Ärger wegen Tiefgarage in Stuttgart Wegen des Baurechtsamts vom Mut- zum Wutbürger

Uwe Bodmer vor der Tiefgarage in Zuffenhausen, die der Stein des Anstoßes war. Foto: LICHTGUT

Eine Wohnungseigentümergemeinschaft muss Auflagen für die Tiefgarage erfüllen. Sie ist gewillt, doch nicht schnell genug fürs Baurechtsamt. Die Bürger fühlen sich gegängelt.

Architektur/Bauen/Wohnen: Andrea Jenewein (anj)

„Ich fühle mich von der Stadt als Verweigerer abgestempelt“, sagt Uwe Bodmer. Der 77-Jährige ist groß und dünn, ein ruhiger Mensch, aber wenn er von dem Vorgang mit der Tiefgarage erzählt, sind seine Finger fahrig und zittrig. Man merkt, wie sehr ihm die Sache zusetzt.

 

Seinen Anfang nahm das Geschehen, als sich plötzlich das Baurechtsamt für die Tiefgarage interessierte, die zu der Wohnanlage gehört, in welcher Bodmer mit seiner Frau seit 1992 wohnt. Sie liegt an der Franklinstraße in Zuffenhausen, dazu gehören sechs Wohneinheiten mit 53 Parteien. Bodmer zählt zu einem der ersten Bewohner der bio-solaren Wohnanlage, seit 33 Jahren ist er dort ehrenamtlicher Verwaltungsbeirat. Die dazugehörige Tiefgarage bietet rund 70 Stellplätze, jahrzehntelang kam alle paar Jahre die Feuerwehr, um diese zu kontrollieren.

Doch dann zeigte sich im Jahr 2023 das Baurechtsamt als die für die Kontrolle zuständige Behörde. „Gleich beim ersten Rundgang hatte der Herr vom Baurechtsamt Etliches zu beanstanden, plötzlich war alles nichts“, sagt Bodmer. Sogar ein Bußgeld gegen die Verwaltung, die Maier Verwaltungs + Vermittlungs GmbH in Besigheim, sei wegen der Mängel sofort erhoben worden. Kein guter Start, wie Bodmer findet.

Unter anderem wurde angezweifelt, dass die Belüftung der Garage ausreichend sei. Alte Unterlagen aus der Bauzeit belegen laut Bodmer zwar, dass keine mechanische Belüftung nötig ist, da es genügend Fenster und Treppenaufgänge ins Freie gibt. Allerdings fehlt neben dem Haken und dem „Genehmigt“-Stempel die Unterschrift des zuständigen Beamten. Die Eigentümergemeinschaft musste deshalb ein Gutachten, bei welchem die Abgaswerte gemessen wurden, in Auftrag geben – und bezahlen –, bei welchem herauskam, dass alles in Ordnung ist und es keiner mechanischen Lüftungsanlage bedarf. Allein dieses Gutachten kostete rund 8000 Euro.

Es sei fast unmöglich, die festgelegten Fristen einzuhalten

Das Baurechtsamt mahnte indes weitere Mängel an, welche die Hausgemeinschaft beziehungsweise die Hausverwaltung auch versuchte zu beseitigen. Doch dabei stieß sie auf zahlreiche Hürden: Für einen fehlenden Backstein in der Wand fand sich kein Handwerker, der gewillt war, wegen solch einer Bagatelle extra anzurücken; schließlich erledigte die Arbeit der Maler, der sowieso da war. „Jeder weiß doch, dass Handwerker und Materialien derzeit schwer zu bekommen sind“, sagt Bodmer. „Ich habe aber das Gefühl, die bei der Stadt haben davon keine Ahnung.“

Auch bestimmte Wartungen wurden eingefordert. Auch dafür sei es fast unmöglich, innerhalb der festgelegten Fristen, einen Gutachter zu finden. „Ich verstehe sowieso nicht, warum immer noch ein Gutachter nötig ist: Wir mussten und haben etwa eine gepufferte Notbeleuchtung einbauen lassen – von einem Experten. Dennoch braucht es dann noch einen Gutachter, der diese überprüft“, sagt Bodmer. Nach zahlreichen Anfragen und Ablehnungen habe man nun einen gefunden – der aber erst Anfang Juni kommen könne.

