Wie können Hauseigentümer der aktuellen Energiekrise und den hohen Heizkosten trotzen? Eine preiswerte und langfristige Lösung kann die nachträgliche Wärmedämmung in Bestandsgebäuden sein, von Wänden, Zwischenböden, Geschossdecken und Schräg- oder Flachdächern. Gegen eine spätere Wärmedämmung gab es lange Zeit den Vorbehalt, sie sei zu aufwendig und zu teuer.
Erhebliche Wertsteigerung
Die hohen Energiepreise sorgen dafür, dass sich eine Dämmungsmodernisierung durch die späteren Energieeinsparungen schnell amortisiert. Hinzu kommen eine erhebliche Wertsteigerung des Gebäudes, eine Erhöhung des Wohnkomforts und eine Verringerung der Schimmelgefahr.
Für die Dämmung einzelner Gebäudebereiche nach ihrer Wichtigkeit gilt folgende Faustregel: Warme Luft steigt immer nach oben, daher sollte jedes Haus über eine gute Dachbodendämmung oder Dachdämmung verfügen. Ansonsten verpufft die teure Heizenergie durch die oberste Geschossdecke. Ist der Dachboden als Wohnbereich ausgebaut, sollte man auch das Dach mit berücksichtigen.
Einblasdämmungen
Erst danach sollte man in eine Fassadendämmung investieren, hierfür eignet sich vor allem zweischaliges Mauerwerk, wie es speziell in Norddeutschland anzutreffen ist. Einblasdämmungen mit biolöslichen Steinwolle-Flocken für jede Anforderung gibt es etwa von Ecofibre. Für eine Maßnahme im Dachboden ist meist nur ein Tag zu veranschlagen.
Gleichmäßige Dämmschicht
Während der Verarbeitung entstehen keine Rohstoffabfälle, das macht sich auch bei den Kosten bemerkbar. Die Einblasdämmung wird durch mobile Einblasmaschinen mit Luftdruck verdichtet ins Bauteil eingeleitet, das Resultat ist eine gleichmäßige Dämmschicht. Zertifizierte Fachhandwerksbetriebe findet man unter www.ecofibre.de/daemmung. Der Anbieter schult und zertifiziert seit vielen Jahren Handwerker in Sachen Hohlraumdämmung. Neben Steinwolle werden Dämmungen aus Glaswolle-Flocken, Zellulose oder EPS (Dämmstoff aus expandiertem Polystyrol) angeboten.
Kosten bei der Steuer geltend machen
Seit 2020 kann man über einen Zeitraum von drei Jahren 20 Prozent der Sanierungskosten über die Einkommenssteuer steuerlich geltend machen. Wichtig ist, dass die Dämmmaßnahme von einem Fachbetrieb ausgeführt und nach Abschluss der Arbeiten eine Bescheinigung ausgestellt wird.
Die staatseigene KfW fördert zudem 20 Prozent der Sanierungsmaßnahmen. Hierfür wurden eigene Förderprogramme aufgelegt, die sowohl für Einzelmaßnahmen als auch für Komplettsanierungen sinnvoll sind. Für die Inanspruchnahme von Fördermitteln und Zuschüssen ist für die Beantragung ein qualifizierter Energieberater erforderlich, der die KfW-Anträge vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen einreicht. djd