Ärger über Polizeikontrolle in Stuttgart Angeschnallt und trotzdem Verwarngeld? – „Penible, übertriebene Paragrafenideologie“

Man muss kein Gurtmuffel sein, um wegen Verstoßes gegen die Gurtpflicht belangt zu werden. Foto: dpa/Sven Hoppe

Bei Verkehrskontrollen stellt die Polizei immer wieder Gurtmuffel fest. Doch auch wer sich angeschnallt hat, kann eine böse Überraschung erleben. Das zeigt ein Vorfall in Bad Cannstatt – und nicht nur dort.

Lokales: Wolf-Dieter Obst (wdo)

Es hätte ein schöner Sonntagnachmittag werden können. Vier Rentner – zwei Schwestern mit ihren Ehemännern, zwischen Ende sechzig und Mitte siebzig – sind in einem Ford-Großraumtransporter auf der Brunnenstraße in Bad Cannstatt unterwegs, als ihre Fahrt von einer Streifenwagenbesatzung gestoppt wird.

 

Zwei Beamtinnen schreiten zur Kontrolle. Warum? Zu schnell gefahren? Eine Vorfahrt missachtet? Nein: Die Dame auf dem Rücksitz der Beifahrerseite soll nicht angeschnallt sein. Oder hat die Polizistin einfach nur den schwarzen Gurt auf der schwarzen Jacke übersehen?

Übertrieben Strafe oder angemessenes Verwarngeld? (Symbolbild) Foto: dpa/Philipp von Ditfurth

„Ich habe ihr sofort gezeigt, dass ich, wie auch die anderen Insassen, sehr wohl angeschnallt war“, sagt die Betroffene. Sie habe eine dicke schwarze Winterjacke getragen, und der obere Teil des Gurts habe nicht exakt auf der Schulter gelegen, sondern sei etwa zehn Zentimeter auf dem rutschigen Stoff nach unten auf den Oberarm gerutscht. Dennoch habe es die Polizeioberkommissarin nicht bei einer mündlichen Ermahnung belassen, sondern 30 Euro Verwarnungsgeld wegen Verstoßes gegen die Gurtpflicht erhoben.

Verrutschter Sicherheitsgurt – ein Kavaliersdelikt?

Eine übertriebene Strafe? Hätte nicht ein ermahnendes, erzieherisches Gespräch gereicht? Kann hier die Frage nach der Verhältnismäßigkeit gestellt werden? „Da kocht die Bürgerseele über“, sagt die Frau, bis dato eine „unbescholtene Rentnerin“. Der Ruf der Polizei werde „durch eine penible, übertriebene Paragrafenideologie“ so geschädigt, dass Bürgerinnen und Bürger ihr Vertrauen in den Rechtsstaat verlieren würden.

Die Beschwerde ist auch bei Polizeisprecher und Bürgerreferent Timo Brenner angekommen. Wegen des laufenden internen Beschwerdeverfahrens macht er auf Anfrage unserer Zeitung „hierzu keine vertieften Angaben“. Allgemein müsse aber festgestellt werden: „Ein Verstoß gegen die Gurtpflicht liegt auch dann vor, wenn der Sicherheitsgurt nicht wie vorgesehen angelegt ist.“

Was Versicherer übers richtige Angurten sagen

Denn die Unfallfolgen können erheblich sein – besonders für ältere Fahrzeuginsassen: „Alle schweren Crash-Konstellationen sind für Insassen jenseits der fünfzig deutlich gefährlicher“, erklärt Kirstin Zeidler, Leiterin der Unfallforschung der Versicherer im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Etwa 14 Prozent der über 50-jährigen Pkw-Insassen verletzten sich „mäßig schwer bis kritisch“. Die Kräfte eines Aufpralls führten bei Älteren schneller zu schweren Brustkorbverletzungen, weil Knochen brüchiger seien und die Muskulatur schwächer sei. Umso wichtiger seien Rückhaltesysteme, die nicht nur gut sitzen, sondern auch adaptiv nur so viel Kraft wie nötig auf die Insassen ausübten.

Die Axa-Versicherung stellt fest, dass sich viele Erwachsene nicht richtig anschnallen: Eine schwedische Studie von 2019 mit 55 Teilnehmern über 65 habe gezeigt, dass sich die Hälfte falsch angurte – etwa mit dem Beckengurt über dem Bauch statt auf dem Hüftknochen oder dem Gurt abseits der Mitte des Schlüsselbeins. Physiker raten, dass der Gurt stramm sitzen müsse. Insbesondere sollte voluminöse Kleidung wie Wintermäntel oder wattierte Anoraks abgelegt werden, weil sonst der Gurtstraffer nicht richtig funktioniere.

Sicherheitsgurt falsch angelegt: Verwarnungsgeld kein Einzelfall

Ein Verwarnungsgeld für vermeintliche Gurtmuffeln ist offenbar kein Einzelfall, wie Beispiele aus den vergangenen Tagen im benachbarten Landkreis Esslingen zeigen.

  • Zwei Fahrer in der Stettener Hauptstraße in Leinfelden-Echterdingen und der Ulmer Straße in Esslingen hatten den Gurt hinter ihrem Rücken befestigt.
  • Ein Transporterfahrer wurde in der Kirchheimer Straße in Wernau erwischt, bei dem der Gurt statt über der Schulter unter der Achsel verlief.
  • Bei einer Großkontrolle an der B 313 in Nürtingen wurde eine Pkw-Fahrerin angezeigt, die den Gurt unter dem Arm hindurchgeführt hatte. Bei dem Fahrer und der Beifahrerin eines Kleinlasters steckte der Gurt zwar im Gurtschloss, jedoch saßen beide auf dem Beckengurt. Den oberen Teil des Gurtes korrigierten sie erst beim Einfahren in die Kontrollstelle.

„Der Gurt verliert so seine Schutzwirkung“, sagt Polizeisprecherin Ramona Döttling vom Polizeipräsidium Reutlingen. Daher werde „das nicht korrekte Anlegen des Gurts grundsätzlich bei der Bußgeldstelle zur Anzeige gebracht“.

Im Cannstatter Fall hat die Betroffene das Verwarnungsgeld von 30 Euro an Ort und Stelle gezahlt. Damit ist der Sachverhalt abgeschlossen, ein Widerspruch käme zu spät. „Alternativ ist es Betroffenen möglich, das angebotene Verwarngeld nicht anzunehmen“, sagt der Stuttgarter Polizeisprecher Brenner. Dann wäre ein förmliches Bußgeldverfahren eröffnet worden, „verbunden mit einer zusätzlichen Bearbeitungsgebühr“. Ob bei der Bußgeldstelle mehr Gnade zu erwarten wäre? Die Betroffene jedenfalls findet, „dass die Polizei in diesen Zeiten Wichtigeres zu tun hat, als sich zu zweit 20 Minuten lang mit einem solchen Fall zu beschäftigen“.

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