Völlig verstört war ein Zwölfjähriger nach dem Einsatz einer konfrontativen Anti-Mobbing-Methode. Nun rät die Schulaufsicht allen Schulen zur Vorsicht.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Stuttgart - Es war ein einschneidendes Erlebnis für den zwölfjährigen Leon Berger (Name geändert). Der Gymnasiast wurde ohne Begründung aus dem Unterricht geholt und musste in der Aula eine Stunde alleine warten. Dann kam er in einen fensterlosen Besprechungsraum, wo ihm seine Klassenlehrerin und zwei ihm unbekannte Lehrer sein Sündenregister vorhielten. Mehrfach, erfuhr der Sechstklässler, habe er durch sein Verhalten die Klassengemeinschaft gestört. Mal habe er von „coolen“ und „uncoolen“ Kameraden gesprochen, mal einen Mitschüler wegen dessen Unkenntnis über Markenkleidung beschimpft, mal sämtliche Regeln für den Klassenrat boykottiert. Wenn das nicht besser werde, drohten die Lehrer, müsse er die Klasse wechseln.

 

Fast vierzig Minuten dauerte das „Verhör“ in der von innen abgeschlossenen Kammer. Dann wurde dem inzwischen weinenden Jungen ein Vertrag vorgelegt, mit dem er sich fortan zum Wohlverhalten gegenüber seinen Mitschülern verpflichten sollte. Bei den von den Vorfällen Betroffenen sei zudem eine Entschuldigung fällig. Zeige sich bei den Verhaltenskontrollen in den nächsten Monaten – sieben Termine dafür waren bereits fixiert – keine Änderung, erfolge die Versetzung in eine andere Klasse und „gegebenenfalls weitere Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen“. Nachdem Leon das Papier fünffach unterschrieben hatte, durfte er zurück in den Unterricht und musste bei der Klassenlehrerin noch am gleichen Tag ein Diktat mitschreiben.

Nach „Stasimethode“ im psychischen Ausnahmezustand

Mit Tränen in den Augen kam er nachmittags nach Hause und ließ sich, so die Eltern, „nicht mehr beruhigen“. Seine Mutter fuhr mit ihm zum Kinderarzt, der ihm einen psychischen Ausnahmezustand bescheinigte und Medikamente empfahl. In den folgenden Wochen schlief Leon schlecht ein, wachte nachts regelmäßig auf und weinte immer wieder. Bekannte, denen die Bergers das Vorgefallene schilderten, fühlten sich prompt an „Stasimethoden“ erinnert. Erst durch Nachfragen bei der Schule – einem Gymnasium im Regierungsbezirk Stuttgart – erfuhren die Eltern, was ihrem Sohn widerfahren war: Man hatte bei ihm die sogenannte Farsta-Methode angewandt.

Farsta – das ist ein Stadtteil von Stockholm, in dem dieses Vorgehen bei akuten Mobbingfällen entwickelt wurde (siehe Infobox). Im Mittelpunkt steht die Konfrontation des „Täters“ mit seinen „Taten“: So soll er in die Verantwortung genommen und dafür gewonnen werden, die Situation des Opfers zu verbessern. Bei massiven Problemen hat sich die Methode bewährt, ebenso wie mit der Methode „No Blame Approach“ würden damit „gute Erfolge erzielt“, verlautet aus der Schulabteilung des Stuttgarter Regierungspräsidiums.

Schulaufsicht rät zu achtsamer Anwendung

Beide Verfahren seien zudem wissenschaftlich abgesichert und würden auch in anderen Bundesländern angewandt, etwa in Bayern oder Nordrhein-Westfalen. Doch die Schule von Leon, so will es die Schulaufsicht, soll bis auf Weiteres auf Farsta verzichten. Generell wird den Gymnasien im Bezirk dabei nun große Zurückhaltung nahegelegt. Intern war sogar von einem förmlichen Verbot der Methode die Rede, doch offiziell handelt es sich angeblich nur um eine Empfehlung. Als Konsequenz aus dem Fall werden, so ein Behördensprecher, „alle Schulen noch einmal für den besonders achtsamen Einsatz konfrontativer Methoden sensibilisiert und auf die dazu notwendigen Qualifikationen hingewiesen“. Das Stuttgarter Kultusministerium und die anderen drei Präsidien seien entsprechend informiert worden.

