Arbeitszeit von Ärzten Kein Ausgleich von Überstunden – wird an Unikliniken im Land getrickst?

Blick in die Intensivstation eines Universitätsklinikums: Spitzenmedizin erzeugt besondere Arbeitsbedingungen. Foto: dpa

Viele Ärzte an den vier baden-württembergischen Universitätskliniken beklagen massive Rechtsverstöße. Der Marburger Bund spricht von Betrug. Was sagen die Arbeitgeber?

Politik: Matthias Schiermeyer (ms)

An den Universitätskliniken in Baden-Württemberg gibt es ein Reizwort: Überstunden. An den Hochburgen für Spitzenmedizin scheint es der Schrecken aller Personalverantwortlichen zu sein. „Bei uns steht immer der Grundsatz im Raum: Es gibt keine Überstunden“, schildert der junge Facharzt André A. (Name geändert). „Überstunden kosten den Arbeitgeber Geld – er möchte nicht, dass welche anfallen.“ Auf Normalstationen sei es oftmals aber unvermeidlich, länger zu bleiben – das gelte insbesondere für unerfahrene Kräfte, die deutlich mehr Zeit für ihre Aufgaben bräuchten.

 

Ein relevanter Teil der Ärztinnen und Ärzte mache regelmäßig „ein wirklich ungesundes Maß von zwei, drei Überstunden jeden Tag“. Dienstbeginn ist um 7.30 Uhr. „Manche jüngere Kollegen verlassen in den ersten ein, zwei Jahren nicht vor 19 Uhr das Haus.“ Wer zu viel Überstundenausgleich beantrage, müsse mit einem Gespräch beim Chef rechnen – das mache Druck genug.

„Hohe Strafzahlungen im teilweise niedrigen sechsstelligen Bereich“

Klagen aus der Ärzteschaft über eine zu hohe Arbeitsbelastung an den vier Unikliniken in Freiburg, Heidelberg, Tübingen und Ulm erreichen den Marburger Bund (MB) seit Jahren. Immer wieder würden von Betroffenen anonyme Anzeigen wegen möglicher Rechtsbrüche erstattet. „Von unseren Mitgliedern und den Kontrollbehörden wissen wir, dass massive Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz vorlagen oder noch vorliegen“, sagt Michael Beck, der Sprecher des MB-Landesverbandes. Demnach wurden Vorschriften zur täglichen Höchstarbeitszeit, zu Ruhezeiten und Pausenregelungen verletzt. Kontrollen würden durch nicht erfasste Arbeitszeiten erschwert, wird gerügt.

In der Regel sind die Gewerbeaufsichtsämter für solche Fälle zuständig. Eines dieser Ämter hat in einer Krankenhausabteilung Arbeitszeitgesetzverstöße in niedriger fünfstelliger Höhe festgestellt. „Aus verlässlichen Quellen wissen wir, dass Kontrollbehörden hohe Strafzahlungen im fünf- und teilweise niedrigen sechsstelligen Bereich verhängt haben“, so der Marburger Bund.

Kontrollbehörden personell überfordert

Mehrere Behörden haben die Unikliniken schon aufgefordert, eine manipulationsfreie Arbeitszeiterfassung einzuführen – vergeblich. Mit intensiven Kontrollen zeigt man sich schlicht personell überfordert: Man befinde sich gerade in einer sehr aufwendigen Überprüfung in einem Universitätsklinikbereich, sodass „unsere Personalkapazitäten aktuell leider keine weiteren Kontrollen ermöglichen“, heißt es in einem Behördenschreiben an die Gewerkschaft, die Verstöße in einem bestimmten Bereich angeprangert hatte. Es gebe „insgesamt sehr viele (potenzielle) Schwachstellen, die wir nicht alle zeitnah prüfen können“.

Ärzteprotest im Januar vorigen Jahres in Freiburg Foto: dpa

„Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz scheinen für die Universitätskliniken im Land ein Kavaliersdelikt zu sein“, kritisiert die MB-Landesvorsitzende Sylvia Ottmüller. Es sei wissenschaftlich erwiesen, dass mit zunehmender Arbeitsdauer das Arbeitsunfallrisiko „deutlich steigt“, weil die Leistungsfähigkeit nach acht Arbeitsstunden deutlich abnehme. So sorgt sie sich nicht nur um die Gesundheit des Personals, sondern auch um die Sicherheit der Patienten, „die von Ärzten operiert und behandelt werden, die deutlich mehr arbeiten, als sie dürfen“.

Auch Chefärzte stehen unter hohem betriebswirtschaftlichen Druck. „Von den Klinikumsvorständen werden sie nicht hinreichend in ihren Bemühungen unterstützt, das Arbeitszeitgesetz einzuhalten“, moniert die Gewerkschaft. Nun sei die Landespolitik gefordert: Vor allem vom Finanzminister und der Wissenschaftsministerin erwartet Ottmüller, „auf die Kliniken einzuwirken, die tariflich vereinbarte Arbeitszeiterfassung endlich umzusetzen“.

