Zum 100. Geburtstag von Siegfried Buback Der ungesühnte Mord

Der Generalbundesanwalt Siegfried Buback wurde am 7. April 1977 in seinem Dienst-Mercedes erschossen. Foto: picture-alliance/Sven Simon

Vor 100 Jahren wurde Siegfried Buback geboren, 1977 starb er bei einem Terroranschlag durch die RAF. Sein Sohn ist davon überzeugt, dass die Haupttäterin von staatlichen Stellen geschützt wurde. In einem Gastbeitrag beschreibt Michael Buback seine Suche nach der Wahrheit.

Stuttgart/Karlsruhe - Am 7. April 1977 wurde mein Vater, Generalbundesanwalt Siegfried Buback, von einem Suzuki-Motorrad aus erschossen. Mit ihm starb der Fahrer des Dienstwagens, Wolfgang Göbel, und wenige Tage später erlag der Leiter der Fahrbereitschaft, Georg Wurster, seinen Verletzungen. Eine Begleitung durch Sicherheitsbeamte gab es nicht.

 

Die Bundesanwaltschaft nannte stets die RAF-Mitglieder Knut Folkerts, Christian Klar und Günter Sonnenberg als Täter. Bis 2007 habe ich mich nicht mit dem Attentat befasst, weil ich davon ausging, dass die Ermittlungen bestmöglich erfolgt waren. Doch dann rief mich der ehemalige Terrorist Peter-Jürgen Boock an und sagte, Knut Folkerts und Christian Klar hätten die Tat nicht ausgeführt. Daraufhin wollte ich die Wahrheit wissen.

Dass Günter Sonnenberg und Verena Becker, die auch zum harten Kern der RAF gehörte, die Tatwaffe besaßen, als sie Anfang Mai 1977 in Singen verhaftet wurden, registrierte ich zunächst nur am Rande. Denn mich beschäftigte damals die Behauptung, mein Vater habe Schutz abgelehnt. Sie war falsch: Experten waren dazu verpflichtet, für ihn, der sich in der höchsten Gefährdungsstufe befand, Sicherheitsmaßnahmen anzuordnen. Warum war dies nicht geschehen? Durch seine Funktion hatte mein Vater offensichtlich Feinde auf mehreren Seiten, etwa durch die heiklen Ermittlungen gegen Günter Guillaume, der von seinen DDR-Auftraggebern auf Bundeskanzler Willy Brandt angesetzt worden war.

Auffällig viele Ungereimtheiten

Bei meinen Recherchen stieß ich auf zahlreiche Merkwürdigkeiten. So wurden die vielen Augenzeugen des Anschlags über die Tatortkreuzung gewinkt ohne Registrierung ihrer Namen oder Autokennzeichen. Mehr als 20 Hinweisgeber erkannten eine Frau auf dem Motorrad, sie wurden aber in den früheren Prozessen weder als Zeugen geladen noch wurde ihnen eine Frau gegenübergestellt. Auch bewahrheitete es sich, dass die wegen des Karlsruher Attentats zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilten Folkerts und Klar gar nicht am Tatort gewesen waren. Und Sonnenberg, der auch nach Expertenansicht tatbeteiligt war, wurde nicht wegen dieser Tat angeklagt, sondern nur wegen versuchten Mordes an Polizisten bei der Verhaftung in Singen.

Verena Becker und Günter Sonnenberg führten neben der Tatwaffe einen Suzuki-Schraubenzieher mit sich, wie er als einziges Werkzeug im Bordset des Tatmotorrads fehlte. Dieser Schraubenzieher stärkte meinen Verdacht, dass die beiden auf dem Tatmotorrad saßen. So sah es auch Bundesrichter Horst Kuhn, der sich – nach Auskunft seines Sohnes – sehr darüber erregt habe, dass Ermittlungsergebnisse zu Verena Becker „verdreht wurden oder gar verschwanden“. Dieser Ärger habe dazu beigetragen, dass der Richter im Jahre 1991 Suizid beging.

Verena Becker besaß Munition für die Tatwaffe, und die Haarspur in einem der Täterhelme stimmte nach Auskunft eines BKA-Dokuments mit Haaren an ihrer Haarbürste überein, die von ihr stammten. Drei Zeugen teilten mit, sie hätten von Christian Klar erfahren, Verena Becker habe in Karlsruhe geschossen. Einem Unterstützer der RAF habe Becker selbst gesagt, dass sie Buback ermordet habe. „Bommi“ Baumann, der Becker für Terroraktivitäten rekrutiert hatte, erklärte, sie habe „definitiv die tödlichen Schüsse abgegeben“. Und ein Verwandter von ihr berichtete einem Stasi-IM, er wisse sicher, dass Verena Becker an der Aktion Buback „aktiv beteiligt war“.

