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Fachbeitrag: Compliance als Schlüssel zur Haftungsvermeidung

Fachbeitrag: Compliance als Schlüssel zur Haftungsvermeidung

Die Managerhaftung ist ein wiederkehrendes Thema in politischen Debatten, oft begleitet von Forderungen nach strengeren Haftungsregelungen.

Die Implementierung wirksamer Compliance-Maßnahmen ist für Manager nicht nur Pflicht, sondern reduziert auch erheblich das Haftungsrisiko

Auf den ersten Blick mag die persönliche Haftung von Managern, insbesondere der sogenannten Top-Verdiener, gerecht erscheinen. Doch nur wer sich mit den Details der Managerhaftung vertraut macht, erkennt, dass Manager nach der aktuellen Rechtslage im Extremfall mit ihrem gesamten Privatvermögen gegenüber der vertretenen Gesellschaft oder Dritten haften. 

Kürzlich entfachte eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf (Az.: VI-6 U 1/22 [Kart]) im Kontext des „Edelstahlkartells“ die Diskussion um die Managerhaftung erneut. In einem Verfahren des Bundeskartellamts wurden gegen zehn Edelstahlunternehmen, zwei Branchenverbände und 17 verantwortliche Personen Geldbußen in Höhe von etwa 355 Millionen Euro verhängt. Das OLG Düsseldorf schloss zwar eine persönliche Haftung des betroffenen Managers für die Unternehmenskartellbuße aus, stellte jedoch fest, dass er gegenüber den von ihm vertretenen Gesellschaften für Schäden hafte, die diesen aus der Inanspruchnahme Geschädigter entstehen. 

Unabhängig vom vorgenannten Fall ist allgemein zu beobachten, dass die Tätigkeit von Managern aufgrund des zunehmend dichten und komplexen Vorschriften-Dschungels anspruchsvoller und haftungsträchtiger wird. Manager sind dafür verantwortlich, dass das Unternehmen alle gesetzlichen Vorschriften einhält. Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit für Manager, Strukturen und Prozesse zu schaffen, die die Einhaltung der maßgeblichen Vorschriften gewährleisten. Dazu gehören interne Kontroll- und Überwachungsmechanismen, insbesondere das Vieraugenprinzip und regelmäßige Mitarbeiterschulungen. Als Faustregel gilt zwar, dass je größer ein Unternehmen ist, desto umfassender müssen die Compliance-Maßnahmen ausfallen. Nach der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Nürnberg können aber auch schon Unternehmen mit weniger als 15 Mitarbeitern verpflichtet sein, Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen vorzusehen. 

Besondere Aufmerksamkeit verdienen dabei die Bereiche Buchhaltung, Steuern sowie IT-Sicherheit, da sie besonders hohe Haftungsrisiken bergen. Steuerpflichten waren schon immer zentral für die Managerhaftung, doch in jüngster Zeit gewinnen auch Cybersecurity und KI an zusätzlicher Relevanz. Der Einsatz von KI bringt neue Haftungsrisiken mit sich, die sorgfältig berücksichtigt werden müssen. 

Die Implementierung wirksamer Compliance-Maßnahmen ist für Manager nicht nur Pflicht, sondern reduziert auch erheblich das Haftungsrisiko und schützt das Unternehmen vor finanziellen und Reputationsschäden. Die Schaffung eines Compliance-Management-Systems ist eine Investition, die sich sowohl kurz- als auch langfristig auszahlt. Damit tragen Manager nicht nur zur Sicherheit und Integrität ihres Unternehmens bei, sondern auch zur eigenen Haftungsvermeidung in einer zunehmend komplexen und anspruchsvollen Geschäftsumgebung.

BRP Renaud

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Die Autoren

Sonja Ströhle <br/>Rechtsanwältin, Steuerberaterin
Sonja Ströhle
Rechtsanwältin, Steuerberaterin
Dr. Stefan Reuter, LL.M., Maître en droit <br/>Rechtsanwalt
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