🤔 Häufig gestellte Fragen
Mitgliedschaft im GHV Fellbach bietet Vorteile wie Teilnahme an Rahmenverträgen für Stromlieferungen, Rabatte bei der Schaltung von Anzeigen in der Fellbacher Zeitung und eine Beitragsermäßigung bei der Mitgliedschaft im Stadtmarketing Fellbach e.V. Zudem profitieren Mitglieder von Fortbildungsveranstaltungen, Gewerbe- und Leistungsschauen sowie einem starken Netzwerk für Geschäftskontakte.
Interessierte Unternehmen können den Aufnahmeantrag sowie die SePa-Lastschrift-Vereinbarung herunterladen, ausfüllen und an den Verein senden. Kontaktaufnahme ist per E-Mail an silke.babl@volksbank-stuttgart.de oder per Fax an 0711/181-4511 möglich. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite unter 'Aufnahme'.
Die Organe des Vereins sind der Vorstand, bestehend aus dem Vorsitzenden, Stellvertretern, Schriftführer und Kassier, sowie der Ausschuss, der aus Mitgliedern des Vorstands, weiteren Mitgliedern und Fachgruppenvorsitzenden besteht. Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins.
Die Satzung legt den Namen, Sitz, Zweck, Mitgliedschaftsbedingungen, Rechte und Pflichten der Mitglieder, Beiträge, Organe, Mitgliederversammlungen, Fachgruppen, Auflösung und Schlussbestimmungen fest. Sie wurde am 6. April 2011 bzw. 10. Juni 2015 einstimmig beschlossen und regelt die rechtlichen Grundlagen des Vereins.