Urteil zu Vorratsdatenspeicherung So lässt sich da Schreckgespenst einhegen
Europas oberste Richter haben die Vorratsdatenspeicherung nicht beerdigt, ihr aber enge Grenzen gesetzt. Die Bundesregierung muss die Spielräume nutzen. Doch das stresst die Ampelkoalition, meint StZ-Autor Armin Käfer. 20.09.2022