Hoch erscheinen die Beträge, mit denen die Ludwigsburger Professoren sich einen Prozess ersparen. Doch der Vorteil durch die Zulagen ist noch deutlich größer. Weiterzahlung und Rückforderung gehören gründlich geprüft, kommentiert StZ-Autor Andreas Müller.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Stuttgart - Muss ein Professor an einer Beamtenhochschule stutzig werden, wenn er eine Berufungszulage bekommt, obwohl er gar nicht neu berufen wurde? Eigentlich sollte man das erwarten dürfen, zumal bei Juristen. Doch das Landgericht Stuttgart befand schon früh, die in der Ludwigsburger Zulagenaffäre zu Unrecht bedachten Dozenten hätten dieses Unrecht gar nicht erkannt. Es wollte die Anklage deswegen zunächst gar nicht zulassen und musste erst vom Oberlandesgericht dazu gezwungen werden.