Zulagenaffäre Hochschule von neuen Ermittlungen überrascht

„Volle Unterstützung“ für die Ermittler: Beamtenhochschule Ludwigsburg Foto: dpa/Marijan Murat

Rechtswidrige Zulagen, die weiter fließen – ist das Untreue? Die Beamtenhochschule und das Wissenschaftsministerium sehen keine Chance, die Zahlungen zurückzunehmen.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Noch ist offen, gegen wen sich die neuen Ermittlungen in der Zulagenaffäre um die Verwaltungshochschule Ludwigsburg richten. Die Staatsanwaltschaft prüft einen Verdacht „gegen Unbekannt“, dass die Nicht-Rücknahme der rechtswidrigen Aufschläge für 13 Professorinnen und Professoren Untreue darstellen könnte.

 

Doch sowohl die Hochschule als auch das für die Aufsicht zuständige Wissenschaftsministerium sehen sich auf der sicheren Seite, wie sie gegenüber unserer Zeitung betonten: Man habe die Rücknahme der Zulagen wiederholt rechtlich geprüft und sehe auch nach dem Untreue-Urteil des Landgerichts gegen den Ex-Rektor Walter Maier im Jahr 2020 keine Handhabe dafür. Beide kündigten zugleich an, man werde die Staatsanwaltschaft in ihrer Arbeit „vollumfänglich unterstützen“.

Die Professoren hatten im Zusammenhang mit einer Umstellung der Besoldung Ende 2011 Berufungsleistungsbezüge erhalten, obwohl sie gar nicht neu nach Ludwigsburg berufen worden waren. Ihre monatlichen Bezüge stiegen dadurch unterm Strich um etwa 500 Euro. Schon beim Urteil des Landgerichts belief sich der Schaden dadurch auf fast 800 000 Euro; inzwischen dürfte er eine Million Euro übersteigen. Da die Zulagen auch pensionswirksam sind, nimmt der Schaden jedes Jahr weiter zu – bis zum Lebensende der Professoren und ihrer versorgungsberechtigten Angehörigen, also womöglich noch Jahrzehnte.

Von Ermittlungen aus den Medien erfahren

Eine Sprecherin der Hochschule teilte mit, von der Strafanzeige eines pensionierten Beamten und dem neuen Verfahren habe diese erst aus den Medien erfahren; eine offizielle Information habe es zuvor nicht gegeben. Die Rücknahme der Bescheide habe man „mehrfach extern rechtlich prüfen lassen“, zuletzt im Frühjahr 2022. Das Ergebnis sei stets gewesen, dass sie „keine Aussicht auf Erfolg“ hätte. Durch die früheren Ermittlungen und das Urteil hätten sich keine neuen Tatsachen ergeben, die eine Rücknahme rechtfertigen könnten. Von dem während der Prüfung amtierenden Rektor Wolfgang Ernst war keine Stellungnahme zu erhalten.

„Anhaltspunkte für einen neuen, aktuellen Anfangsverdacht liegen uns nicht vor“, bekräftigt auch das Wissenschaftsministerium von Petra Olschowski (Grüne). Bereits 2016 – also noch unter ihrer Vorgängerin Theresia Bauer – habe man die Hochschule nach Hinweisen der Staatsanwaltschaft aufgefordert zu prüfen, ob neue Erkenntnisse eine Rücknahme ermöglichten. Eine externe Anwaltskanzlei habe dies nach Einsicht in die Verfahrensakten verneint; Ende 2021 und im Frühjahr 2022 habe sie diese Einschätzung im Licht des Urteils und von Hinweisen der früheren Rektorin Claudia Stöckle erneut bestätigt. Über die Ergebnisse sei das Ministerium jeweils informiert worden und habe „keine Einwände“ gehabt.

Gericht sieht Mitverantwortung bei Ex-Rektorin

Stöckle hatte nach ihrem Amtsantritt die Rechtswidrigkeit der Zulagen erkannt und sich an die Aufarbeitung gemacht. Im Jahr 2013 entschied ihr Rektorat nach Rücksprache mit den Ressorts für Wissenschaft und Finanzen gleichwohl, den Professoren die Zulagen zu belassen. Begründung: Vertrauensschutz. Das Ministerium prüfte die Entscheidung mit dem Fazit: diese sei „im Ergebnis nicht zu beanstanden“.

Im Urteil des Landgerichts wird dem Rektorat Stöckle daher eine „Mitverantwortung“ für den Schaden zugeschrieben. Aus Sicht der Strafkammer wäre 2013 eine teilweise Rücknahme der Bescheide angezeigt gewesen. Die Zulagen hätten für die Zukunft um jenen Betrag gekürzt werden sollen, der die Bezüge der Professoren in der alten Besoldung überstieg.

Stöckle hatte in Schreiben an die Hochschule argumentiert, ihr Rektorat sei damals von den Professoren getäuscht worden; sie verwies auf entsprechende Äußerungen der Staatsanwaltschaft im Prozess. Mit ihrem heutigen Wissen wäre es nicht zu der Entscheidung von 2013 gekommen.

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