Anderen Kindern bleiben die Erfahrungen von Leon damit erspart – das ist ein Erfolg, für den seine Eltern lange und hartnäckig gekämpft haben. Völlig ungerechtfertigt, so ihr Haupteinwand, sei die Anwendung der Farsta-Methode bei ihrem Sohn gewesen: Es gehe um normales „kindliches Fehlverhalten“, nicht um schweres Mobbing, wo dieses Vorgehen vielleicht angebracht sein könnte. So sieht es auch Christian Bucksch als gymnasialer Vertreter im Landeselternbeirat, der den Bergers beratend zur Seite stand. Bei dem „Versuch, eine schwierige Klasse in den Griff zu bekommen“, sei die Schule weit übers Ziel hinausgeschossen. Obwohl eindeutig kein Mobbing vorgelegen habe, sei Leon „wider besseres Wissen“ die Farsta-Behandlung „verordnet“ worden. „Überstürzt, nicht ausreichend vorbereitet und ungeeignet“ sei dieses Vorgehen gewesen, lautet Bucksch’ Urteil. Auch die Schulaufsicht räumt intern ein, Leon habe „kein planmäßiges Mobbing im klassischen Sinne“ betrieben. Er sei in der „insgesamt als problematisch“ anzusehenden Klasse aber „tonangebend“ gewesen. Offiziell gab es zum Einzelfall auf StZ-Anfrage keine Stellungnahme. Begründung: man sei „zu Verschwiegenheit verpflichtet“, zum Schutz des Schülers und der Lehrer.

Die Schule entschuldigt sich bei den Eltern – teilweise

Besonders empört hat es die Bergers, dass sie von der Schule nach einem ersten Gespräch ein halbes Jahr lang nicht über die Schwierigkeiten mit Leon informiert wurden – auch nicht vor oder nach der Anwendung der Farsta-Methode. Dabei solle diese das letzte Mittel sein, wenn alles andere nichts helfe. Schon das Schulrecht gebiete es, in solchen Fällen, „auch die Eltern einzubeziehen“, sagt ihr Berater Bucksch.

Dies ist das einzige Versäumnis, das das Gymnasium einräumt: Man hätte „nochmals das Gespräch mit der Familie suchen sollen“, bekannte der Schulleiter gegenüber der StZ. Dafür, dass dies nicht stattfand, „haben wir uns mehrfach mündlich und schriftlich bei den Eltern entschuldigt“. Ansonsten zeigt er wenig Selbstkritik. Das Gespräch mit Leon sei doch „äußerst konstruktiv“ verlaufen, die geschilderten „psychischen Belastungen konnten wir nicht nachvollziehen“. Der Begriff „Farsta“ wird in seiner Stellungnahme sorgsam vermieden, stattdessen ist von „konfrontativen Gesprächen“ und einer „pädagogischen Vereinbarung“ die Rede. Dabei wurde das Vorgehen im Protokoll der Schule ausdrücklich als „Farsta-Sitzung“ bezeichnet.

Schreiben an den Schüler wieder zurückgerufen

Verärgert über das „ständige Herunterspielen“ des Falles, wandten sich die Bergers schließlich an das Regierungspräsidium. Die Schulabteilung unter Leitung von Heinz Eberspächer schien die Sache durchaus ernst zu nehmen. Sie führte Gespräche mit dem Schulleiter, der Klassenlehrerin und dem für Farsta zuständigen Lehrer, die zu dem von den Eltern erhofften „Schlusspunkt“ führen sollten: per Brief sollte sich die Schule bei Leon entschuldigen, und das nicht nur für die mehrfach eingeräumten Kommunikationsmängel. Doch als die StZ den Fall zu recherchieren begann, wurde das angeblich bereits verfasste Schreiben vom Schulleiter „zurückgerufen“. Eine abschließende Reaktion des Präsidiums steht noch aus.

Ob Farsta oder No-Blame-Approach – „bei korrekter Anwendung“ sieht das Präsidium keine dieser Methoden als problematisch an. Die Entscheidung sei jeweils vor Ort zu treffen, man unterstütze und berate die Schulen aber gerne. Bei falscher Anwendung hingegen, sagt der Elternvertreter Bucksch, könnten die Methoden „ähnliche Folgen für einzelne Schüler zeigen“ wie im Fall Leon; umso wichtiger sei es, dass die Kompetenz der Schulen bei der Konfliktlösung kontrolliert werde.

Der Zwölfjährige geht inzwischen übrigens auf ein anderes Gymnasium, genauso wie seine größere Schwester. Nach dem Erlebten hatten seine Eltern in den Schulleiter „kein Vertrauen mehr“. Auch Leon selbst wollte unbedingt wechseln: Sein neuer Klassenlehrer sollte ausgerechnet jener Pädagoge werden, der bei ihm die Farsta-Methode angewandt hatte.