Ob längere Krankheit, Arbeitslosigkeit oder Elternzeit: Geht es um Lücken im Lebenslauf, sollten Bewerberinnen und Bewerber ehrlich und transparent bleiben, rät Hella Grapenthin, Weiterbildungsberaterin bei der Arbeitnehmerkammer Bremen. Leerlaufzeiten zu verschleiern, ist keine gute Idee: Tauchen etwa an kritischen Stellen im Lebenslauf nur Jahreszahlen anstatt Monatsangaben auf oder geben Bewerberinnen und Bewerber gleich gar keine Zeiträume ihre beruflichen Stationen an, merken Arbeitgeber schnell, dass es Lücken gibt.
Besser: Die Lücke benennen und erläutern, rät Grapenthin im Magazin «BAM» der Arbeitnehmerkammer (Ausgabe 03/2024). Wie genau man Unterbrechungen dann am besten an potenzielle Arbeitgeber verkauft, kommt auch auf die Art des beruflichen Einschnitts an.
Geht es um Umbrüche oder berufliche Wechsel, können Jobsuchende im Idealfall eine positive Darstellung wählen – vorausgesetzt sie entspricht der Wahrheit.
Das erfordert Grapenthin zufolge zwar häufig ein gewisses Transferdenken. Im besten Fall zeigen Kandidaten so, dass sie Neuem gegenüber offen sind und Veränderungen nicht scheuen.
Wichtig: Die Bewerbung muss weiter authentisch wirken. Wer seinen Arbeitsplatz ohne eigenes Verschulden verloren hat, solle das offen so darstellen. Gerade bei längeren Phasen der Arbeitslosigkeit sollten Bewerberinnen und Bewerber im Lebenslauf alles aufführen, was berufsrelevant ist: egal, ob Weiterbildung, ehrenamtliche Tätigkeiten, Reisen oder Praktika. Alles sei besser als Stillstand, so Grapenthin.
Längere Krankheitszeiten hingegen können im Lebenslauf zur Herausforderung werden. Der Beraterin zufolge sollte man deutlich machen, dass dieser Zustand inzwischen vorbei und eine vollständige Genesung eingetreten ist.
Wer sich für eine Phase um die eigenen Kinder gekümmert und dafür Elternzeit genommen hat, muss das nicht zwingend im Lebenslauf angeben. Laut Grapenthin ist diese Angabe nicht verpflichtend. Sie rät aber dennoch dazu, damit keine Lücken entstehen. Wichtig: betonen, welche Kompetenzen man in dieser Zeit erworben hat und alle absolvierten Fortbildungen angeben.
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