Der Gemeinderat hat am Donnerstag dem Verbot der Zweckentfremdung zugestimmt. In Stuttgart müssen sich vom 1. Januar 2016 an Hauseigentümer bei der Stadt melden, wenn sie ihre Wohnung zweckentfremden wollen.

Stuttgart - In Stuttgart müssen sich vom 1. Januar 2016 an Hauseigentümer bei der Stadt melden, wenn sie ihre Wohnung zweckentfremden wollen. Grundsätzlich ist es in den nächsten fünf Jahren untersagt, in Wohnräumen ein Gewerbe zu betreiben, diese als Feriendomizile zu vermieten, länger als sechs Monate leer stehen zu lassen oder das Haus gar ganz abzureißen. Die Stadt sieht dies als eine Maßnahme, den Wohnungsmangel zu bekämpfen. Der Gemeinderat hat am Donnerstag dem Verbot der Zweckentfremdung mit den Stimmen der öko-sozialen Mehrheit von Grünen, SPD sowie SÖS-Linke-Plus, Einzelstadtrat Ralph Schertlen (Stadtisten) und OB Fritz Kuhn (Grüne) zugestimmt.

 

In Stuttgart stehen mehr als 1000 Wohnungen leer

Das Verbot wurde von den übrigen Fraktionen abgelehnt. Auch der Verein der Haus- und Grundbesitzer, der mit Ausschussmitglied Joachim Rudolf (CDU) und Vereinsvize Jürgen Zeeb (Freie Wähler) gewichtige Fürsprecher im Rat sitzen hat, kritisiert die Verordnung. Der Vereinsvorsitzende, Stuttgarts Ex-Finanzbürgermeister Klaus Lang (CDU), hatte an das Gremium appelliert, auf diesen „schweren Eingriff in die Eigentumsrechte zu verzichten“. Die Bespitzelung sei überflüssig, weil seine Mitglieder gar keinen Grund hätten, Wohnungen leer stehen zu lassen; sie würden ihr Geld schließlich mit Vermietung verdienen. Allerdings besitzen diese nur 70 000 der etwa 300 000 Wohnungen in Stuttgart.

OB Kuhn beziffert die Zahl der Wohnungen, die „marktbedingt oder bewusst“ leer stünden, auf 1000 bis 3100. Die Verordnung bedeute nicht „das Ende des Abendlandes“. Er äußerte die Hoffnung, dass man ohne Bußgeld auskomme. Vermieter, die aus Sorge vor Missbrauch Wohnungen leer stehen ließen, könnten mit der Stadt einen Vertrag schließen; sie seien auch bei der Auswahl von Mietern beteiligt. Die Befürworter betonten, dass Eigentum verpflichte. Die Gegner hoben dagegen den Schutz des Eigentums hervor.