Bei der Verhaftung des Rechtsanwalts Siegfried Haag wurden 1976 die „Haag-Mayer-Papiere“ gefunden. Sie weisen auf Günter Sonnenberg, Verena Becker und Stefan Wisniewski als Karlsruher Tatkommando hin, und Experten äußerten, die RAF würde einmal gefasste Pläne umsetzen. Klar dürfte lediglich die im Fluchtauto wartende Person gewesen sein.

Absurder Strafprozess

Im April 2007 enthüllte der „Spiegel“: Verena Becker war geheime Informantin des Verfassungsschutzes. Ende 1981 habe sie dem Inlandsgeheimdienst das RAF-Mitglied Stefan Wisniewski als Karlsruher Todesschützen genannt. Dies wurde dem Generalbundesanwalt 1982 in einer Akte mitgeteilt, die 2007 in der Behörde nicht mehr auffindbar war und 2008 vom Innenminister gesperrt wurde. Wie kann es sein, dass Wisniewski dem Generalbundesanwalt als Tatverdächtiger genannt wird, dieser aber keine Ermittlungen aufnimmt? Für mich liegt der Schluss nahe, dass Verena Becker als Geheimdienstinformantin mit schützenden Zusagen ausgestattet war. Wenn eine so geschützte Person, wie es jetzt vor dem Oberlandesgericht Stuttgart geschah, von einer anderen staatlichen Stelle, der Bundesanwaltschaft, angeklagt wird, ist der nachfolgende Prozess absurd, weil ohne Perspektive für eine Klärung des Verbrechens.

Von der Bundesanwaltschaft wurde meinen Hinweisen auf Beckers Tatbeteiligung zunächst entgegengetreten, aber sie zeigten Wirkung, vor allem nach Erscheinen meines Buchs „Der zweite Tod meines Vaters“. 2010 klagte die Generalbundesanwältin Verena Becker an, „gemeinschaftlich mit anderen handelnd durch dieselbe Handlung am 7. April 1977 in Karlsruhe aus niedrigen Beweggründen und heimtückisch drei Menschen getötet zu haben“. Auf Seite 41 der Anklage steht jedoch, der Anschlag sei von drei männlichen Mitgliedern verübt worden, was ich als Widerspruch empfinde. Dennoch war ich voller Hoffnung, im Prozess werde die Karlsruher Täterschaft geklärt, zumindest Verena Beckers Rolle.

Der Prozess vor dem Oberlandesgericht Stuttgart (30. Juni 2010 bis 6. Juli 2012) verlief dann anders. Zeugen, die von einer Frau auf dem Motorrad berichteten, hatten einen schweren Stand. Eine Augenzeugin wurde sogar als Lügnerin bezeichnet. Dabei war sich ein weiterer Augenzeuge sicher, eine Frau habe vom Motorrad aus geschossen, und die Suzuki habe den Dienstwagen umkreist. Dieser Zeuge, von Beruf Fluglehrer, sagte vor Gericht noch, kurz nach dem Attentat sei ein Polizeihubschrauber Bölkow Bo-105 gelandet. Fünf Männer seien ausgestiegen, hätten den Dienstwagen begutachtet, mit den Polizisten gesprochen und seien bald wieder abgeflogen. Die wartenden Fahrzeuge seien ohne Registrierung über die Kreuzung gewinkt worden.

Ein Polizist und weitere Zeugen berichteten auch von einem Polizeihubschrauber, und das Durchwinken der Autos trifft offensichtlich zu, denn es gibt kein Vernehmungsprotokoll vom Tatort. Das jetzt erstmals vorgelegte, 1977 gefertigte Gutachten eines BKA-Sachverständigen zu den Schussspuren an der Kleidung der Opfer steht in Einklang mit dem Umkreisen des Dienstwagens durch das Motorrad. Ein weiterer Augenzeuge beobachtete „mit 99-prozentiger Sicherheit“, ein Mädchen habe hinten auf dem Tatmotorrad gesessen. Seine Aussage vom Tattag ist verschwunden. Auch fehlt die Aussage des unmittelbarsten Augenzeugen, von Georg Wurster, obwohl er, wie der ihn ins Krankenhaus begleitende Notarzt mitteilte, voll ansprechbar gewesen sei.

