Was bedeutet der Begriff „Gasmangellage“ eigentlich genau? Und ab wann wird aus einer angespannten Situation eine echte Mangellage?

Digital Desk: Lukas Böhl (lbö)

Der Begriff „Gasmangellage“ ist gesetzlich nicht definiert, teilt der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) mit. Nach Angaben des BDEW lässt sich eine nationale Gasmangellage aber so beschreiben: Die Gaseinspeisungen in System reichen deutschlandweit nicht mehr aus, um alle angeforderten Ausspeisungen zu decken. In der Folge sind nicht mehr genügend Gasmengen am Markt verfügbar, um das Defizit auszugleichen.

 

Kurz gesagt: Eine Gasmangellage beginnt dann, wenn Angebot und Nachfrage im Netz nicht mehr zusammenpassen. Die Nachfrage übersteigt also das Angebot. An einem bestimmten Füllstand der Gasspeicher lässt sich das jedoch nicht eindeutig festmachen. Denn solange genügend Gas geliefert wird, um die Nachfrage zu decken, liegt keine Mangellage vor. Auch wenn die Füllstände der Gasspeicher relativ niedrig sind.

Wann wird es kritisch?

Ein zentrales Kriterium für eine deutschlandweite Gasmangellage ist laut BDEW erreicht, wenn es dem Marktgebietsverantwortlichen nicht gelingt, den Ausgleich zwischen Ein- und Ausspeisungen herzustellen. Spätestens dann müssen nach Angaben des BDEW die im "Notfallplan Gas" der Bundesregierung vorgesehenen Behörden eingebunden werden und handeln. Der Plan enthält drei Krisenstufen (Frühwarn-, Alarm- und Notfallstufe). In der Frühwarnstufe gibt es ernstzunehmende Hinweise auf eine drohende Verschlechterung, in der Alarmstufe ist die Lage bereits angespannt, aber noch marktbasiert beherrschbar. In der Notfallstufe reicht das Gas trotz aller Marktmaßnahmen nicht mehr aus, sodass staatliche Eingriffe nötig werden, um vor allem geschützte Kunden zu versorgen.

Wie ist die Lage aktuell?

Zur aktuellen Lagebewertung verweist die Bundesnetzagentur regelmäßig auf Daten wie Gasflüsse, Speicherfüllstände, Verbrauch und Preisentwicklung und veröffentlicht dazu einen Lagebericht, der hier einsehbar ist. Nach Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) wurde die seit dem 23. Juni 2022 geltende Alarmstufe letztes Jahr aufgehoben. Seit dem 1. Juli 2025 gilt demnach die Frühwarnstufe. Zugleich wird betont, dass die Gasversorgung stabil sei und die Versorgungssicherheit gewährleistet sei. Die Bundesnetzagentur schätzt die Gefahr einer angespannten Gasversorgung derzeit als gering ein und beobachtet die Lage fortlaufend. Die wichtigsten Fragen zur Gasversorgung in Deutschland beantwortet die Bundesnetzagentur auf dieser Webseite.