Gegen die Zwickauer Zelle wird jetzt auch wegen eines Anschlags in Köln ermittelt. Angela Merkel will derweil ein NPD-Verbotsverfahren prüfen lassen.  

Karlsruhe/Berlin - Bei den Ermittlungen gegen mutmaßliche Terroristen des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) hat die Bundesanwaltschaft offiziell Ermittlungen wegen des Anschlags mit einer Nagelbombe in Köln aufgenommen. Das sagte ein Sprecher der Behörde am Montag in Karlsruhe. Bei dem Attentat in einer von vielen Migranten bewohnten Straße im Jahr 2004 waren 22 Menschen zum Teil schwer verletzt worden. Viele von ihnen waren türkischer Herkunft. Nach Medienberichten hat sich die NSU in einem Bekennervideo mit der Tat gebrüstet.

 

Nach Auskunft der Bundesanwaltschaft wird gegen die mutmaßlichen NSU-Mitglieder derzeit außerdem wegen neun Morden an ausländischen Kleingewerbetreibenden („Döner-Morde“) und dem Mordanschlag auf zwei Polizisten in Heilbronn 2007 ermittelt. Zudem sollen mehrere Banküberfälle auf das Konto der Täter gehen. Nach Angaben aus Ermittlerkreisen prüfen die Polizeibehörden der Länder, ob weitere, bislang nicht aufgeklärte Taten möglicherweise auf das Konto der Rechtsterroristen gehen. Der am Sonntag in der Nähe von Hannover festgenommene mutmaßliche Helfer des Zwickauer Trios, der 37-Jährige Holger G., wurde nach Angaben der Bundesanwaltschaft dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe vorgeführt.

NPD-Verbot prüfen

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) will derweil wegen dieser Mordserie die Erfolgsaussichten für ein neues NPD-Verbotsverfahren prüfen lassen. Das geht aus einem am Montag beim CDU-Parteitag in Leipzig vorgelegten Initiativantrag hervor, der von Merkel, CDU-Generalsekretär Hermann Gröhe und weiteren Delegierten eingebracht wurde. Der Antrag lag der Nachrichtenagentur dpa vor.

Die CDU will demnach die Regierungen von Bund und Ländern auffordern, intensiv zu prüfen, ob nach dem Vereinsrecht weitere Strukturen der rechtsextremistischen Szene verboten werden können. Zudem müsse die Arbeit der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu einem neuen NPD-Verbotsverfahren vorangetrieben werden. Bund und Länder seien gefordert, „alle rechtsstaatlichen Mittel konsequent gegen diese rechtsextremistischen Bestrebungen zu ergreifen“.

Durch die Mordserie demaskiert

Der von extremistischen Parteien und vielen Kameradschaften getragene aggressive Rechtsextremismus sei durch die Mordserie demaskiert worden „und zeigt sich als eine ernsthafte, brutale Gefahr für unser demokratisches Gemeinwesen“, heißt es in dem Papier. Die Taten der Terrorzelle in Zwickau zeigten „in aller Brutalität, dass rechtsextremistische Strukturen ihren aggressiven Kampf“ gegen den Rechtsstaat auch mit terroristischen Mitteln führten.

Das Bundesverfassungsgericht hatte ein erstes Verbotsverfahren 2003 gestoppt, weil Verbindungsleute des Verfassungsschutzes in der NPD aktiv waren.