So unangenehm die Zulagenaffäre für die Universität Stuttgart ist – wie transparent und konsequent sie diese aufarbeitet, verdient Respekt, kommentiert StZ-Autor Andreas Müller.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Stuttgart - Es ist das unbeabsichtigte Verdienst der Beamtenhochschule in Ludwigsburg, dass bei Zulagen an Universitäten und Hochschulen neuerdings genauer hingeschaut wird. Seit die rechtswidrigen Zahlungen an ein gutes Dutzend Professoren bekannt wurden, wird landesweit überprüft, ob bei der Vergütung des Personals alles mit rechten Dingen zugeht. Bisher lag der Fokus dabei auf den Professoren; massive Probleme kamen an der Hochschule Konstanz ans Licht, andernorts scheinen es eher Einzelfälle zu sein.

 

Seit dem Sommer sind auch die nicht-beamteten Mitarbeiter im Blick. Anlass sind zwei Einzelfälle in Heidelberg, vor allem aber beachtliche 140 Fälle an der Universität Stuttgart. Überwiegend sollen dort nur leicht überhöhte Zulagen gezahlt worden sein, vereinzelt wurden die Vorgaben offenbar deutlich überzogen. Insgesamt dürfte es mithin um eine relevante Summe an öffentlichen Mitteln gehen, die nicht regelkonform verteilt wurde. Noch ist nicht genug über die Hintergründe bekannt, um die Verstöße bewerten zu können. Doch es verdient Respekt, wie die Universität mit dem schwierigen Thema umgeht.

Offenbar kein Vorsatz bei Verstößen

„Aufklärung, Transparenz und sofortiges Handeln“ hatte sie als Devise ausgegeben. Und diesem Anspruch wurde sie, soweit ersichtlich, seither gerecht. Die Mängel wurden umfassend aufgearbeitet, öffentlich gemacht und inzwischen korrigiert. Für die Empfänger der Leistungszulagen ist das sicher nicht angenehm; immerhin kommen keine Rückforderungen auf sie zu.

Richtig unangenehm aber könnte es für jene werden, die für die Gewährung verantwortlich waren. Uni und Ministerium prüfen derzeit, ob sie in Regress genommen werden. Dabei dürfte berücksichtigt werden, dass die Verstöße – nach derzeitigem Stand – nicht vorsätzlich erfolgten, sondern auf einer Fehleinschätzung beruhten. Anders als in Ludwigsburg sind sie damit, jedenfalls bisher, kein Fall für die Justiz. Doch auch das Stuttgarter Exempel sollte allen Hochschulen eine Mahnung sein, die rechtlichen Vorgaben genauer zu beachten.