Die Polizei nahm am Tattag beim Fundort des Tatmotorrads den Gipsabdruck einer frischen Schuhspur, Größe 40. Verena Becker trug bei ihrer Verhaftung Sportschuhe der Größe 40, doch deren Sohle wurde nicht mit dem Gipsabdruck verglichen. Fest steht auch, dass Beckers Aussage beim Verfassungsschutz auf Tonband aufgenommen, das Band aber überspielt wurde. Die Spurenakten zum Attentat wurden 1994 vernichtet. Der Fluchtwagen der Attentäter ist seit Langem verschwunden. Wie viele DNA-Spuren hätte man darin finden können!

Anschlagziel Franz Josef Strauß

Verena Becker hat ihren Kontakt zum Verfassungsschutz selbst eingeräumt. Von einer solchen Kooperation bereits vor dem Attentat hat ein leitender Verfassungsschützer vertraulich berichtet. Dieser Hinweis wurde durch Angaben von Monika Hohlmeier, der Tochter von Franz Josef Strauß, erhärtet. Durch die Strauß-Kinder war seit 2008 bekannt, dass Verena Becker eine Münchner Wohnung gemietet hatte, von der aus der CSU-Politiker früh im Jahre 1977 ausgespäht wurde. 2015 ergänzte Frau Hohlmeier: „Das wurde im Nachhinein nie bestätigt, weil sich irgendein Kontakt zu Verena Becker dabei herausgestellt hat.“ Im bayerischen Innenministerium gibt es, wie ich auf Anfrage erfuhr, keine Unterlagen zu dieser Ausspähung, und die Persönlichkeiten, die 1977 von der RAF ermordet wurden, erfuhren wohl nichts davon.

Dass staatliche Stellen mit Terrorgruppen zusammenwirken, hat auch der Prozess gegen Beate Zschäpe vom sogenannten Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) und vier weitere Personen in München gezeigt. Solche Kooperationen stellen für mich ein Grundübel dar und sind für beide Seiten unangenehm: für die Terroristen, die den Staat bekämpfen, und für staatliche Stellen, die vor Terror schützen sollen. Sowohl in dem Verfahren gegen Becker als auch gegen Zschäpe verschwanden Akten oder wurden vernichtet.

Zschäpe erhielt die Strafe „lebenslänglich“. Dies erstaunt, da Verena Becker trotz gravierender Hinweise auf ihre Karlsruher Mittäterschaft nur als Gehilfin verurteilt wurde. Paragraf 129a des Strafgesetzbuchs könnte dies erklären. Danach können Mitglieder einer terroristischen Vereinigung für Straftaten dieser Vereinigung, die ihnen nicht individuell nachgewiesen wurden, verurteilt werden, im Fall Zschäpe den Verbrechen des NSU.

Außerordentliche Richtlinie

Bevor für Becker Verjährung zum Tatvorwurf des Paragrafen 129a eintrat, hätte sie wohl problemlos als Karlsruher Mittäterin zu „lebenslänglich“ verurteilt werden können, denn sie war Mitglied der RAF, die das Karlsruher Attentat verübte. Jetzt im Prozess musste ihr Beitrag zu den Karlsruher Morden individuell nachgewiesen werden, was schwieriger ist. Nach ihrer Verurteilung zu vier Jahren Haft wegen Beihilfe zum Mordanschlag ist sie für immer vor Strafverfolgung als Mittäterin beim Karlsruher Attentat geschützt. Die Reststrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt und ihr inzwischen erlassen.

Das vielfältige Nichtverfolgen von Hinweisen auf Verena Beckers Mittäterschaft bei dem Mord an meinem Vater und seinen beiden Begleitern kann nicht zufällig sein. Es lässt sich mit den 1973 beschlossenen Richtlinien für die Zusammenarbeit von Geheimdiensten mit Staatsanwaltschaft und Polizei in Staatsschutzangelegenheiten erklären. Sie besagen, dass Geheimdienste die Staatsanwaltschaft zum Innehalten bei ihren Ermittlungen bewegen können, vor allem wenn ein Beschuldigter Mitarbeiter der Geheimdienste ist oder war, was für Verena Becker zutrifft.

Mit dem Urteil gegen Verena Becker und der Einstellung der Ermittlungen gegen Stefan Wisniewski dürfte die juristische Bearbeitung des Karlsruher Attentats abgeschlossen sein. Die tatsächlichen Mörder werden für immer ohne Strafe für das schwere Verbrechen bleiben.

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