Beim Streit in einer S-Bahn zieht einer der Kontrahenten eine Schreckschusswaffe und drückt ab. Was ist der Hintergrund der Auseinandersetzung?

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Stuttgart - Ein Streit zwischen einem Paar und einem jungen Mann, der alleine unterwegs war, ist in der Nacht zum Samstag in einer S-Bahn eskaliert. Die Auseinandersetzung gipfelte in einem Angriff mit einer Schreckschusswaffe: Diese richtete einer der Beteiligten gegen seinen Widersacher, zog ab und verletzte ihn damit am Kopf.

 

Der Anlass des Streits ist der Polizei nicht bekannt

Der Streit trug sich kurz nach Mitternacht in einer Bahn der Linie S 2 zu, die in Richtung Schorndorf fuhr. Kurz vor dem Stopp in Bad Cannstatt entbrannte die Auseinandersetzung zwischen dem 16-Jährigen, der verletzt wurde, und dem Mann mit der Schreckschusswaffe, der gemeinsam mit einer weiblichen Begleitung unterwegs gewesen sein soll. Worum es in dem Streit ging und ob die drei sich kannten, ist laut der Bundespolizei nicht bekannt. Das Opfer habe man noch nicht vernommen. Die jungen Männer seien aufeinander losgegangen, dabei habe der noch nicht identifizierte Angreifer die Schreckschusswaffe gezogen und mit einem Abstand von etwa einem halben Meter auf den 16-Jährigen gerichtet. Der Jugendliche erlitt dadurch ein Knalltrauma und Verletzungen im Gesicht. In Bad Cannstatt flüchteten der Angreifer mit der Waffe und seine Bekannte. Sie sollen in Richtung Innenstadt geflohen sein, meldet die Bundespolizei.

Der Mann soll etwa 1,80 Meter groß sein. Seine schwarzen Haare habe er nach hinten gegelt getragen. Er trug eine schwarze Daunenjacke. Seine Begleiterin soll etwa 1,60 Meter groß sein, sie hatte eine schwarze Jeanshose und eine beigefarbene Jacke an. Ihre schulterlangen schwarzen Haare habe sie offen getragen. Die Bundespolizei hat Videomaterial aus der Überwachungsanlage der S-Bahn sichergestellt. Auf Zeugenhinweise hofft sie dennoch. Zum einen zur Identifizierung des Tatverdächtigen, zum anderen um zu klären, wie der Streit ablief. Hinweise werden unter der Telefonnummer 07 11 / 87 03 50 entgegengenommen. Gegen den Gesuchten wird wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung mit einer Waffe ermittelt, teilt die Bundespolizei mit.

Wie es mit dem Waffengesetz aussieht, muss noch beurteilt werden. Grundsätzlich darf man Schreckschusswaffen nur mit dem sogenannten kleinen Waffenschein führen. Wer eine Berechtigung hat, muss diese sowie ein Ausweisdokument bei sich tragen. Schon das Führen einer Schreckschusswaffe ohne die notwendige Berechtigung stellt eine Straftat dar.