Wegen der stark gestiegenen Neuinfektionen mit dem Coronavirus führen die Stadt Stuttgart und die umliegenden Landkreise eine Sperrstunde für Gaststätten ein. Auch die Ausgabe von Alkohol zum Mitnehmen wurde nochmals beschränkt.

Lokales: Mathias Bury (ury)

Stuttgart - Wie nach den Berliner Beschlüssen zu erwarten, hat die Stadt Stuttgart zur Eindämmung der Corona-Pandemie eine Sperrzeit für gastronomische Betriebe erlassen. Diese gilt von 23 Uhr bis um 6 Uhr am nächsten Tag von Donnerstag, 22. Oktober, bis Sonntag, 8. November. Ausgenommen sind Beherbergungsbetriebe wie Hotels und Pensionen, wenn sie an die Gäste nur Speisen und alkoholfreie Getränke abgeben.

 

In den umliegenden Landkreisen gilt die gleiche Verordnung. Um in der Region „einen Flickenteppich zu vermeiden“, habe man sich darauf in einer Videokonferenz der Landräte mit OB Fritz Kuhn geeinigt, schreibt der Rems-Murr-Kreis.

Mit der Einführung der Sperrstunde wurde zugleich der Verkauf von Alkohol zum Mitnehmen auf die Straße weiter beschränkt. Bisher galt in Stuttgart, dass Gaststätten von Donnerstag bis Samstag in der Zeit von 21 Uhr bis 6 Uhr morgens keine alkoholischen Getränke „zum alsbaldigen Verzehr“ auf die Straße verkaufen dürfen. Diese Regelung wurde auf den ganzen Tag und das komplette Stadtgebiet ausgedehnt. In den Landkreisen gilt dieses Ausgabeverbot während der Sperrzeit.

Verkauf von Alkohol zum Mitnehmen beschränkt

Bestehen bleiben in Stuttgart die vorherigen Regelungen, die festschreiben, dass andere Verkaufsstellen wie Supermärkte von Donnerstag bis Samstag zwischen 21 und 6 Uhr keine alkoholischen Getränke abgeben dürfen. Auf Straßen, Plätzen und in Anlagen dürfen an diesen Tagen zwischen 23 und 6 Uhr keine alkoholischen Getränke konsumiert werden.

In Stuttgart sind die Neuinfektionen mit dem Coronavirus weiter hoch. Am Dienstag waren es 87 Fälle (am Vortag sogar 101), die Sieben-Tage-Inzidenz betrug 80,2 Fälle pro 100 000 Einwohner, weit über dem kritischen Wert von 50, den inzwischen auch die Landkreise der Region überschreiten.