Peter Bär hockt auf einem Ledersessel in seinem Schönheitssalon im Stuttgarter Lehenviertel und schüttelt immer wieder den Kopf, nimmt noch einen Zug von seiner E-Zigarette. Wie das so ist mit Dingen, die einen wahnsinnig aufregen, weiß er gar nicht, wo er anfangen soll. Kürzlich hat er unsere Zeitung kontaktiert und verzweifelt geklungen, die Sorgen sieht man dem kräftigen Mann mit Tattoos am Arm und Glitzersteinen auf den Nägeln auch jetzt an. Die Stuttgarter Ausländerbehörde wolle, dass sein Ehemann Kirill zurück nach Russland reise, sagt Bär, das müsse man sich mal vorstellen, trotz der Situation dort, dem Krieg und der Hetze gegen Homosexuelle, sagt er. In einem Brief des Stuttgarter Verwaltungsgerichts an das Ehepaar vom Juni diesen Jahres heißt es, die Rückreise sei Kirill Lavrishchev zuzumuten, denn der sei „rein äußerlich beziehungsweise durch sein Auftreten nicht per se als Homosexueller zu identifizieren“.
Peter Bär und sein Mann Kirill Lavrishchev fühlen sich von der Stadt Stuttgart und ihrer Ausländerbehörde diskriminiert. Ihn wundere es, dass der OB beim CSD auftrete, sich für die Rechte queerer Menschen ausspreche – während seine Behörde diese Rechte mit Füßen trete, sagt Peter Bär. „Sonst gehe ich immer zum CSD“, sagt der Stuttgarter, zuletzt habe er dazu keine Lust gehabt: „Was die Stadt macht, ist scheinheilig.“
Wird Kirill doch noch in sein für ihn gefährliches Geburtsland abgeschoben?
Der Anwalt des Paares, Rolf Gutmann, spricht von „Willkür“ im Vorgehen der Stuttgarter Behörde. Hintergrund des Disputs, der zwischen dem Russe Lavrishchev und der Landeshauptstadt mittlerweile vor Gericht ausgetragen wird, ist ein Versäumnis Lavrishchevs bei der Einreise nach Deutschland vor einigen Jahren, das nun dazu führt, dass diesem der Aufenthaltstitel verwehrt wird. Lavrishchev ist nur geduldet. Seit seiner Ankunft in Stuttgart 2020 hat der Moskauer eigenen Angaben nach viel Deutsch gelernt und arbeitet im Schönheitssalon seines Mannes. Das Paar würde gerne Reisen unternehmen, die gemeinsame Zukunft planen. Doch beim Blick nach vorne sieht es nur Fragezeichen. Wie lange wird der Streit mit der Ausländerbehörde noch dauern? Wird Kirill doch noch in sein für ihn gefährliches Geburtsland abgeschoben?
Bär und Lavrishchev haben sich vor fünf Jahren im Internet kennen gelernt. Schon bald telefonierten sie täglich mehrere Stunden. Dann kam der Moskauer für drei Monate nach Stuttgart. „Da stand für uns beide fest: Der ist es!“, erzählt Peter Bär. Kirill Lavrishchev wollte zu diesem Zeitpunkt eigentlich nach Tel Aviv auswandern, doch dann habe er sich ein Leben ohne seinen Peter nicht mehr vorstellen können. Schnell kam das Thema Hochzeit auf, die Verliebten wollten damit nicht mehr lange warten. Nachdem Lavrishchev vorerst zurück nach Russland gegangen war, reiste er am 29. August 2020 mit einem Schengen-Visum nach Stuttgart, am 17. September folgte schon die Hochzeit des Paares.
Nicht-EU-Bürger benötigen bei Heiratsabsichten ein spezielles Visum
Genau dieses Vorgehen ist dem Paar nun zum Verhängnis geworden. Die Stuttgarter Ausländerbehörde weigert sich, dem Russen einen Aufenthaltstitel zu gewähren, da er das falsche Visum beantragt habe. „Es ist davon auszugehen, dass die Heiratsabsichten des Klägers bereits vor Beantragung des Schengen-Visums vorlagen, mithin im Visumverfahren vorsätzlich falsche oder unvollständige Angaben bezüglich des tatsächlichen Reisezwecks gemacht wurden“, schrieb das Verwaltungsgericht Stuttgart dem Paar erst vor wenigen Tagen. Auch: „Die vorsätzliche illegale Einreise des Klägers ohne das erforderliche Visum zur Eheschließung stellt einen nicht geringfügigen Verstoß gegen Rechtsvorschriften (dar).“
Die Krux: Wenn Nicht-EU-Bürger einreisen, um in Deutschland einen EU-Bürger zu heiraten, benötigen sie ein spezielles Visum zur Eheschließung – dieses hätte Lavrishchev beantragen müssen. Die Stuttgarter Ausländerbehörde fordert von Kirill Lavrishchev nun, dass er für mehrere Wochen oder Monate nach Russland zurückkehrt und das Visumsverfahren korrekt nachholt.
