Kommentar zum Fahrradhelm-Urteil Freiheit zur Unvernunft
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Radfahrer, der ohne Helm fährt, bei einem Unfall nicht benachteiligt wird. Die Versicherung muss voll bezahlen. Das ist richtig so, kommentiert der StZ-Redakteur Stefan Geiger. 30.01.2012