Muss die Zahnärztin bohren? Was, wenn es wehtut? Oder wenn mir schwarz vor Augen wird, sobald ich die Betäubungsspritze auf dem Tablett liegen sehe? Für einige Menschen bedeutet ein anstehender Zahnarzttermin: ein unkontrollierbares Gedankenkarussell, Herzrasen, Schweiß. Forscherinnen und Forscher gehen davon aus, dass rund 80 Prozent der Menschen nur ungern zum Zahnarzt gehen, so Psychologe Prof. Hendrik Berth, der an der Technischen Universität Dresden zu Zahnbehandlungsangst forscht.
Wenn die Angst über das normale Maß hinausgeht
Die meisten Menschen gehen zwar nicht gern zum Zahnarzt. Aber sie gehen. Anders ist das, wenn sich eine Zahnbehandlungsphobie entwickelt hat. Schätzungen zufolge sind rund fünf Prozent der Bevölkerung davon betroffen, so Hendrik Berth. „Dann ist ein normaler Zahnarztbesuch quasi nicht mehr möglich. Betroffene vermeiden ihn entweder ganz oder können ihn nur unter allergrößter Angst ertragen, vielleicht sogar mit der Hilfe von Beruhigungsmitteln“, sagt der Psychologe. Was kann man tun?
Tipp 1: „Ich habe Angst“: So einen Satz in der Zahnarztpraxis auszusprechen, fällt erst einmal schwer, schließlich wäre man so gern stark. Aber er kann vieles leichter machen. Vorausgesetzt, man hat einen empathischen Zahnarzt oder eine empathische Zahnärztin. „Es gibt eine ganze Reihe von Zahnarztpraxen, die speziell für ängstliche Patienten Sprechstunden anbieten“, sagt Hendrik Berth. Es lohnt also eventuell, die Praxis zu wechseln
Tipp 2: Wurzelkanalbehandlung und Co. sind nie schön. Es gibt aber Wege, sie erträglicher zu machen - über die übliche Betäubung hinaus. Eine Möglichkeit: der Einsatz von Lachgas. Es wirkt nicht nur „entspannend und angstlösend, sondern kann auch zur Schmerzlinderung beitragen“, erklärt Julia Thome. Ganz weg ist man dabei nicht, man bleibt ansprechbar.
Bei starken Angstpatienten ist zudem eine Behandlung unter Vollnarkose denkbar. Auch Hypnose und Akupunktur sind Verfahren, die helfen können.
Tipp 3: Wer regelrecht Panik vor Zahnarztbesuchen hat und diese vielleicht sogar ganz vermeidet, sollte sich zusätzlich psychologische Hilfe holen. Oft können Hendrik Berth zufolge schon drei bis fünf Therapiesitzungen helfen, um die Angst besser zu bewältigen und wieder zum Zahnarzt gehen zu können.
Tipp 4: Bei einem Zahnarztbesuch können beklemmende Geräusche auftauchen. Viele Zahnarztpraxen setzen daher auf entspannende Musik oder lassen im Behandlungsraum das Radio laufen - das lenkt ab. Man kann sich aber einfach auch etwas Angenehmes in Gedanken vorstellen.
Tipp 5: Der Zahnarztstuhl fährt zurück in seine Ausgangsposition - es ist geschafft. Jetzt ist es Zeit, sich selbst ordentlich zu belohnen. Vielleicht nicht unbedingt mit etwas Süßem, was den Zähnen direkt wieder zusetzt. „Aber man kann sich sagen: Okay, ich habe es geschafft. Jetzt unternehme ich etwas Schönes“, so Hendrik Berth.
dpa
Problem behandelt, doch wer übernimmt Kosten?
Fehlstellungen bei Kindern kann eine Zahnspange beheben. Aber: Wie teuer wird's, wann zahlt die Kasse?
Schiefe Zähne, Lücken, Überbiss: Zahnfehlstellungen sorgen nicht nur dafür, dass Betroffene sich auf Fotos oft ein breites Lächeln verkneifen. Sie können auch zum medizinischen Problem werden. Zum Beispiel, wenn sie die Zähne so versetzt stehen, dass eine gründliche Pflege- und damit ein guter Kariesschutz - zur Herausforderung wird.
Die gute Nachricht: Zähne auf Abwegen lassen sich in aller Regel mit einer festen oder losen Zahnspange an die richtige Stelle bringen. Die schlechte Nachricht: So eine kieferorthopädische Behandlung kann schnell teuer werden, wenn Eltern und Kind mehr als die einfache Kassen-Variante wollen. Die wichtigsten Fragen und Antworten: In einem Alter von neun bis zehn Jahren sollte jedes Kind einmal beim Kieferorthopäden oder der Kieferorthopädin gewesen sein. So lassen sich behandlungsbedürftige Fehlstellungen frühzeitig erkennen. Die Behandlung selbst beginnt in aller Regel im Alter zwischen zehn und 13 Jahren.
Das hängt vom Schweregrad der Fehlstellung ab. Kieferorthopädinnen und -orthopäden teilen sie in fünf kieferorthopädische Indikationsgruppen, kurz: KIG, ein. Die Kosten für die Zahnspange trägt die gesetzliche Krankenversicherung nur bei den KIG 3, 4 und 5, erklärt das Portal „Kostenfalle Zahn“ der Verbraucherzentralen. Eine weitere Voraussetzung für die Kostenübernahme durch die Kasse ist, dass die Behandlung vor Vollendung des 18. Lebensjahrs stattfindet.
Ein Problem: Auch bei Fehlstellungen der KIG 2 kann es aus medizinischer Sicht manchmal sinnvoll sein, sie korrigieren zu lassen. Familien müssen das dann allerdings aus eigener Tasche zahlen, so die Verbraucherzentralen. Sie geben den Tipp, beim Kieferorthopäden nachzufragen, ob tatsächlich Risiken bestehen, wenn dann keine Behandlung durchgeführt wird. Denn: Oft verlaufen die Grenze zwischen medizinischer Notwendigkeit und ästhetischen Gründen fließend. Bei privat versicherten Kindern hängt es vom Tarif ab, in welchem Umfang die Krankenversicherung die Kosten für eine Zahnspangen-Behandlung trägt.
„Kostenfalle Zahn“ weist darauf hin, dass Eltern 20 Prozent der Behandlungskosten als Eigenanteil leisten müssen. Bei mehr als einem Kind in kieferorthopädischer Behandlung reduziert sich dieser Anteil auf zehn Prozent.
So läuft es ab: Bevor das Kind die Spange bekommt, muss Kieferorthopäde oder -orthopädin einen Behandlungsplan aufsetzen, der auch eine Art Kostenvoranschlag ist. Erst wenn die Krankenkasse diesen Plan genehmigt hat, kann es losgehen.
Den Eigenanteil können sich Eltern nach Abschluss der Behandlung von der Krankenkasse zurückerstatten lassen - die Therapie muss durchgezogen worden sein. Die Verbraucherzentrale rät, alle Unterlagen und Rechnungen im Original zu sammeln und einzureichen. Für die einfachste Variante der Zahnspange trägt die Krankenkasse die Kosten. Was darüber hinausgeht - wie Keramik- oder Minibracketmüssen Familien selbst zahlen.
dpa