Das Landratsamt meldet inzwischen zwei infizierte Graugänse und einen Verdachtsfall bei einem Schwan. Das hat Konsequenzen für Geflügelhalter.

Bislang sind die Geflügelhalter im Landkreis Ludwigsburg mit einem blauen Auge davongekommen. Die Vogelgrippe war zwar am 19. November bei einer Graugans in den Ludwigsburger Zugwiesen nachgewiesen worden. Doch von einer Stallpflicht hatte das Landratsamt zunächst abgesehen. Nun vermeldet die Behörde aber einen zweiten gesicherten Fall wiederum bei einer Graugans in Kirchheim/Neckar und einen Verdacht bei einem Schwan in Ludwigsburg – und zieht deshalb die Zügel an.

 

Das Veterinäramt Ludwigsburg werde „vorsorglich eine Aufstallung entlang des Neckars anordnen“, teilt das Kreishaus mit. Eine Allgemeinverfügung sei in Vorbereitung und werde am Dienstag, 2. Dezember, wirksam. Abhängig von den örtlichen Gegebenheiten wie der Gewässerlage und der Betriebssituation müssten die gefiederten Tiere in einer Zone von circa 500 Metern beidseits des Gewässers in Ställen untergebracht werden. Das Infektionsrisiko habe sich für Hausgeflügel entlang des Flusses erhöht, erklärt die Behörde diesen Schritt.

Die Zugwiesen gehören zu den Gebieten, in denen das Virus aufgetreten ist. Foto: Archiv (Werner Kuhnle)

Bei der Graugans, die im Blattsee bei Kirchheim tot im Wasser gefunden wurde, sei die Geflügelpest am Mittwochabend von einem Institut nachgewiesen worden. Bei dem Schwan aus Ludwigsburg besteht zumindest der Verdacht, das er das Virus in sich trug. Er war am Sonntag, 23. November, verendet in Ludwigsburg-Hoheneck am Neckarufer gefunden worden.