Auf Anfrage stellt das zuständige Wissenschaftsministerium fest, dass die Universitätskliniken die Erfassung von Arbeitszeiten im Einklang mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder umsetzen, die für die zum 1. Januar 2025 geänderten Regelungen entsprechende Hinweise herausgegeben habe. „Der Marburger Bund hat eine hiervon abweichende Rechtsauffassung“, so das Ministerium. Es bedauert, „dass der Marburger Bund in der Öffentlichkeit nicht darlegt, dass es unterschiedliche Rechtsauffassungen gibt“.

Das Wissenschaftsministerium begleite die Universitätskliniken „über unseren Vorsitz in den Aufsichtsräten eng und umfassend“. Einzelne von den Gewerbeaufsichtsbehörden festgestellte Verstöße und verhängte Bußgeldzahlungen gegenüber einer Klinik „sind uns über den regelmäßigen Austausch grundsätzlich bekannt“. Festgestellte Verstöße oder verhängte Bußgelder seit dem 1. Januar 2025 „sind uns nicht bekannt“.

„Überschreitungen meist gerechtfertigt und rechtlich zulässig“

Die vier Unikliniken reagieren mit fast gleichlautenden Erklärungen. Demnach lasse sich im Klinikalltag „nicht ausschließen, dass es in Einzelfällen zu Überschreitungen der tariflichen oder gesetzlichen Arbeitszeit kommt“. Solche Überschreitungen seien in den meisten Fällen im Sinne der Patienten „gerechtfertigt und rechtlich zulässig“. Aktuell seien „keine Anzeigen aus der Ärzteschaft auf systematische Verstöße bekannt“.

In den letzten Jahren habe es in keinem Fall eine behördliche Bußgeldforderung wegen Arbeitszeitverstößen gegeben, heißt es fast durchweg. Heidelberg räumt ein laufendes Prüfverfahren durch das Gewerbeaufsichtsamt ein, das auf eine anonyme Anzeige von 2024 zurückgehe. „Die Aufsichtsbehörden führen in unregelmäßigen Abständen Kontrollen durch“, teilt die Freiburger Klinik mit. „In den letzten Jahren kam es in einem einzigen Fall zu einer Bußgeldforderung.“ Daraus seien Konsequenzen gezogen worden – „der Prozess wurde umgestellt“.

„Ein vom Arbeitgeber begangener Arbeitszeitbetrug“

Insgesamt sind an den Unikliniken im Land ungefähr 5500 Ärztinnen und Ärzte tätig – unter ihnen rund 3200 Gewerkschaftsmitglieder. Jede und jeder Vierte beteiligte sich an einer aktuellen Umfrage des Marburger Bundes, wonach sich acht von zehn Befragten die geleisteten Arbeitsstunden, die über die geplante Arbeitszeit hinausgehen, vom Vorgesetzten genehmigen lassen müssen. „Skandalös und erschütternd ist, dass bei fast der Hälfte der Befragten geleistete Überstunden unberücksichtigt bleiben, also unter den Tisch fallen“, resümiert MB-Sprecher Beck. „Das ist meiner Meinung nach ein vom Arbeitgeber begangener Arbeitszeitbetrug an den betroffenen Ärztinnen und Ärzten und muss umgehend aufhören.“

Bei 21 Prozent werden Überstunden gar nicht erfasst und nicht berücksichtigt – bei 61 Prozent verfallen demnach bis zu zehn Stunden pro Woche. „Über jedes noch so billige Pflaster wird intensiv Buch geführt“, beschwert sich ein verständnisloser Arzt im Kommentarfeld. Die ärztliche Arbeitszeit werde als teuerster Einzelposten im Krankenhaus „immer nur zu Lasten der Mitarbeiter nicht korrekt erfasst“. Die Verwaltung hingegen habe „selbstverständlich Gleitzeit, elektronische Zeiterfassung, Homeoffice, keine Wochenenden, Nächte und ähnliches.“

Das Wissenschaftsministerium will dazu keine Bewertungen abgeben: „Die angesprochene Umfrage des Marburger Bundes ist uns nicht bekannt“, heißt es. Die Aussagen seien allgemein und ohne Bezug zu konkreten und nachprüfbaren Sachverhalten getroffen.

Zum 1. Januar wird die Arbeitszeit von 42 auf 40 Stunden gesenkt

Tarifpolitisch beackert der Marburger Bund das Feld seit Langem und mit Fortschritten. Seit Januar diesen Jahres gilt an den Unikliniken eine neue tarifliche Regelung, wonach die Erfassung und Dokumentation von Arbeitszeiten ausschließlich durch ein elektronisches Verfahren erfolgen darf. Bisher würden sich die Arbeitgeber gerne auf die alte Regelung beschränken, dass auch „andere Verfahren mit gleicher Genauigkeit“ möglich seien, indem sie handschriftliche Aufzeichnungen oder die im Dienstplan hinterlegte Arbeitszeit zugrunde legen. Diese „tarifwidrige“ Praxis zu beenden, verlangt der Marburger Bund insbesondere mit Blick auf die Tarifvereinbarung, die Arbeitszeit der Uniklinikärzte zum 1. Januar 2026 von 42 auf 40 Stunden abzusenken.

