Zuverdienst nach 67 Länger Arbeiten bringt Rentnern doppeltes Plus

Als älterer Mensch aktiv sein in Teilzeit- oder Vollzeitarbeit: Einen flexiblen Übergang vom Erwerbsleben zum Ruhestand empfiehlt Bundesarbeitsminister Hubertus Heil. Foto: Adobe Stock/contrastwerkstat

Wer im Ruhestand sozialversicherungspflichtig tätig ist, muss keine Abschläge fürchten. Bald gilt das auch für Frührentner.

Ist es ein Glück oder eine Last, in höherem Alter als Rentner oder Rentnerin noch nebenbei zu arbeiten? Das sei eine „traurige Angelegenheit“, sagt der Linken-Bundestagsabgeordnete Sören Pellmann, der bei der Regierung anfragte, wie viele über 67-Jährige noch arbeiten. Es sind eine gute Million von knapp 18 Millionen Rentnern – Tendenz seit Jahren steigend – aber der Löwenanteil davon hat nur einen Minijob auf 450-Euro-Basis. Mit den explodierenden Preisen werde die Zahl zunehmen, glaubt Pellmann: „Die Leute können ihren Lebensstandard ja gar nicht mehr halten.“

 

Andere sehen die Wertschätzung, die einem als Senior oder Seniorin mit Job zuteil wird, sie sehen den Gewinn für einen selbst und die vom Fachkräftemangel geplagte Wirtschaft: Martin Rosemann – SPD-Sozialexperte im Bundestag – sagt über das Vorhaben der Bundesregierung, zum 1. Januar 2023 die Hinzuverdienstgrenzen bei vorgezogenen Altersrenten zu kippen: „Wenn Rentner künftig länger arbeiten möchten, haben sie direkt mehr Geld zur Verfügung, da sie neben der Rente noch Lohn erhalten, und sie erwerben höhere Rentenansprüche.“

Pünktlich im Ruhestand – der schlaue Trick mit dem späteren Beginn

Schon bisher hatte jemand, der seine Regelaltersgrenze erreicht hat, alle Freiheiten der Welt: Er konnte unbegrenzt hinzuverdienen, musste zwar Kranken- und Pflegeversicherung zahlen sowie Lohnsteuer auf den Zuverdienst, aber keine Rentenbeiträge – obwohl es die Option dafür gibt. Die Rentenversicherung weist auf einen interessanten Umstand hin: Wer seine Regelaltersgrenze erst später in Anspruch nehme – beispielsweise, weil sein Arbeitgeber ihn gern noch behalten möchte – hat klare Vorteile: Für jeden Monat späteren Bezug gibt es 0,5 Prozent mehr Rente – und zusätzlich erhöht sie sich durch die weiter laufenden Rentenbeiträge. Ein Fallbeispiel: Bernd H. ist Durchschnittsverdiener, geboren 1957. Seine Regelaltersgrenze erreicht er mit 65 Jahren und elf Monaten, er würde dann 1620,90 Euro Bruttorente erhalten. Schiebt er den Anspruch um zwei Jahre hinaus und „schafft“ einfach länger, erhält er 1869,09 Euro als Bruttorente – eine Steigerung um sage und schreibe 17 Prozent.

Freiheit beim Hinzuverdienst – das gilt bald auch für Frührentner

Es war und ist noch eine aufwendige Prozedur für alle Beteiligten, wenn jemand im vorgezogenen Ruhestand nebenbei arbeitet: Rentner müssen Einkommen nachweisen. Die Rentenkasse muss prüfen, ob Hinzuverdienstgrenzen überschritten werden und ob es zu Abzügen von der Rente – sie führen zur Teilrente – sowie Rückforderungen kommt. Das ist bald vorbei. Die in den Coronajahren bereits drastisch hochgesetzten Grenzen werden 2023 abgeschafft. Das Gesetz dazu hat das Kabinett beschlossen, dieser Tage wird der Bundestag es verabschieden, daran zweifelt keiner. „Auch beim vorgezogenen Altersrentenbezug wird man von Januar unbegrenzt hinzuverdienen können“, sagt Tamara Feßler von der Rentenversicherung Baden-Württemberg. Für die Rentenkasse falle damit ein immenser Aufwand weg, der auch keinen großen Spareffekt gebracht hatte. 2019 sind beispielsweise bundesweit nur 10 659 verminderte Renten wegen eines zu hohen Nebenverdiensts ausgezahlt worden.

