Die Klimakleber haben ihren Fokus weg von Straßenkreuzungen und hin auf Rollbahnen gerichtet. Es dürfte inzwischen kaum einen Flughafen in Deutschland mehr geben, der nicht von den Mitgliedern der so genannten Letzten Generation vorübergehend still gelegt worden ist. Stuttgart, Berlin, Nürnberg und Köln sind jetzt nur die ganz aktuellen Beispiele. Ob Straße oder Rollbahn, die Grundproblematik bleibt. Außerhalb der eigenen Blase wird das berechtigte Anliegen, mehr Klimaschutz zu fordern, durch die kriminellen Aktionen nicht gefördert. Die in Geiselhaft genommenen Verkehrsteilnehmer wenden sich ab. Und: von Strafen lassen sich die Aktivisten nicht abhalten. Das Luftsicherheitsgesetz zu verschärfen ist aus diesem Grund reine Symbolik.
Strafrechtskeule ist populär
Es ist daher gut und richtig, dass der Versuch unternommen wird, die Aktivisten zur Kasse zu bitten. Das ist leider nicht ganz so einfach. Es gibt namhafte Rechtswissenschaftler, die solch eine Möglichkeit bestreiten. Die Ankündigungen von Flughäfen und Fluggesellschaften, Schadensersatz einzufordern sind seit Monaten zu hören, geschehen ist noch nicht viel. Das muss sich ändern. Sollten auch die Gerichte Zweifel daran haben, dass das geltende Schadensersatzrecht hier zur Anwendung kommen kann, dann müsste in diesem Bereich über eine Anpassung nachgedacht werden. Das ist aber mühsam – und weit weniger populär als die Strafrechtskeule zu schwingen.