Bodmer zweifelt nicht an, dass all die Anforderungen rechtlich ihre Richtigkeit haben – aber er fragt sich, ob das alles noch angemessen ist. „Das kostet alles eine Menge Zeit und Geld.“ Insgesamt habe das Ganze der Eigentümergemeinschaft rund 25 000 bis 30 000 Euro gekostet. „Das ist alles nicht so lapidar, wie das Baurechtsamt es gerne darstellt.“

Von Seiten des Amts klingt das Vorgehen sehr sachlich: „Die Durchführung der Brandverhütungsschau am 10. Mai 2023 wurde unter Beachtung des baurechtlich genehmigten Stands in der Tiefgarage einschließlich deren Rettungswegen durchgeführt. Die festgestellten Mängel wurden der Hausverwaltung mit Schreiben vom 30. Mai 2023 mitgeteilt. Bei der Fristsetzung zur Mängelbehebung wurde soweit möglich bereits differenziert, sodass die Mängel in einer angemessenen Zeit erledigt werden können: Es wurden Fristen bis zum 12. Juni 2023, bis zum 30. Juni und bis zum 31. August 2023 festgelegt.“

Die Tiefgarage hat rund 70 Stellplätze und ist gut durchlüftet. Foto: LICHTGUT

Doch die Fristen konnten laut Bodmer ob bereits beschriebener Widrigkeiten nicht eingehalten werden, was zur Folge hatte, dass wieder ein Zwangsgeld erhoben wurde. Von Seiten der Stadt heißt es dazu: „Leider zog sich die Mängelbeseitigung dennoch in die Länge. Dementsprechend wurde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet und im Oktober 2023 ein Bußgeld gegen die Hausverwaltung verhängt. Auf Grund eines Widerspruchs erfolgte eine Prüfung durch das Amtsgericht, welches der Landeshauptstadt recht gab.“

Doch damit war die Sache noch nicht erledigt. „Auf Grund der immer noch nicht durchgeführten vollständigen Mängelbeseitigung wurde dann im August 2024 ein Eingriffsverfahren eröffnet mit der Anordnung zur Mängelbeseitigung und Androhung von Zwangsgeld. Da hier seitens der Hausverwaltung nicht Folge geleistet wurde, haben wir im Januar 2025 das Zwangsgeld vollstreckt“, erklärt die Stadt in einem Schreiben. Am 15. April wurde erneut ein Zwangsgeld von 5000 Euro festgesetzt – dieses war doppelt so hoch wie die vorherigen. Nach einem Widerspruch des Verwalters wurde diese Zwangsgeld laut Bodmer aus formalen Gründen zurückgenommen.

„Es ist keine Gefahr in Verzug“

Die wiederholten Zwangsgelder haben für Bodmer das „Fass zum Überlaufen gebracht“. Er redet schnell, seine Hände unterstreichen seine Worte. Immer wieder betont er, dass es weder ihm, noch der Wohnungseigentümergemeinschaft oder der Hausverwaltung darum gehe, die Auflagen nicht erfüllen zu wollen. „Wir sind keine Verweigerer, wir konnten die Auflagen nur nicht schnell genug umsetzen. Aber es ist ja keine Gefahr in Verzug“, sagt Bodmer. Zudem sei man ständig mit dem Baurechtsamt im Kontakt und halte es auf dem Laufenden, rund 150 Mails seien hin und her gegangen – noch so ein Zeitfresser. „Warum geht die Behörde so mit den Bürgern um – und dann auch noch ausgerechnet die Behörde, die selbst bei ihren Aufgaben nicht hinterher kommt.“ Bodmer geht es um das fehlende Miteinander.

Zumal er sich seit Jahrzehnten in die Stadtgesellschaft einbringt, er ehrenamtlich im Jugendhilfeausschuss, beim Kinderschutzbund, Seniorpartner beim Übergang von der Hauptschule in den Beruf und sogar schon Stuttgarter des Jahres war. „Ich überlege aber gerade, alle Ämter, die ich noch inne habe, niederzulegen, mir reicht es einfach. Ich werde gerade vom Mut- zum Wutbürger“, sagt er. Seiner Meinung nach sei etwas verrutscht in der Gesellschaft, die Gemeinde schaffe es nicht mehr, ihre Aufgaben zu erfüllen, und wälze nicht nur den Druck auf die Bürger ab. „Ich will nicht mehr ruhig sein“, sagt Bodmer – und schrieb deshalb auch den Stuttgarter Baubürgermeister Peter Pätzold an. Dieser antwortete auch, zog sich aber auf die rechtliche und juristische Sachlage zurück, um die es Bodmer nur in zweiter Linie geht. „Man muss nicht alles, was man rechtlich machen kann, auch tatsächlich tun.“

Aber auch das Baurechtsamt zeigt sich wenig kompromissbereit. Auf Anfrage unserer Zeitung äußert sich das Amt folgendermaßen: „Nimmt man den Zeitverlauf vom Mai 2023 bis August 2024 für eine Mängelbeseitigung ist dieser Zeitraum durchaus adäquat und es ist in diesem definitiv möglich, die angesprochene ‚zeitnahe Erledigung von Kleinstaufträgen’ durch Handwerker zu erreichen – gerade beim sicherheitsrelevanten Thema Brandschutz.“

„Wenn das Bußgeld von 5000 Euro doch noch erhoben werden sollte, dann gehe ich persönlich zu Oberbürgermeister Frank Nopper“, sagt Bodmer. Nein, schweigen wird er nicht mehr. Seine Hand scheint ein Ausrufezeichen in die Luft zu setzen.

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