass die erforderlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden, sagt Nico Weinmann. Das baden-württembergische Justizministerium sei in der Pflicht, das vorliegende Konzept mit den Ländern abzustimmen und umzusetzen, erklärt Reinhold Gall, parlamentarischer Geschäftsführer der SPD. Auch die AfD befürwortet den Fortbestand der Zentralen Stelle als Ort der Forschung und Begegnung.
Im Moment wird die Zentrale Stelle von den Bundesländern mit jährlich 1,75 Millionen Euro finanziert. Aktuell liegen 13 Fälle bei den Staatsanwaltschaften.