Eine Behörde oder ein Land soll ein Zwangsgeld zahlen – das kommt immer öfter vor. Beim Ignorieren von Fahrverboten oder jetzt im Falle von Sami A. bei der Stadt Bochum. Aber was ist Zwangsgeld überhaupt?

Stuttgart - Eine staatliche Behörde zwingt die andere etwas zu tun oder zu lassen. Und sie beruft sich dabei auf ein vorliegendes Gerichtsurteil. Immer öfter ist jetzt dabei die Rede von einem Zwangsgeld als ein Druckmittel, das Verwaltungsgerichte anordnen können, nachdem sie es angedroht haben. Dies ist seit geraumer Zeit bei der Luftreinhaltung der Fall, jetzt hat auch die Anwältin des mutmaßlichen Islamisten Sami A. bei Gericht ein Zwangsgeld gegen die Stadt Bochum beantragt, da die Kommune ein verwaltungsgerichtliches Urteil nicht umsetze und nichts unternehme, den nach Tunesien abgeschobenen Sami A. nach Deutschland zurückzuholen.

 

Das Geld fließt wieder in die Staatskasse

Besonders das Zahlen von Zwangsgeldern in Bayern ist seit einiger Zeit in den Schlagzeilen. Schon mehrfach hat der Freistaat Bayern Zwangsgelder in fünfstelliger Höhe gezahlt, weil er Gerichtsbeschlüsse zur Umsetzung von Diesel-Fahrverboten in einem geänderten Luftreinhalteplan für München ignoriert hat. Zuletzt verpflichtete ein Gerichtsbeschluss vom Januar den Freistaat zur Zahlung von 4000 Euro, da er noch kein Konzept mit Dieselfahrverboten vorgelegt hat. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat diese Zwangsgelder zwar beantragt, so Recht zufrieden ist sie damit aber auch nicht. Denn das Geld kommt wieder der Staatskasse zugute, ist also ein eher stumpfes Schwert. Es fließt vom Landesumweltministerium ans Landesfinanzministerium. Deshalb hat die DUH beantragt, man möge die bayerische Umweltministerin in Zwangshaft nehmen, was das Verwaltungsgericht München aber bisher abgelehnt hat.

Auch in Stuttgart droht dem Land auf Antrag der Umwelthilfe ein Zwangsgeld in Höhe von bis zu 10 000 Euro, weil es ein Verwaltungsgerichtsurteil ignoriert habe, wonach auch Dieselautos der Euronorm schon ab 2019 mit einem Fahrverbot belegt werden müssten. Das Land hat da eine andere Rechtsauffassung.

Ob ein Staat sich rechtstreu verhält, wenn er das Zwangsgeld einfach hinnimmt und zahlt, das ist politisch umstritten. Die CDU verhalte sich rechtstreu, hatte Innenminister Thomas Strobl kürzlich gesagt, als er erklären musste, warum er nach dem Bundesverwaltungsgerichtsurteil aus Leipzig die Fahrverbote für Diesel der Euronorm vier und schlechter mittrage. Es ist möglich, gegen ein Zwangsgeld Beschwerde einzulegen. Der FDP-Fraktionschef im Landtag, Hans-Ulrich Rülke, hat erklärt, er würde gegen ein Zwangsgeld mit dem Verwaltungsgericht „streiten“ und dagegen Beschwerde einlegen. Die Zwangsmittel wie eine behördliche Ersatzvornahme (eine Vollstreckungsbehörde handelt selbst oder beauftragt einen Dritten) oder auch ein Zwangsgeld haben laut Fachliteratur „weder Straf- noch Bußcharakter“. Sie sollen nur seinen Widerstand beugen und jemanden zum Handeln zwingen.

Auf europäischer Ebene häufig der Fall – Zwangsgelder

Wesentlich häufiger als auf nationaler Ebene kommen Zwangsgelder in der EU vor: Die EU-Kommission beantragt sie beim Europäischen Gerichtshof. Sie werden in empfindlicher Höhe festgesetzt gegen Mitgliederstaaten, die sich weigern, EU-Recht in nationales Recht umzusetzen.