Ein betrunkener 40-Jähriger beschimpft und bespuckt in der S-Bahn in Richtung Schorndorf andere Fahrgäste. Die Situation eskaliert.
Ein betrunkener 40-Jähriger hat in einer S-Bahn der Linie S1 zwischen Stuttgart und Geradstetten (Rems-Murr-Kreis) mehrere Menschen beleidigt und bespuckt, bis die Situation eskalierte. Die Polizei musste eingreifen und wurde offenbar ebenfalls gewalttätig angegangen. Wie die Bundespolizei mitteilte, beschimpfte der Mann gegen 21.30 Uhr eine Gruppe in der S-Bahn so lange, bis er von einer Person aus der Gruppe geschlagen wurde. Anschließend habe er die alarmierten Kräfte der Bundes- und Landespolizei beschimpft, bespuckt und getreten.
Ein Polizist, der sich in der S-Bahn auf seinem Heimweg befand, konnte den 40-Jährigen zuvor dabei beobachten, wie er vehement auf Reisende zuging und diese verbal attackierte.
Dem Polizeibeamten gelang es zunächst, die Situation zwischen den Beteiligten zu beruhigen. Als der offensichtlich alkoholisierte Reisende nicht von der Personengruppe abließ und erneut auf sie zuging, schlug offenbar einer der noch unbekannten Täter ihn mit der Faust in sein Gesicht. Am Bahnsteig Geradstetten flüchtete die Personengruppe aus der S-Bahn in unbekannte Richtung. Die im Vorfeld alarmierten Einsatzkräfte nahmen den in Großraum Stuttgart wohnhaften 40-jährigen Mann aufgrund seiner körperlichen Verfassung in Gewahrsam.
Das ergab ein Alkoholtest
Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von fast zwei Promille. Die ebenfalls verständigten Rettungskräfte versorgten noch vor Ort seine oberflächlichen Verletzungen im Bereich seines Gesichtes. Weil der Beschuldigte sich durchgehend gegen die polizeilichen Maßnahmen wehrte, wurden ihm Handschellen angelegt und man brachte ihn mit einem Dienstfahrzeug auf das Bundespolizeirevier Stuttgart. Auf der Fahrt dorthin beschimpfte er aggressiv die Einsatzkräfte, spuckte ihnen vor die Füße und trat gegen die Beine der Beamten.
Der Mann verbrachte die Nacht zur Ausnüchterung in den Gewahrsamsräumen der Bundespolizei. Die Ermittlungen wegen des Verdachts der Beleidigung und des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte dauern an.