Je selbstständiger Kinder werden, umso mehr werden auch die Eltern im Alltag entlastet. Aber ab welchem Alter kann man Kinder eigentlich zu Hause alleine lassen? Mehr dazu hier:

Kinder alleine zu lassen, ist ein notwendiger und wichtiger Entwicklungsschritt, der früher oder später gegangen werden muss. Viele Eltern sind sich beim genauen Zeitpunkt allerdings unsicher. Zu Recht, denn pauschal lässt sich die Frage erst einmal nicht beantworten. Die folgenden Dinge helfen bei der Beurteilung.

 

Die Gesetzeslage ist unklar:

Als Erstes ist natürlich die Gesetzeslage von Interesse. Eine klare Regelung der Aufsichtspflicht gibt es hier allerdings nicht, da ein Alleinlassen der Kinder von der individuellen Entwicklung abhängig ist. Nach Paragraph 1631 des BGB haben Eltern prinzipiell die Pflicht der Personensorge, welche eine Beaufsichtigung des Kindes beinhaltet. Definiert ist die „Elterliche Sorge“ wiederum im Paragraph 1626 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Geregelt ist hier, dass Eltern die Pflicht haben, für ein minderjähriges Kind zu sorgen. Nach § 2 BGB ist ein Kind minderjährig, solange es noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet hat. Das Jugendschutzgesetz wiederum unterscheidet dabei Kinder und Jugendliche ab einem Alter von 14 Jahren.

Aufsichtspflicht & Selbstständigkeitsförderung - Ein schmaler Grat

Nach § 1626 Absatz 2 BGB ist bei der elterlichen Sorge „das wachsende Bedürfnis des Kindes nach selbstständigem Handeln“ im Rahmen des Entwicklungsstandes zu berücksichtigen. Somit muss und darf ein Kind nicht unter ständiger Obhut stehen. Der Grat zwischen Aufsichtspflicht und Förderung der Selbstständigkeit ist dabei allerdings schmal und liegt im Ermessen der Eltern.

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Voraussetzungen, um ein Kind alleine zu lassen

Da es keine konkreten Vorgaben gibt, wann man Kinder alleine lassen darf, stellt sich die Frage, ob Eltern dabei ihre Aufsichtspflicht verletzen, meist erst hinterher, wenn etwas passiert ist. Relevant für eine Beurteilung der Aufsichtspflicht sind dann neben dem Alter auch die Art des Alleinlassens der Kinder. Die Hauptfaktoren zur Beurteilung sind:

  • Alter des Kindes
  • Dauer und Zeitpunkt der Abwesenheit
  • Charakter / Entwicklung des Kindes
  • Das Umfeld, in dem das Kind alleine gelassen wird

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Wie alt muss das Kind sein, um es alleine lassen zu können?

Die Bundeskonferenz für Erziehungsberatung (BKE) empfiehlt als grobe Orientierung, Kinder bis zum 3. Lebensjahr nicht unbeaufsichtigt zu lassen.

Ab dem 4. Lebensjahr nicht länger als 10 bis 30 Minuten alleine zu lassen, wenn die Eltern in der Nähe sind.

Ab dem 7. Lebensjahr können Kinder bis zu 2 Stunden alleine zu Hause gelassen werden, wenn die Entwicklung des Kindes und das Umfeld es zulassen.

Eine Umfrage der „National Association of Social Workers“ unter 485 Sozialarbeitern hat ergeben, dass bei Kindern ab dem 12. Lebensjahr davon auszugehen ist, dass ihre Grund-Selbstständigkeit in der Regel so weit gefestigt ist, dass sie ohne Probleme 4 Stunden oder länger alleine gelassen werden können.

Da Kinder ab dem 14. Lebensjahr als Jugendliche gelten, besteht zwar weiterhin die Pflicht der elterlichen Sorge, aber prinzipiell keine dauernde Aufsichtspflicht (1). Je nach Persönlichkeit und Entwicklung kann das Kind / der Jugendliche hier bei den passenden Voraussetzungen auch ohne Sorge über Nacht alleine gelassen werden.