Abschläge im Blick behalten

Sollte jemand nun früher in Rente gehen, nur weil es künftig keine Hinzuverdienstgrenzen gibt? Die Entscheidung muss wohl überlegt sein, man sollte sich von der Rentenversicherung und seinem Steuerberater beraten lassen und die Rentenabschläge im Blick haben. Sie können drastisch ausfallen und müssen erst einmal „verdient“ werden. Der Abschlag beträgt bei vorzeitiger Inanspruchnahme der Rente pro Monat 0,3 Prozent. Das könnte man mit einer Ausgleichszahlung wett machen, doch die summiert sich: Wer beispielsweise eine 1400-Euro-Brutto-Rente erwartet, dessen Monatsrente wird bei einem um zwei Jahre vorgezogenen Rentenbezug um 100 Euro gekürzt. Will er das mit einer Zahlung ausgleichen, müsste er 21 800 Euro an die Rentenkasse zahlen. Denn die denkt langfristig, geht nach Erreichen der Regelsaltergrenze von 20 Jahre des Rentenbezugs – so lang ist danach die Lebenserwartung im Schnitt – aus. Tamara Feßler sieht das Problem, aber sie weist auch auf Chancen der Ausgleichszahlungen hin: Ab dem 50. Lebensjahr kann man heute schon – selbst wenn man nicht früher in Rente will – eine „Sonderzahlung zum Ausgleich von Rentenabschlägen“ leisten, die später rentenerhöhend wirke. Diese Möglichkeit sei eine Alternative zur privaten Altersvorsorge und in der Beratung stark nachgefragt.

Exklusiver Kreis: langjährig Versicherte

Zurück zum Fallen der Hinzuverdienstgrenzen beim vorgezogenen Ruhestand. Es gibt zwei Gruppen, die unmittelbare Nutznießer sind: besonders langjährig Versicherte (über 45 Jahre Beitragszahlung) und Schwerbehinderte (über 35 Jahre mit anrechenbaren Zeiten) die trotz Erreichens ihrer Altersgrenze und eines bestimmten Lebensalters noch weiter arbeiten. „Für sie wäre die Entscheidung für den vorgezogenen Ruhestand ein klarer Gewinn, wenn sie noch weiter arbeiten wollen“, sagt Feßler. Sie erhalten ein Einkommen und eine abschlagsfreie Rente.

Ausnahmen bei Erwerbsminderung

Wer eine Erwerbsminderungsrente bezieht, ist gesundheitlich nicht in der Lage, voll zu arbeiten. Diese plausible Erkenntnis steht hinter der Regel, dass es bei dieser Rentenart auch künftig Hinzuverdienstgrenzen geben wird. Wo die Grenzen liegen, errechnet sich jährlich neu nach Formeln: Bei der vollen Erwerbsminderung (weniger als drei Stunden Arbeit täglich möglich) betrage sie drei Achtel der 14-fachen monatlichen Bemessungsgröße (eine Rechengröße, die sich am Durchschnittsverdienst aller orientiert). Ähnlich lautet die Formel bei der teilweisen Erwerbsminderungsrente (weniger als sechs Stunden Arbeit). Anhaltspunkte liefern die Werte, die für 2022 gelten würden: Da läge die Hinzuverdienstgrenze bei voller Erwerbsminderung bei 17 823,75 Euro und bei teilweiser bei 34 545 Euro. Wer mehr verdient, muss mit Abzügen rechnen.

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