Auf Nachfrage erklärte eine Sprecherin der Stadt Stuttgart, es gehe in solchen Fällen nicht um eine Ausweisung des Betroffenen oder um eine dauerhafte Rückkehr, sondern „darum, für wenige Wochen ins Heimatland zu reisen, bis das Visumsverfahren dort durchgeführt worden ist“. Die Ausländerbehörde halte sich nur an die Vorschriften, die das Aufenthaltsrecht vorsehe. „Willkür – gar aufgrund der sexuellen Orientierung eines Betroffenen – ist dem Stuttgarter Ordnungsamt gänzlich fremd“, so die Sprecherin, darüber hinaus könne man zu Einzelfällen wie diesem keine weiteren Angaben machen.
Doch die Homosexualität von Kirill Lavrishchev ist in diesem Fall nicht irrelevant, in Russland gilt seit 2022 das sogenannte Anti-Homosexuellen-Propaganda-Gesetz. Die Ausländerbehörde Stuttgart hatte bei der Deutschen Botschaft in Moskau um eine Einschätzung der Gefahrenlage im speziellen Fall gebeten. In ihrem Antwortschreiben, das unserer Redaktion vorliegt, beschreibt die Botschaft die Situation für Homosexuelle in Russland tatsächlich als teilweise gefährlich, auch im speziellen Fall: „Die Lage der LGBTI-Bewegung in Russland hat sich in den letzten Jahren zunehmend verschlechtert“, heißt es, und: „Aktivität in der LGBTQ-Szene, auch in Form von Beiträgen in sozialen Medien, oder auch Positionierung zum Krieg gegen die Ukraine könnten eine Verfolgung durch die Behörden begründen.“ Träfe dies also zu, sei eine Person gefährdet, in dem vorliegenden Fall „insbesondere in Kombination mit seiner Partnerschaft mit einem Angehörigen eines unfreundlichen Staates.“ Die Botschaft schreibt: „Grundsätzlich ist eine Abschiebung nach Russland nur im äußersten Notfall (schwere Gewaltverbrechen oder ähnliches) in Erwägung zu ziehen.“
Seit vier Jahren in Stuttgart – und das ohne Aufenthaltstitel
Der Stuttgarter Fachanwalt Rolf Gutmann hält es daher für unverhältnismäßig, Lavrishchev zurück in sein Heimatland zu schicken, auch wenn es nur um einige Wochen gehe. Für ihn ist die Lage klar: Die Botschaft stellt fest, abschieben soll man nicht – weshalb also lasse man seinen Mandanten weiter in rechtlicher Unklarheit und verwehre ihm den Aufenthaltstitel? Das koste alle Parteien nur Nerven und Zeit. „Lavrishchev braucht Existenzsicherheit“, so Gutmann. Unzumutbar findet er, über welche langen Zeiträume die Stuttgarter Behörde das Paar in Wartestellung verharren lässt. Schließlich lebt Lavrishchev seit vier Jahren in Deutschland. Über Monate und Jahre hätten sich Antworten verzögert, da die Stuttgarter Ausländerbehörde vollkommen überlastet sei. „In einer Massenverwaltung funktionieren zu stark ausdifferenzierte Regelungen nicht“, meint der erfahrene Fachanwalt.
Dass sich solche Verfahren mit Ausländerbehörden über Jahre hinziehen, ist jedoch keine Ausnahme, sondern die Regel. Im vergangenen Jahr berichtete Mikhail Tumasov, ehemaliger Vorsitzender des Russian LGBT Network, im Bundestag vor dem Ausschuss für Menschenrechte von seinem Asylverfahren in Deutschland. Über Jahre hinweg seien er und sein Partner nicht gemeinsam anerkannt oder veranlagt worden, immer mit der Begründung, es fehle die Heiratsurkunde aus Russland – eine absurde Forderung der Ämter in Anbetracht der Verfolgung gleichgeschlechtlicher Paare in Russland. Bis sein Verfahren und das seines Partners durch waren, dauerte es fünf beziehungsweise sechs Jahre – eine enorme Belastung für die in ihrem Heimatland verfolgten Aktivisten. „Ich hoffe aufrichtig, dass sich die Verwaltungsvorgaben und die Verwaltungspraxis hier ändern“, so der Aktivist Mikhail Tumasov im Mai 2023 im Bundestag.
Peter Bär sagt, er sei am Ende seiner Kräfte. Kirill Lavrishchev wiederum hat vor allem eines: Angst.