Bei den rechtswidrigen Zulagen an der Beamtenhochschule Ludwigsburg wittert die Staatsanwaltschaft nicht nur Untreue, sondern in einem Fall auch Betrug. Betroffen ist ein Professor.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Stuttgart - An der Beamtenhochschule Ludwigsburg hat es mehr Unregelmäßigkeiten bei Zulagen für Professoren und bei Prüfungen gegeben als bisher bekannt. Nach Recherchen unserer Zeitung haben die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft nicht nur zu einer Anklage wegen schwerer Untreue und Beihilfe dazu geführt, sondern auch einen Verdacht auf Betrug ergeben. Von einem der 13 Professorinnen und Professoren, die rechtswidrig eine Berufungszulage erhalten hatten, obwohl sie gar nicht neu an die Hochschule berufen wurden, fanden sich in den Akten zwei Versionen eines Dokuments. Sein Schreiben an das Landesamt für Besoldung und Versorgung wurde nachträglich so manipuliert, dass die Anfrage zu den Zulagen besser zur später erteilten Antwort passte.

 

Die Professoren hatten argumentiert, die Behörde habe die Zahlungen damals abgesegnet; darauf hätten sie sich guten Glaubens verlassen. Dagegen betonte das Finanzministerium, das Landesamt sei dafür gar nicht zuständig und habe sich nur zu einem Nebenaspekt geäußert.

Justiz sieht Verdacht auf Betrug

Der Rektor der Beamtenhochschule, Wolfgang Ernst, wertete die Manipulation intern als „schriftliche Lüge“. Offiziell äußerte er sich aus Datenschutzgründen nur allgemein, bei solchen Fällen ergreife man die „erforderlichen Maßnahmen“. Der betroffene Professor reagierte nicht auf eine Anfrage. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft bestätigte den Sachverhalt, in dem man einen Betrugsverdacht gesehen habe. Dieser werde aber nicht separat verfolgt. Es handele sich um eine „mitbestrafte Nachtat“, die den Erfolg der Haupttat sichere.

Im Fall des Verdachts der Täuschung bei einer Laufbahnprüfung bestätigte die Staatsanwaltschaft inzwischen, die Beschuldigten – ein Professor und eine Studentin – hätten die Vorwürfe „im Kern eingeräumt“. Nun werde geprüft, wie das Vorgehen strafrechtlich zu würdigen sei. Die beiden hatten sich mit einem Generalschlüssel Zugang zu Prüfungsaufgaben und -lösungen verschafft. Dies war bei der Korrektur aufgefallen, weil die Frau die Musterlösungen fast wörtlich wiedergab.

Schon früher Täuschungsversuche

Ähnliche Vorfälle gab es nach Informationen unserer Zeitung bereits 2014. Damals hatten sich zwei Studenten der Steuerfakultät vom Rechner einer Sekretärin die Aufgaben und Lösungen für eine Zwischenprüfung heruntergeladen. Die Klausuren brachten sie dann bereits ausgefüllt mit. Als dies aufflog, hätten die Studenten den Betrugsversuch gestanden und bereut, teilte die Hochschule mit. Als Konsequenz sei ihnen die Übernahme ins Beamtenverhältnis verweigert worden. Beide hätten die Finanzverwaltung inzwischen verlassen. Im gleichen Jahr mussten zudem 300 Studenten eine Klausur wiederholen, weil einer Teilgruppe die Lösungsaufgaben vorab bekannt waren. Der Hintergrund: Offenbar war einem Dozenten kurzfristig aufgefallen, dass der Prüfungsstoff gar nicht unterrichtet worden war.