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Voraussetzungen, um Kinder alleine zu lassen:

Ein pauschales Alter, wann Kinder alleine gelassen werden könne, gibt es nicht. Kinder und auch Eltern müssen hierfür bestimmten Voraussetzungen gerecht werden. Die folgenden Punkte helfen dabei, individuell besser beurteilen zu können, ob und wie das eigene Kind alleine zu Hause bleiben kann:

  • Auch Eltern müssen sich an Absprachen halten - Bei Kindern kann eine Zeit ohne Eltern auch viel Stress auslösen, da ein großer Sicherheitsfaktor wegfällt. Halten Sie sich deswegen unbedingt an Absprachen und kommen Sie nicht nach einer Stunde wieder, wenn sie mit dem Kind besprochen haben, dass Sie in 15 Minuten wieder da sind. Gerade für kleine Kinder kann das traumatisierend sein.
  • Sichere Umgebung - Je kleiner Kinder sind, desto mehr muss darauf geachtet werden, dass mögliche Gefahrenquellen ausgeschlossen werden können. Vor allem bei kleinen Kindern stellen sich Fragen wie: Sind spitze Gegenstände in der Nähe? Ist der Herd zugänglich? Können Fenster geöffnet werden?
  • Wie verantwortungsbewusst ist das Kind? - Während zum Beispiel der Herd bei kleinen Kindern nicht zugänglich sein sollte, reicht es bei größeren Kindern meist, wenn vereinbart wird, dass der Herd nicht angefasst werden darf, wenn das Kind alleine ist. Hierfür ist allerdings auch entscheidend, wie verantwortungsbewusst das Kind ist bzw. wie gut das Kind sich an Absprachen halten kann.
  • Sprechen Sie mit dem Kind über die Abwesenheit - Hierbei ist es vor allem wichtig herauszufinden, ob das Kind überhaupt bereit ist, eine Zeit lang alleine zu sein. Sprechen Sie über den Grund und fragen sie das Kind, wie es sich dabei fühlt. Das nimmt dem Kind die Angst, stärkt das Vertrauen und die Selbstständigkeit.
  • Das Alleinsein üben - Tasten Sie sich langsam an die richtige Abwesenheitsdauer heran und fragen Sie das Kind, wie es sich dabei gefühlt hat. Das hilft, bessere Regeln aufzustellen, die dem Kind wichtige Sicherheit geben. Außerdem kann schlussendlich nur so das nötige Vertrauen sowohl für die Eltern als auch das Kind aufgebaut werden.
  • Klare Regeln - Sie sollten mit dem Kind klare Regeln abstimmen und auch über Ausnahmesituationen sprechen. Wie soll sich das Kind verhalten, wenn die Tür oder das Telefon klingelt? Welche Zimmer/Geräte sind tabu?
  • Erreichbarkeit der Eltern - Das Kind braucht auch in der Zeit, in der es alleine ist, einen Ansprechpartner. Sie sollten deswegen auch telefonisch erreichbar sein und vor allem bei den ersten Malen zeitnah wieder zu Hause sein können. Erleichtern Sie dem Kind die Erreichbarkeit, indem Sie das Telefonieren üben oder Kurzwahltasten erstellen, am besten für mehrere Personen. Auch ein Nachbar kann als Ansprechpartner festgelegt werden. • Was nicht geht - Kinder sollten auf keinen Fall eingeschlossen oder nachts alleine gelassen werden.
  • Über Verhalten in Notfällen sprechen - Auch wenn es trotz guter Vorbereitung, Gesprächen und dem Üben unwahrscheinlich ist, dass Notfälle eintreffen, können diese nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Sprechen Sie mit dem Kind deshalb auch offen und ohne ihm Angst zu machen darüber, was es zu tun hat, wenn es zum Beispiel brennt. Dann sollte das Kind nämlich das machen, was sonst streng verboten ist, nämlich alles liegen lassen und die Wohnung verlassen. Auch über einen Stromausfall sollte gesprochen werden. Dies ist an sich zwar nichts Schlimmes und kann warten, bis die Eltern wieder zu Hause sind, aber dem Kind kann dies ziemliche Angst machen, wenn es nicht darauf vorbereitet ist. Einfache Dinge, wie eine helfen dem Kind dann gelassen mit der Situation umzugehen.
  • Kinder mit anderen Kindern alleine lassen - Es liegt nahe, kleine Kinder auch mal mit den älteren Geschwistern alleine zu lassen. Hierbei kommt es stark auf das Verhältnis der beiden Kinder an. Wenn diese oft streiten und sich schlecht verstehen, sollte das Alleinsein reduziert bzw. weiter geübt werden.