Die Arbeitgebervereinigung BDA fährt juristische Geschütze gegen die massive Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf zwölf Euro auf. Eine erfolgreiche Klage in Karlsruhe ist eher unwahrscheinlich, meint Matthias Schiermeyer.
26.04.2022 - 17:23 Uhr
Es ist auch eine Frage des Selbstverständnisses als Hüter aller Arbeitgeberinteressen, wenn der Dachverband BDA gleich zwei Gutachten gegen den Zwölf-Euro-Mindestlohn erstellen lässt. Dass beide Rechtsexperten zu dem Ergebnis kommen, das Vorhaben greife in Tarifautonomie und Koalitionsfreiheit ein, verstoße also womöglich gegen das Grundgesetz, überrascht da nicht – sonst hätte man sie ja gar nicht erst beauftragt.