Anwalt kritisiert Ausländerbehörde Mutter macht Pflegeausbildung – Ihr anderthalbjähriger Sohn soll ausreisen

Über dem Leben von Malala und ihren Sohn Kim schwebt die Androhung der Abschiebung. Foto: Lichtgut

Eine Frau aus Madagaskar macht am Klinikum eine Ausbildung zur Pflegekraft. Ihr Sohn wird während eines Frankreichaufenthalts geboren. Das wird nicht nur dem Kind zum Verhängnis.

Familie/Bildung/Soziales: Hilke Lorenz (ilo)

Manchmal fragen sich Malala Ravalolna (Name geändert) und ihre Betreuerinnen im Stuttgarter Weraheim, wie das gehen soll. Ob, wenn der angeordnete Ausreisetermin verstrichen ist, jemand kommt und den anderthalbjährigen Kim von seiner in Madagaskar geborenen Mutter trennt? Ihn dann an die französische Grenze bringt und dort an wen auch immer übergibt? Hirngespinste? Keineswegs. Denn am 15. August hat die Ausländerbehörde Stuttgart mittels einer Grenzüberschreitungsbescheinigung erst zum 10. Oktober und dann mit Fristverlängerung verfügt, dass Malala Ravalolnas kleiner Sohn zum 31. Dezember Deutschland verlassen und ausreisen muss. Sollte das nicht geschehen, könne er zur Fahndung ausgeschrieben werden, so die Rechtsbelehrung im Behördenschreiben. Durchgeführt würde die angedrohte Abschiebung über das Regierungspräsidium Karlsruhe.

 

Experte: Abschiebung rechtswidrig

Für rechtswidrig hält der Aufenthaltsrechtsexperte Wolfgang Armbruster den Plan, ein Kind ohne Mutter abschieben zu wollen. Er sagt: Das Bundesverfassungsgericht würde eine solche Abschiebung stoppen. Auch Malala Ravalolnas Anwalt Frank Theumer bezeichnet die angedrohte Abschiebung eines zudem noch behinderten Kindes ohne Mutter als menschenunwürdig. Und auch der Landeshauptstadt nicht würdig. Die Androhung steht jedoch im Raum. Malala Ravalolna hat mittlerweile am ganzen Körper Hautausschlag, ihr Kopf schmerzt, die 32-Jährige schläft kaum noch. Das ist wenig überraschend. Sie ist in extremer Sorge um ihr Kind, das sie noch stillt. Zudem hat Kim einen erhöhten Förderbedarf, der noch der genauen Abklärung durch Fachärzte bedarf.

Aber der Reihe nach: Malala Ravalolna hat eine Aufenthaltserlaubnis, weil sie eine Ausbildung als Pflegefachfrau am Klinikum Stuttgart macht. In einem Mangelberuf also, für den händeringend bundesweit nach Ausbildungswilligen gesucht wird. In ihrem afrikanischen Heimatland beendete sie bereits ein Bachelorstudium in Natur- und Umweltwissenschaften.

Für ein Partnerprojekt ihrer Universität war sie im Februar 2021 nach Darmstadt gekommen – und bliebt nach Beendigung des Projektes für ein Freiwilliges Soziales Jahr. Sie absolvierte es in einer Jugendhilfe für Menschen mit Behinderung. Sie ließ ihr Abitur in Deutschland anerkennen. Damit bewarb sie sich für eine Pflegeausbildung im Klinikum Stuttgart. Im September 2023 begann sie dort. Kurz vor der Niederkunft reiste sie nach Frankreich, weil dort der Vater des Kindes und weitere Teile ihrer madegassischen Familie leben.

Die Geburt Kims in Frankreich macht die Sache kompliziert. Als Kind madegassischer Eltern ist auch er madegassischer Staatsbürger und hätte eigentlich in Frankreich, als dem ersten europäischen Land, in dem er sich aufhält, einen Asylantrag stellen müssen. Mit seinem Aufenthaltstitel hätte er auf dem deutschen Generalkonsulat ein Visum für Deutschland beantragen müssen. Da seine unverheiratete Mutter aber das alleinige Sorgerecht hat und ihr gewöhnlicher Aufenthaltsort Deutschland ist, hat sie ihn – im Vertrauen, was für sie gelte, müsse auch für ihren Sohn gelten – mit nach Deutschland genommen. Frischgeboren wie er war. Und weil sie Deutschland nicht länger als 90 Tage verlassen darf.

Klinikum als Ausbildungsstelle

Seit Juli 2024 wohnt sie nun in dem Mutter-Kind-Heim in Stuttgart. Sie hatte sich ans Jugendamt gewandt und war auf dessen Vermittlung in die vollstationäre Einrichtung der Jugendhilfe eingezogen. „Das ist für das Wohl des Kindes wichtig“, sagt Sabine Bauer, Vorstand und stellvertretende Leiterin des Weraheims. Ravalolnas Lebensunterhalt wird durch Leistungen aus der Jugendhilfe durch das Jugendamt bestritten. „Alles ist geprüft worden“, so Bauer. Soll heißen, die junge Mutter hat sich keine Gelder erschlichen. Sie bekommt den Betrag, den alle Mütter unabhängig von Status und Nationalität bekommen.

