Am Bahnhof in Weinstadt-Endersbach kommt es zu einer Auseinandersetzung zwischen VfB- und Kickers-Fans. Ein junger Mann zieht eine Metallfeile und sticht zu. Jetzt hat ihn das Landgericht Stuttgart wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt.

Es ist ein Streit zwischen einem Kickers-Fan und einer Gruppe von VfB-Fans gewesen, der im September 2020 in einer Stichattacke am Bahnhof Weinstadt-Endersbach eskalierte. Zeitweilig stand während des sechstägigen Prozesses sogar eine Verurteilung wegen versuchten Totschlags im Raum. Doch am Ende sprach die 3. Jugendkammer des Landgerichts Stuttgart den 22-jährigen Kickers-Fan wegen gefährlicher Körperverletzung schuldig und verurteilte ihn zu 80 Stunden gemeinnütziger Arbeit – knapp unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die 100 Stunden gefordert hatte. Die Verteidigung hatte dagegen auf Freispruch plädiert.

 

Aufkleber des VfB überklebt

Nach Ansicht des Gerichts hatte der Vorfall seinen Ausgang bei einer Feier von ein paar jugendlichen VfB-Fans, von denen einige Mitglieder im Fanclub Schwabensturm sind, am Remsufer in Endersbach genommen. Im Laufe des Abends sei erneut zum Gesprächsthema geworden, dass in der traditionellen VfB-Fan-Hochburg Weinstadt wieder einmal Aufkleber der Stuttgarter Kickers aufgetaucht seien, mit denen Aufkleber des VfB überklebt worden seien. In den Verdacht der Gruppe geriet schnell der Angeklagte, da er bereits ein paar Wochen zuvor schon einmal beobachtet worden war, wie er Kickers-Aufkleber verteilt hatte.

Einer der VfB-Fans habe den Angeklagten vom Remsufer aus dann angerufen und ihn aufgefordert, das zu unterlassen. Dabei kam es zu gegenseitigen Beleidigungen. Der Angeklagte habe dann vorgeschlagen, sich in zehn Minuten am Bahnhof zu treffen. Dort trafen jedoch etwas früher das 20-jährige Opfer und dessen Cousin ein, die die Party am Remsufer früher verlassen hatten, weil der 20-Jährige am nächsten Tag arbeiten musste.

Das Opfer leidet bis heute unter den Folgen des Stichs

Nach Ansicht des Gerichts ging der Angeklagte auf die beiden zu und fragte sie, ob sie diejenigen seien, die ihn angerufen hätten. Der Cousin habe ihm leicht hitzig geantwortet, was er für ein Problem habe. Der 20-Jährige schubste den Angeklagten dann weg und zog seinen Cousin weiter, weil nicht mehr viel Zeit bis zur Abfahrt des Zuges war. Daraufhin stach der Angeklagte dem Opfer mit einer Metallfeile in die Brust und fügte ihm eine zwei Zentimeter breite und zwei Zentimeter tiefe Wunde zu. Der 20-Jährige hatte im Zeugenstand erklärt, dass er an den Folgen des Stichs bis heute leide: Er habe bei bestimmten Armbewegungen immer noch Schmerzen und spüre die Narbe, wenn er schwere Sachen trage. Psychische Probleme seien eineinhalb Jahre später aufgetreten, er sei bis heute in psychiatrischer Behandlung.

Eine Entschuldigung, die der Verteidiger des Angeklagten für diesen verlas, wollte er „auf sich einwirken lassen“. Er hatte eingeräumt, dass er einen Täter-Opfer-Ausgleich abgelehnt habe. „Ich wäre wahrscheinlich besser klargekommen, wenn er ohne Vermittlung von Dritten privat auf mich zugekommen wäre und sich persönlich entschuldigt hätte“, hatte er erklärt.