Zu Beginn jedes Schuljahres bekommen Eltern in Baden-Württemberg das Angebot, Schülerzusatzversicherungen für ihre Kinder abzuschließen. Die günstigen Policen sind nur möglich, weil die Schulen den Vertrieb übernehmen.
Stuttgart - Mit dem Beginn jedes Schuljahres bekommen die Schüler in Baden-Württemberg das Angebot, ihren Schulranzen, das Fahrrad oder das Musikinstrument über eine Schülerzusatzversicherung abzusichern. Der Versicherungsschutz ist mit einem Euro pro Schuljahr sehr günstig. Da stellt sich die Frage, wie die Kooperation zwischen Schulen und den beteiligten Versicherungen funktioniert.
Grundsätzlich ist die Kombination aus Unfall- und Haftpflichtversicherung freiwillig und darf nicht mit Werbung verknüpft werden. Im württembergischen Teil des Bundeslandes kooperiert das Kultusministerium mit der Württembergischen Gemeinde-Versicherung (WGV), in Baden mit dem Badischen Gemeinde-Versicherungs-Verband (BGV). Um einen Missbrauch der Daten auszuschließen, werden die Versicherungspolicen direkt in den Schulen verwaltet.
Die Versicherer bekommen keine Namen
Die Versicherer bekommen lediglich die Zahl der teilnehmenden Schüler, nicht aber deren Namen gemeldet. Auch die Duplikate der Versicherungsausweise verbleiben in den Schulen. Eine Provision erhalten weder die Lehrer noch sonstige Schulmitarbeiter. „Nur durch die Mitwirkung der Schulen ist es möglich, den Schülern Versicherungsleistungen zu dem günstigen Preis von einem Euro zur Verfügung zu stellen“, sagt ein Sprecher der WGV. Von dem Euro entfielen zudem 19 Prozent auf die Versicherungssteuer.
Diese Struktur besteht seit dem Jahr 1971. Damals wurde die gesetzliche Unfallversicherung für Schüler eingeführt. Diese deckt beispielsweise Unfälle auf dem Schulweg und im Unterricht ab. Die Angebote von WGV und BGV entstanden ergänzend dazu. Die Zusatzunfallversicherung deckt über den gesetzlichen Schutz hinaus auch Schäden aus Unfällen ab, die beim Abweichen vom Schulweg oder in Freistunden außerhalb des Schulgeländes passieren. Das Angebot richtet sich an Familien, deren Haftpflicht- und Unfallvorsorge das nicht abdeckt.
Im Schadensfall bis zu 300 Euro
Im baden-württembergischen Kultusministerium betont man, dass sich das bisherige System sowohl durch seine Effizienz als auch durch die Kosten-Nutzen-Relation bewährt habe. „Die Kommunalversicherer als Träger bieten die Garantie dafür, dass keine weitere Produktwerbung in der Schule betrieben wird. Sie genießen auch das Vertrauen der Kommunen in Baden-Württemberg, was auch deshalb von Relevanz ist, weil das von den Kommunen gestellte Personal in den Schulsekretariaten einen Teil der Arbeit in der Freiwilligen Schüler-Zusatzversicherung leistet“, sagt eine Ministeriumssprecherin.
Laut WGV schließt etwa die Hälfte der Eltern für ihre Schulkinder eine solche Zusatzversicherung ab. Welche Summen im Schadensfall gezahlt werden, hängt von der Art des Schadens ab. Pro Schüler und Schadensfall beträgt die maximale Versicherungsleistung 300 Euro. Im Rahmen der Haftpflicht sind die Leistungen höher.