Bei ihrem Bundesparteitag will die CDU darüber abstimmen, ob die Deutsche Umwelthilfe ihren Status der Gemeinnützigkeit verlieren soll. Damit könnte die Lobbyorganisation, die gerichtlich bereits Diesel-Fahrverbote erzwungen hat, finanzielle Probleme bekommen.

Korrespondenten: Markus Grabitz (mgr)

Brüssel - Der CDU-Bezirksverband Nordwürttemberg hat 30 Anträge für den Bundesparteitag der Union am 7.und 8. Dezember in Hamburg eingereicht. Zwei davon sorgen derzeit für Gesprächsstoff, weil sich die Basis darin die Umwelthilfe vorknöpft. Der Bezirksverband will, dass die Delegierten folgendes beschließen: „Die CDU fordert, die Gemeinnützigkeit der Deutschen Umwelthilfe abzuerkennen.“ Wenn es so weit käme, und die Umweltlobby ihren Status der Gemeinnützigkeit verlöre, hätte die Truppe um Jürgen Resch womöglich bald finanzielle Probleme.

 

Die Organisation treibt seit Jahren die Automobilbranche wegen des Dieselskandals vor sich her – und ist vor Gericht sehr erfolgreich damit, in einer Stadt nach der anderen Fahrverbote für Dieselfahrzeuge durchzusetzen. Doch ohne den Status der Gemeinnützigkeit wäre sie nicht mehr so attraktiv für Geldgeber. Bislang können Spender ihre Zuwendungen an die Organisation bei der eigenen Steuererklärung geltend machen und sparen so selbst Steuern.

Zum anderen würde die Organisation auch nicht mehr in den Genuss von Überweisungen von der Justiz kommen. Die Gerichte bedenken gemeinnützige Organisationen, darunter auch die Umwelthilfe, und schütten an sie Gelder aus, die sie bei Gerichtsverfahren als Bußen und Strafen eintreiben. In einem zweiten Antrag zur Umwelthilfe geht es dem Bezirk Nordwürttemberg darum, die Organisation von der Möglichkeit zur Erhebung von Verbandsklagen auszuschließen.

CDU-Mitglieder aus Nordwürttemberg wollen Umwelthilfe ärgern

Es ist kein Zufall, dass die CDU-Mitglieder aus Nordwürttemberg die DUH ärgern wollen. Der Bezirk hat nämlich „Sprit im Blut“. In der Region sind Daimler, Porsche und Audi zu Hause. Matthias Wissmann, bis 2017 Chef des Branchenverbandes VDA, ist Ehrenvorsitzender des Bezirksverbandes. Der Bundestagsabgeordnete Steffen Bilger ist parlamentarischer Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium. Die Bevölkerung, darunter viele Auto-Pendler, ist verunsichert, weil auch hier Fahrverbote wegen chronischer Überschreitung der EU-Grenzwerte für Stickoxid und Feinstaub drohen.

Von den 14 besonders belasteten Städten bundesweit liegen vier in Nordwürttemberg: Backnang, Heilbronn, Ludwigsburg und Stuttgart. Bilger übt denn auch scharfe Kritik an der Umwelthilfe: „Es ist völlig daneben, wenn die Stadt Ludwigsburg jetzt von der DUH verklagt wird.“ Ludwigsburg sei als nachhaltigste Stadt Deutschlands ausgezeichnet worden, Modellkommune für Elektromobilität und tue alles, um die Luftreinhaltungsziele einzuhalten.

In der Region würde der Antrag, der Umwelthilfe den Sonderstatus zu entziehen, locker eine Mehrheit finden. Vermutlich stehen auch auf dem Parteitag die Chancen dafür nicht schlecht.

Über Gemeinnützigkeit entscheidet das Finanzamt

Nur: Selbst wenn er auf dem Parteitag durchkäme, wäre dies nicht mehr als ein politischer Beschluss. Über die Gemeinnützigkeit entscheidet nicht die Politik, auch nicht die Regierung, sondern das Finanzamt. Ein Sachbearbeiter prüft regelmäßig, ob die Organisation zu Recht den Status der Gemeinnützigkeit beanspruchen darf. In der eigenen Satzung führt die DUH gleich zwölf Ziele auf, denen sie sich verschrieben habe und die den Anspruch auf Gemeinnützigkeit und damit die Privilegien rechtfertigten. Darunter sind Punkte wie Verbraucherschutz und Verbraucherberatung. Hier dürfte kein Zweifel bestehen, dass die DUH sie erfüllt.

Die DUH bietet aber auch Angriffspunkte: Laut Abgabenordnung ist das Verfolgen politischer Zwecke unvereinbar mit dem Status der Gemeinnützigkeit. Das Bundesfinanzministerium hat 2015, als um die Gemeinnützigkeit der Nichtregierungsorganisation Attac und anderen Organisationen gestritten wurde, festgestellt: „Politische Zwecke (zum Beispiel Beeinflussung der politischen Meinungsbildung) zählen nicht zu den gemeinnützigen Zwecken.“ Es dürfte der DUH schwer fallen nachzuweisen, dass es ihr mit ihren zahlreichen Kampagnen eben nicht um den Versuch geht, die politische Meinungsbildung zu beeinflussen.

Die Umwelthilfe gibt sich gelassen

Die Überprüfung der Gemeinnützigkeit ist aber kein transparentes Verfahren. Das zuständige Finanzamt – die Umwelthilfe ist in Hannover im Vereinsregister eingetragen – gibt mit Hinweis auf das Steuergeheimnis nicht einmal Auskunft, wann eine derartige Prüfung ansteht. Die Kriterien, nach denen ein Finanzbeamter prüft, ob sich ein Verein zu sehr in die Tagespolitik einmischt, sind nicht bekannt. Ebenso wenig, ob ein Finanzamt ausreichend Ressourcen hat, um für eine befriedigende Kontrolldichte zu sorgen.

Derweil gibt sich die DUH gelassen. Reschs Co-Geschäftsführer Sascha Müller-Kraenner sagt zu dem Vorstoß aus Nordwürttemberg: „Unsere Gemeinnützigkeit wurde in den vergangenen Jahren immer wieder infrage gestellt, aber auch immer wieder bestätigt.“