Operation in der Uniklinik Tübingen Foto: SWR/Peter A. Schmidt

Ein Beispiel: Wenn eine Operation um 17.15 Uhr endet, ist der Darstellung zufolge auch nur die Arbeitszeit bis dahin genehmigt, selbst wenn der Arzt erst eine Stunde später heimgehen kann. Die Mehrheit der Ärzte mache eine moderate Anzahl von Überstunden, und ein kleinerer Teil mache „extrem viele“, meint André A. Auch er vermisst ein Chipsystem. „Mit meiner Chipkarte kaufe ich im Kiosk ein Brötchen, ich gehe damit zum Mittagessen, ich kann Türen öffnen – die Technik ist da“, sagt er. Man müsste lediglich noch ein Zeiterfassungsgerät nach dem Stehuhrprinzip an der Tür aufstellen. Der MB-Umfrage zufolge gibt es eine elektronische und manipulationsfreie Erfassung mit Chipkarten und Terminals für lediglich drei Prozent der Befragten.

Der gute Stand beim Vorgesetzten vergrößert die Chancen

Auch Pausen sind für den Facharzt ein Thema. Diese seien eine „Rarität“ auf der Normalstation – „es ist oft einfach nur ein Durchrödeln“. Das Arbeitsrecht schreibe die Pause vor, und „wir müssen sie dokumentieren, auch wenn jedem klar ist, dass sie nicht gemacht wurde“. Aber auch an dieser Stelle gilt, dass viele mitspielen: „Natürlich möchte man nicht negativ auffallen.“ Dies sei oft „mit schlechter Leistung assoziiert“. Beim Vorgesetzten einen guten Stand zu haben, vergrößere die Chance aufs Weiterkommen.

Eine Uniklinik ist ein Hort personeller Abhängigkeiten: 83 Prozent der Umfrageteilnehmer haben einen befristeten Arbeitsvertrag – nur 17 Prozent arbeiten als Festangestellte. Das System prägt. Wenn er beim Vorgesetzten eine Freigabe zum Überstundenausgleich beantrage, „kommt es regelmäßig vor, dass Druck ausgeübt wird“, schildert der Assistenzarzt Björn B.; auch er will nicht mit dem richtigen Namen genannt werden. „Dann wird gesagt, wir seien zu langsam, zu schlecht, die Schuld liege bei uns.“ Und der Chef warne, „dass wir aufpassen müssten“. Regelmäßig würden Überstunden nicht genehmigt. Dann würde darauf gedrängt, die Anpassung der Soll-Arbeitszeiten im Dienstplan an die realen Zeiten zurückzunehmen.

Wer darauf bestehe, Überstunden genau zu erfassen, müsse mit „ernsten Konsequenzen“ rechnen – dann würden etwa Steine bei der ärztlichen Weiterbildung in den Weg gelegt – „oder man wird nicht mehr für den OP eingeteilt“, sagt Björn B. Mitunter würden „Hürden bei der Forschung aufgestellt oder der Vertrag nicht verlängert“. Wer Überstunden in der Probezeit dokumentiere, „ist sofort unten durch und wird vielleicht nicht fest eingestellt“. So führe das ganze System dazu, „dass sich die meisten von uns aus Angst vor Repressalien überhaupt nicht mehr trauen, wahrheitsgemäß zu dokumentieren“, meint der „Arzt in Weiterbildung“.

Unikliniken: Vorgaben werden längst eingehalten

Die Universitätskliniken weisen die Vorwürfe grundsätzlich zurück: Die tariflich geforderte elektronische Erfassung werde entsprechend den seit Januar geltenden Neuregelungen längst umgesetzt, heißt es in den jeweiligen Erklärungen. Abweichungen zur tatsächlichen Arbeitszeit würden nachträglich elektronisch korrigiert. Die Nutzung stationärer Zeiterfassungsgeräte sei nicht erforderlich. Die Tübinger Klinik teilt mit: Die „manipulationsfreie Arbeitszeiterfassung“ sei für den gesamten ärztlichen Bereich „seit vielen Jahren im Einsatz“ – mitbestimmt durch den Personalrat.

Der angehende Facharzt Björn B. will aber nicht mehr „um jede Überstunde feilschen müssen“. Eigentlich liebe er seinen Beruf und habe „kein Problem damit, auch mal länger zu arbeiten, wenn es sinnvolle Arbeit zum Wohle des Patienten ist“. Leider gehe der Großteil der Arbeit für Bürokratie und Sekretariatsarbeit drauf. Der Druck und das sich verdichtende Arbeitsklima sorge bei einigen für gesundheitliche Probleme. Das wäre „gar nicht nötig, wenn wir eine anständige Erfassung der geleisteten Arbeit bekämen, wie es in den meisten anderen Berufen der Fall ist“.

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