Stuttgart - Wenn das Land Millionenzuschüsse verteilt, muss es transparent und gerecht zugehen. Alle in Frage kommenden Akteure müssen über die Fördermöglichkeit informiert sein, alle müssen die gleiche Chance haben, daran zu partizipieren. Das gilt umso mehr, wenn das Steuergeld am Ende bei einem Landesunternehmen landen soll.
Im Fall der städtischen Schnellladeparks für Elektroautos, für die die EnBW jetzt drei Millionen Euro vom Verkehrsministerium erhalten soll, wurde von dieser Regel abgewichen. Es gab kein Förderprogramm und keine Ausschreibung, der Energiekonzern hat die Mittel direkt beantragt und bewilligt bekommen. Und das nicht zum ersten Mal, wie eine FDP-Anfrage im Landtag zu Tage brachte.
Alle Akteure für den Erfolg wichtig
Das unkonventionelle Vorgehen ist offenkundig dem Ziel geschuldet, schnell zu Fortschritten bei der E-Mobilität zu kommen. Aber rechtfertigt dies eine Mittelvergabe, bei der die EnBW exklusiv bedacht wird und andere Anbieter von vornherein leer ausgehen? Rechtlich mag das möglich sein, klug ist es sicher nicht. Wenn die Stadtwerke nun gegen eine Verzerrung des Wettbewerbs protestieren, ist das nur zu verständlich. Viele von ihnen engagieren sich ebenfalls stark beim Ausbau der Ladeinfrastruktur. Doch von den Schnellladeparks in 15 Städten erfuhren sie erst, als die EnBW wegen des Netzanschlusses bei ihnen anklopfte. Nun sehen sie sich durch Landesgeld ins Hintertreffen gebracht. Wenn die E-Mobilität in Baden-Württemberg zum Erfolg werden soll, dann müssen alle Akteure gleichberechtigt beteiligt werden. Die kommunalen Unternehmen sind dafür ebenso wichtig wie der Karlsruher Energiekonzern. Nur weil dieser einen kurzen Draht zur Landesregierung pflegt, darf er nicht bei der Förderung bevorzugt werden.
Letztlich liegt es auch im Interesse der EnBW, dass keine neuen Gräben zwischen ihr und den Stadtwerken aufgerissen werden. Das traditionell schwierige Verhältnis hat sich in den vergangenen Jahren entspannt. Mit einer Rückkehr zur früheren Frontstellung wäre niemandem gedient.