Lutz Meschke gilt als Architekt des erfolgreichen Börsengangs – nun machen er und Porsche Negativschlagzeilen wegen seiner extrem hohen Abfindung. Foto: imago/Arnulf Hettrich
Lutz Meschke bekommt nach seinem Rauswurf als Porsche-Vize mehr Geld als ein Jahresgehalt von VW- und Porsche-Chef Oliver Blume. Ein Experte zweifelt an der Rechtmäßigkeit.
Nach Ansicht des Finanzmarktexperten Christian Strenger verstößt Lutz Meschkes Abfindung bei Porsche in ihrer Höhe gegen das, was nach dem sogenannten Corporate Governance Kodex noch zulässig ist. Dieser Kodex schreibt allgemein anerkannte Regeln für gute Unternehmensführung fest, hat aber keine Gesetzeskraft. Die Abfindung könnte allerdings auch das überschreiten, was nach dem Gesetz erlaubt ist. Dieses droht bei Verstößen mit empfindlichen Konsequenzen.
„Allein die nicht kodexgemäßen, zu hohen Abfindungen der Porsche AG sind eine übermäßige Belohnung für das Beiseitetreten nach dem kolportierten Machtkampf mit Herrn Blume“, erklärt Christian Strenger, der als Gründungsmitglied und langjähriges Mitglied der Regierungskommission den Corporate Governance Kodex maßgeblich mitentwickelt hat, unserer Zeitung. „Konkret könnte sich im Fall Meschke auch ein Problem mit dem Aktiengesetz ergeben.“
Der Porsche Taycan war jahrelang ein Erfolgsmodell – doch nun bricht sein Absatz ein. Das ist einer der Gründe für den schwachen Aktienkurs. Foto: IMAGO/VCG
Dieses Gesetz legt fest, dass die Bezüge der Vorstandsmitglieder in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben und Leistungen des Vorstandsmitglieds sowie zur Lage der Gesellschaft stehen müssen. „Das Aktiengesetz regelt auch, dass die Aufsichtsratsmitglieder persönlich zum Ersatz verpflichtet sind, wenn sie eine unangemessene Vergütung festsetzen.“ Strenger hält es somit für möglich, dass die Mitglieder des von Wolfgang Porsche angeführten Aufsichtsrats persönlich für Meschkes hohe Abfindung in Regress genommen werden können.
Parallelen zum Machtkampf mit Wiedeking
Strenger sieht auch Parallelen zum Machtkampf zwischen Volkswagen und Porsche, den der Stuttgarter Autohersteller vor 15 Jahren verloren hatte. Der damalige Vorstandschef Wendelin Wiedeking und sein Stellvertreter Holger Härter verloren ihre Posten und ließen sich den Abschied mit Abfindungen in deutlich zweistelliger Millionenhöhe vergüten.
Zusammen mit der Deka-Bank und dem norwegischen Pensionsfonds Norges ging Strenger damals gegen diese Abfindungen vor und erzielte einen aufsehenerregenden Erfolg. Die Eigentümerfamilien Porsche und Piëch sowie das Emirat Katar als Eigentümer der stimmberechtigten Stammaktien der Muttergesellschaft Porsche SE verzichteten komplett auf ihre Ausschüttung. Stattdessen floss die Dividende allein an die außenstehenden Vorzugsaktionäre, zu denen Investmentgesellschaften ebenso zählen wie Pensionsfonds und Einzelaktionäre wie Strenger.
Strenger lehrte die Familien das Fürchten
Der Verzicht der Eigentümerfamilien auf die Ausschüttung aus ihrer Beteiligung, in der sie beträchtliche Teile ihres Familienvermögens gebündelt haben, war ein absolutes Novum, erzwungen offenbar durch Strenger und die beiden anderen Beschwerdeführer, die die Höhe der Abfindungen an Wiedeking und Härter einer Sonderprüfung hatten unterziehen wollen. Erst als die Familienstämme zum Verzicht auf ihre Dividende bereit waren und die Vorzugsaktionäre besserstellten, die entgegen des Namens ihrer Papiere nichts zu sagen haben, zogen Christian Strenger und seine Mitstreiter ihren Antrag zurück.
Auch gegen den Kodex zur guten Unternehmensführung verstößt Porsche nach Ansicht von Strenger, der oft als „Mister Corporate Governance“ tituliert wird. In der Tat heißt es in dem Kodex, dass Zahlungen an ein Vorstandsmitglied bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit weder den Wert von zwei Jahresvergütungen noch die Vergütung für die Restlaufzeit des Anstellungsvertrags überschreiten sollten.
Abfindung höher als der Kodex für vertretbar hält
Meschke verdiente im Jahr 2024 bei der Porsche AG 3,3 Millionen Euro, die sich etwa zur Hälfte aus festen und variablen Gehaltsbestandteilen zusammensetzten. Die Höhe der Abfindung von 11,6 Millionen Euro liegt somit weit oberhalb dieses Rahmens. Auf das zweite Kriterium, die Vergütung für die Restlaufzeit des Vertrages, kommt es in diesem Fall gar nicht mehr an. In die Verhandlungen dürften auch Langzeitboni eingeflossen sein, die Meschke in den Jahren 2026 und 2027 noch zugestanden hätten.
Glomex porsche nomenklatur
In einer aktuellen Studie untersucht die Union Investment, die Fondsgesellschaft der Volks- und Raiffeisenbanken, die 40 Dax-Konzerne auf die Einhaltung der Regeln zur guten Unternehmensführung. Dabei kommen die Porsche AG und die Muttergesellschaft Porsche SE auf die Plätze 39 und 40.
Meschke und die Porsche AG
Börsengang Der bisherige Porsche-AG-Finanzvorstand Lutz Meschke gilt als Initiator und Stratege des Börsengangs der Porsche AG, der trotz des schwierigen Umfelds erfolgreich verlief. Inzwischen ist der Kurs der Aktie allerdings deutlich gefallen. Für das Unternehmen kam der Börsengang zu einem günstigen Zeitpunkt, da es mit dem Börsengang weit mehr Einnahmen erzielte als dies heute möglich wäre.
Abfindung Die Abfindung für Meschke ist höher als die Bezüge, die sein bisheriger Chef Oliver Blume im vergangenen Jahr für seine beiden Chef-Positionen bei Volkswagen und Porsche zusammen erhielt. Blume erhielt dafür in Summe gut zehn Millionen Euro. Neben der Abfindung bekommt Meschke außerdem noch bis Jahresende das reguläre Fixgehalt seines Vertrags ausgezahlt, der bis Ende 2027 gelaufen wäre.
Weiterer Porsche-Job Ungeachtet seines Ausscheidens bei der Porsche AG behält Meschke seine Funktion als Vorstandsmitglied der Muttergesellschaft Porsche SE, wo er für das Management der Beteiligungen zuständig ist. Bei der SE verdiente er im vergangenen Jahr 1,1 Millionen Euro. Im SE-Vorstand ist Meschke weiter verantwortlich für die beiden mit Abstand größten Beteiligungen – der an der Volkswagen AG und der an der Porsche AG. Beide Unternehmen werden von Oliver Blume geführt, dessen Amt als Porsche-Chef Meschke offenbar intensiv angestrebt hatte.