Dass die Stadt der Umwandlung von Mietwohnungen einen Riegel vorschieben will, ist richtig, kommentiert Jög Nauke. Egal, ob es um Ferienwohnungen geht oder Berufstätige untergebracht werden. Das sollte auch die Hausbesitzerlobby erkennen.

Stuttgart - Sowohl die vom baden-württembergischen Wirtschaftsministerium erstellte Zwischenbilanz als auch die Debatte im Stuttgarter Gemeinderat über Sinn und Unsinn des Verbots der Zweckentfremdung von Wohnraum haben erheblichen Korrekturbedarf und Informationsdefizite aufgezeigt. Der Versachlichung der teils polemischen Debatte würde es dienen, wenn endlich die Dimension der vorübergehenden Vermietung privaten Wohnraums anerkannt würde. Nicht die paar Wohnungsbesitzer sind das Problem, die in den Ferien ein Zimmer für Urlauber freimachen, sondern jene, die unter dem Deckmantel vorübergehender privater Vermietung ganzjährig ein Geschäft machen wollen. Dazu zählt das dem Mietwohnungsmarkt entzogene Apartment für den Medizintouristen ebenso wie die mit Bauarbeitern überfüllte Unterkunft.

 

Die Hausbesitzerlobby ignoriert noch die präventive Wirkung des Gesetzes, verweist stattdessen auf die geringen Ermittlungserfolge. Das lässt sich mit fehlendem Personal und Durchgriffsmöglichkeiten erklären. Das Verbot muss nachgebessert werden, damit die Behörden wirksam kontrollieren können. Es würde die Arbeit erleichtern, wenn die Online-Portale Auskunft über Name und Adresse ihrer Kunden geben – und eine effektive Prüfung ermöglichen.