Drei Jahre nach dem Vergleich vor dem Verwaltungsgericht wird die Maßnahme zur Verkehrsreduzierung an der Bundesstraße 14 umgesetzt.

Stuttgart - Die Landeshauptstadt wird, gutes Wetter vorausgesetzt, am Samstag, 13. Juli, die umstrittene Busspur zur Luftreinhaltung auf der B 14 stadtauswärts zwischen der Kreuzung Willy-Brandt-Straße und Neckarstraße bis zur Schwabengarage markieren. Autofahrer müssen in dieser Zeit mit Behinderungen rechnen.

 

Die neue Busspur darf geradeaus in Richtung Schwabengarage nur von Bussen und Autos mit einem „E“ für Elektrofahrzeug im Kennzeichen befahren werden. Nutzen darf den Fahrstreifen auch, wer vor der Kreuzung nach rechts in die Neckarstraße abbiegt. Die Zufahrt zur Hauffstraße ist nur noch über die Neckarstraße möglich. Auf der Strecke fällt durch die Busspur eine Autofahrspur weg.

Gemeinderat gegen Busspur

Gemeinderat und Verwaltung mit OB Fritz Kuhn (Grüne) an der Spitze hatten ihr Einvernehmen zur neuen Spur verweigert. Sie argumentierten mit der Staugefahr. Selbst Busse der Stuttgarter Straßenbahnen (SSB) würden ausgebremst, die Busspur könne damit in Sachen Lufteinhaltung kontraproduktiv wirken. Mit der Einrichtung der Spur folgt die Stadt nun einer Weisung des Regierungspräsidiums, sie erteilt ihr Einvernehmen sozusagen zwangsweise. Wie sich die Busspur auf den übrigen Verkehr auswirkt, soll nach maximal drei Monaten erhoben werden. Dann würde auch darüber entschieden werden, ob die Spur dauerhaft bestehen bleibt oder ob alternativ ein temporäres Fahrverbot für Dieselfahrzeuge bis einschließlich Euro 5 auf diesem Streckenabschnitt eingeführt wird.

Das Land hatte Luftreinhalteklägern, die in der Nähe der Messstelle am Neckartor wohnen, bereits im Juni 2016 in einem Vergleich vor dem Verwaltungsgericht eine Verkehrsminderung um 20 Prozent und in der Folge die Spur oder alternativ das Euro-5-Fahrverbot zugesagt. Die Maßnahme war aber erst jetzt in den Luftreinhalteplan aufgenommen worden.