In einem Eilverfahren hat das Verwaltungsgericht Berlin Mitte Dezember 2023 eine Entscheidung getroffen, die auch mit Blick auf geplante Projekte in Stuttgart aufhorchen lässt. Ein Autofahrer hatte in Berlin gegen die Einrichtung eines sogenannten „Kiezblocks“ im Bezirk Pankow geklagt – das Gericht hatte dem stattgegeben.
Die Bezirksverwaltung hatte in einer Straße laut Gericht im Sommer 2023 Sperrpfosten angeordnet. Anlass: Die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 Kilometern pro Stunde werde oft überschritten, Autos würden teils auf ohnehin schadhaften Gehwegen fahren, so komme es zu gefährlichen Situationen, vor allem mit Kindern.
Zweifel an der Rechtmäßigkeit
Da diese Beobachtungen eher anekdotischer Natur waren und nicht mit Erhebungen untermauert worden sind, zeigte das Verwaltungsgericht „ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Aufstellung der Sperrpfosten und sonstiger Verkehrsschilder“, heißt es in einer Pressemitteilung des Gerichts. „Straßensperrungen zur Reduzierung des motorisierten Kraftfahrzeugverkehrs auf Durchgangsstraßen dürfen nur bei besonderen Gefahren für die Sicherheit und Ordnung des Verkehrs angeordnet werden.“
Hat die Entscheidung in Berlin Folgen für die Stuttgarter Superblocks? Der Gemeinderat hatte sich im Dezember 2023 auf zwei solcher autoarmen Quartiere im Süden und im Osten der baden-württembergischen Landeshauptstadt verständigt; ein weiterer für den Stuttgarter Westen ist bereits beschlossen. Ziel ist mehr Lebensqualität für Anwohner, Radler und Fußgänger.
„Das zitierte Urteil liegt der Straßenverkehrsbehörde Stuttgart noch nicht vor“, teilt eine Sprecherin der Stadt mit. Wovon sie ausgeht: „Der künftige Superblock West in Stuttgart hat eine andere rechtliche Grundlage“, so die Sprecherin. „Er wurde im Rahmen einer durch die Straßenverkehrsordnung legitimierten geordneten städtebaulichen Entwicklung geplant und anschließend verkehrsrechtlich angeordnet.“ Man rechne nicht damit, dass der Berliner Entscheid Konsequenzen für Stuttgart habe.
Am 22. Januar sollen die Vorarbeiten für den Superblock an der Augustenstraße beginnen. Im April soll der 18-monatige Verkehrsversuch beginnen. Er soll gutachterlich und wissenschaftlich begleitet werden.
Stadt: Fall in Berlin nicht mit Stuttgart vergleichbar