All das weiß die Stadt Stuttgart. Auch wie es um Kim bestellt ist. Er sei in einer „besonders sensiblen Phase einer frühkindlichen Entwicklung“, schreibt Sabine Bauer in einer Stellungnahme an die Ausländerbehörde. Er sei in hohem Maße auf die konstante und verlässliche Nähe seiner Mutter angewiesen. „Eine Trennung in diesem Alter, insbesondere unter den Bedingungen einer zwangsweisen Ausreise, birgt größte Risiken für Kims emotionale, psychische und körperliche Entwicklung“, schreibt Bauer weiter. Mit einer Schädigung des Kindes – mit Folgen bis ins Erwachsenenalter – sei mit hoher Wahrscheinlichkeit zu rechnen.

Bauer appelliert daher an die Verantwortlichen, „das Kindeswohl in den Mittelpunkt der weiteren Entscheidungen zu stellen“. Sie reagiert damit auch auf einen Brief der zuständigen Sachbearbeiterin aus der Ausländerbehörde. Nachdem Ravalolnas Anwalt Frank Theumer das Amt über die Situation informiert hat, schreibt die Sachbearbeiterin: „Eine Einreise nach Deutschland war dennoch möglich. Daher ist es uns nicht nachvollziehbar, weshalb eine Reise mit dem Kind nicht möglich sein soll“.

Behörde: „Reise möglich“

Kim sei nach der Rechtsauffassung der Ausländerbehörde illegal eingereist, erklärt Malala Ravalolnas Betreuerin. Das realisierte seine Mutter aber erst, als sie für ihren Sohn eine Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen beantragen wollte – und statt dessen die erste Grenzübertrittsbescheinigung ausgehändigt bekam.

Widersprechende Vorgaben

Zu diesem Zeitpunkt hatte sie schon, wie sie glaubt, vorauseilend alles getan, um weiter die Bedingung zu erfüllen, an die ihr Aufenthaltstitel gekoppelt ist. Sie hat sich, unterstützt durch das Weraheim, eine neue Ausbildungsstelle gesucht. Denn das Leben als alleinerziehende Mutter und die Schichtdienste in der Pflege lassen sich mit den regulären Kinderbetreuungszeiten nicht vereinbaren. Malala Ravalolna fand eine neue Ausbildungsstelle als Erzieherin bei einem Kitaträger. Der Ausbildungsvertrag stand kurz vor der Unterzeichnung. Zum 1. September hätte sie angefangen.

„Es in ihrer Situation zu schaffen, sich zu bewerben und dann auch noch einen Ausbildungsplatz zu bekommen, ist nicht die Regel“, sagt Sabine Bauer anerkennend. Malala Ravalolna hat aus ihrer Sicht alles richtig gemacht. Sie habe sich aus eigenem Antrieb ans Jugendamt gewandt, auf die offizielle Auskunft der Ämter vertraut – „und nun wird in ihrem Fall völlig undifferenziert entschieden, gerät sie zwischen die sich widersprechenden Vorgaben von Ausländerbehörde und Jugendamt“.

Mutter ist engagiert

Denn Malala Ravalolna will es schaffen. Sie will für sich und ihr Kind eine Perspektive haben. Und tut viel dafür. Sogar einen Termin für den Einbürgerungstest hat sie schon. Für die neue Wohnung, die sie mit viel Glück und Unterstützung ihrer Betreuerinnen gefunden hat, muss sie jedoch aus dem Weraheim ausziehen. Damit entfällt die Förderung durch das Jugendamt.

Ihre Betreuerinnen schnüren für sie ein neues Paket aus Wohngeld, Unterhaltsvorschuss, Kindergeld, Wechsel der Steuerklasse. Da bringt die Ausländerbehörde im August nach Monaten des Wartens das mühsam arrangierte Konstrukt zum Einsturz. Begründung: zu wenig Geld, um den Unterhalt aus eigener Kraft bestreiten zu können. Das Amt stellt eine Sozialbedürftigkeit in Höhe von 221,15 Euro fest.

Die Erzieherinnenausbildung war damit geplatzt, ebenso musste Malala Ravalolna die Wohnung wieder kündigen. Statt eine Ausbildung als Erzieherin zu beginnen, verlängert sie nun ihre Elternzeit im Rahmen ihrer Ausbildung zur Pflegehelferin bis Ende August 2026, ist also erst einmal zurück auf Anfang. Die Ausländerbehörde verschickte am 20. Oktober ein weiteres Schreiben. Darin kündigte sie an, dass sie beabsichtige, nun Mutter und Kind „unter Androhung der Abschiebung“ zur Ausreise aufzufordern. Berücksichtigt werde bei allen Berechnungen jedoch nicht, dass für die Unterbringung keine zusätzlichen Kosten entstünden, betont Theumer.

Stadt: Fall in der Anhörung

Dass der Anwalt keinerlei Verständnis für das Vorgehen der Ausländerbehörde hat, zeigt auch seine Entgegnung auf ein anderes Schreiben: „Logischweise hat unsere Mandantin die erste Ausbildungsstelle noch nicht gekündigt.“ Sie bestehe nach wie vor, „sodass eine Ausbildungsstelle derzeit vorhanden ist“. Inzwischen hat die Ausländerbehörde den Ausreisetermin für Kim um einen Monat bis zum 31. Januar 2026 verschoben. Ansonsten bleibt sie jedoch bei ihrer Entscheidung, an die sie durch den Rahmen des Ausländerrechts gebunden sei.

Auf Anfrage unserer Zeitung hält sich die Ausländerbehörde bedeckt. Der beschriebene Fall befinde sich aktuell noch im Anhörungsverfahren, welches unter anderem dazu diene, die erforderlichen Voraussetzungen für eine etwaige Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde nachzuweisen, heißt es in der Antwort auf die Anfrage. Sollte der Abschiebungsbescheid kommen, will Malala Ravalolnas Anwalt vor dem Verwaltungsgericht klagen.

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