Zwei Millionen Euro für Abriss Verschwendung von Steuergeldern – Nicht zu allem Ja und Amen sagen

Im Osterholzwald ging es in dieser Woche zur Sache – Bäume wurden gefällt, damit Abrissfahrzeuge durch den Wald fahren können. Foto: BUND

Wo war der Widerspruch, als der zwei Millionen Euro teure Abriss im Osterholzwald bei Ludwigsburg zur Debatte stand? Bürgervertreter sollten wachsamer sein.

Ludwigsburg: Oliver von Schaewen (ole)

Bäume sind wunderbar – und deshalb erschreckte zu Beginn dieser Woche die Nachricht, dass 256 von ihnen wegen Schneisen für eine Baustraße durch den Osterholzwald bei Ludwigsburg einfach so umgeholzt werden. Natürlich, vieles wächst im Wald nach. Über Eidechsen regen sich die meisten Zeitgenossen nur noch auf, wenn sie Bauprojekte verzögern. Auch ergab die Recherche: Alle Genehmigungen für den Abriss der alten Schießanlage lagen vor. Ist damit alles halb so wild?

 

Das eigentlich Erschreckende am Vorgang sind die Gelder, die für den Abriss der Ruinen fließen: Zwei Millionen Euro kostet das Projekt – und das nur, um zu verhindern, dass Leuten, die sich dort aufhalten, Steine der alten Gebäude auf den Kopf fallen könnten – ein Worst Case, der sich schlimm anhört, aber hypothetisch ist und deshalb die Frage aufwirft, ob mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird. Als ob wir steuerzahlenden Bürger nicht schon genug Lasten zu tragen hätten. Der BUND-Kreisverband schlägt hier völlig zu Recht Alarm.

Die Waldschäden sind das eine, das andere sind die hohen Kosten für das Projekt. Foto: BUND

Landauf, landab wird der Abbau von Bürokratie gefordert. Hier hätte sich für den Bund als Immobilieneigentümer die Gelegenheit geboten, Fünfe gerade sein zu lassen. Stattdessen werden mit der sogenannten Sicherungspflicht formaljuristische Argumente aufgetischt – man hafte für eventuelle Unfallschäden. Aber wo fängt die Pflicht für eine Gefahrenabwehr an und wo hört sie nach menschlichem Ermessen auf? Möglich, dass Beamte aus Angst, persönlich verklagt werden zu können, eine Art vorauseilenden Gehorsam entwickeln, der ein gesundes Maß übersteigt.

Gemeinderäte hinterfragten Angemessenheit nicht

Offenbar hat aber die Einschätzung, eine Gefahr liege vor, auch andere Entscheidungsträger veranlasst, dem Projekt ihren Segen zu geben. Der Gemeinderat von Asperg stimmte zu, das Landratsamt Ludwigsburg genehmigte einen vorzeitigen Abholzbeginn vor Ablauf der Vegetationsperiode. Die Angemessenheit des Projekts wurde wegen des ehernen Rechtsgebots nicht mehr hinterfragt. Dabei sollte jeder, der verbotenerweise ein Grundstück oder eine Baustelle betritt, doch bitte selbst mit den Folgen leben.

Die politische Dimension eines übertriebenen Rechtsdenkens in unserer Gesellschaft ist nicht zu unterschätzen. Wenn der Staat aus Angst, belangt werden zu können, sich gegenüber dem Bürger übergriffig verhält – und die Millionenausgabe für den Abriss des Lost Places im Osterholzwald ist ein Übergriff –, dann bereitet gerade ein solcher Fall von offensichtlicher Steuerverschwendung Rechtspopulisten einen gefährlichen Nährboden.

Sie beklagen, nicht zuletzt im Rückgriff auf unangemessene Beschränkungen während der Corona-Pandemie, das Versagen eines Staates, der seinen Bürgern aus übertriebener Fürsorglichkeit immer mehr abverlangt und dabei das Geld mit vollen Händen ausgibt.

Die Lehre: Effekte beachten und wachsam bleiben

Was könnte also die Lehre aus dem Vorgang sein? Für den Bund: Nicht nur auf Paragraphen herumreiten, sondern auch beachten, welche Effekte das hat. Für die lokalen Interessenvertreter: Wachsamkeit dort, wenn übergeordnete Ebenen wie Bund und Land in kommunalen Gewässern fischen. Und nicht zu allem Ja und Amen sagen.

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