
Kinderrechte ins Grundgesetz? Unnötig aufgebläht
Bei allem Verständnis für das Anliegen, die Rechte der Kinder zu schützen: Das Grundgesetz bedarf keiner umfänglichen Ergänzungen. Es schützt alle Menschen, nicht nur Erwachsene. Korrekturbedarf gibt es vielmehr im Bereich des konkreten staatlichen Handelns, meint StZ-Autor Armin Käfer.