In anderen Industrieländern fördert der Staat längst über den Fiskus die Forschungs-Aktivitäten von Unternehmen. In Deutschland hat das Parlament nun ein entsprechendes Gesetz beschlossen. Die Landesregierung in Baden-Württemberg und die Maschinenbauer sind im Grundsatz zufrieden – hätten sich aber mehr gewünscht.

Berlin - Nach jahrelangen Debatten ist der Weg für die steuerliche Forschungsförderung in Deutschland frei. Am Donnerstagabend wollte der Bundestag ein neues Gesetz beschließen, das die deutsche Wirtschaft deutlich innovationsstärker machen und die Aktivitäten der Unternehmen im Bereich Forschung und Entwicklung forcieren soll.

 

Künftig sollen Firmen vom Staat eine Zulage für Forschungsaufwendungen erhalten – und zwar unabhängig davon, ob sie selbst forschen, dies gemeinsam mit anderen Unternehmen oder wissenschaftlichen Einrichtungen tun oder externe Dienstleister in Anspruch nehmen. In anderen Ländern fördert der Staat längst die Forschungstätigkeit von Unternehmen.

„Zugpferd für Wohlstand“

Bundesforschungsministerin Anja Karliczek (CDU) sagte, man bekomme nun ein „Zugpferd für nachhaltigen Wohlstand und neue Arbeitsplätze“. Auch die baden-württembergische Landesregierung ist zufrieden – schließlich sitzen im Südwesten etliche Industriefirmen, deren Stellung im Markt ganz wesentlich von Forschung und Entwicklung abhängt. Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) hob gegenüber unserer Redaktion hervor, dass nun im Gesetz das wichtigste Anliegen Baden-Württembergs berücksichtigt sei: Vorgesehen ist, die Zulage auch für reine Auftragsforschung zu gewähren. Dies war im ursprünglichen Entwurf der Bundesregierung nicht enthalten.

„So können nun auch kleinere und mittlere Unternehmen ohne eigene Forschungsabteilung von der Förderung profitieren. Dafür haben wir uns seit langem stark gemacht“, sagte Hoffmeister-Kraut. Der Förderanteil soll in solchen Fällen bei 60 Prozent der Aufwendungen liegen. „Hier hätte ich mir etwas mehr erhofft“, sagte die Ministerin. Wichtig sei jetzt, dass das Antragsverfahren so einfach wie möglich gestaltet werde. „Wir dürfen unseren Unternehmen nicht noch mehr Bürokratie zumuten.“

Die staatliche Zulage erhalten Firmen künftig auf die Lohnkosten derjenigen Mitarbeiter, die mit einem konkreten Forschungs- und Entwicklungsprojekt befasst sind. Für in Auftrag gegebene Projekte gibt es den Zuschuss auf das Entgelt, das das Unternehmen an den Auftragnehmer zahlt. Dabei spielt es keine Rolle, ob dieser seinen Sitz in Deutschland oder in einem anderen europäischen Land hat. Auf den letztgenannten Punkt hatte die EU-Kommission im Sinne des Binnenmarkts besonderen Wert gelegt.

Deckel von 500 000 Euro

Die Zulage ist bei 500 000 Euro pro Projekt und Wirtschaftsjahr gedeckelt. Grundsätzlich kann sie mit anderen staatlichen Forschungsbeihilfen kombiniert werden. Die Firmen können das Geld nach Ablauf des Wirtschaftsjahres, in dem die Kosten fällig wurden, bei der Finanzverwaltung beantragen. Die genaue Ausgestaltung des Verfahren steht aber noch nicht fest.

Im November soll sich der Bundesrat mit dem Gesetz befassen, Anfang nächsten Jahres soll es in Kraft treten. Die Bundesregierung rechnet mit Kosten von fünf Milliarden Euro in den kommenden fünf Jahren.

Der Verband der Maschinen- und Anlagenbauer begrüßte am Donnerstag die Einführung der neuen Forschungsförderung. Dies sei eine „wichtige Wegmarke deutscher Innovationspolitik“. Vize-Hauptgeschäftsführer Hartmut Rauen meinte aber, Gutes könne immer noch besser werden. „Die veranschlagte Fördersumme reicht im internationalen Innovationswettbewerb nicht aus.“