Archivarischer Fund in Leonberg Das grausame Ende eines Vatermörders
Für Archivare ist es eine Sensation: Ein Schreiben aus dem 18. Jahrhundert dokumentiert die Vorbereitungen für eine Exekution auf dem Eltinger Längenbühl.
Für Archivare ist es eine Sensation: Ein Schreiben aus dem 18. Jahrhundert dokumentiert die Vorbereitungen für eine Exekution auf dem Eltinger Längenbühl.
Es waren die letzten akribisch geplanten amtlichen Vorbereitungen für die Hinrichtung des Ditzingers Conrad Keller. Der Leonberger Oberamtmann Simon Heinrich Weinmann bestellt drei Tage vor dem Vollzug des Urteils mit einem offiziellen Schreiben auch beim Heimerdinger Bürgermeister eine Wachmannschaft für die Exekutionsstelle auf dem Galgenberg im Längenbühl. Der Hügel auf Eltinger Gemarkung war ehemals das Hochgericht der Vögte von Leonberg. Der Vogt vertrat den Herzog vor Ort in Stadt und Amt, übte also die Herrschaft aus, ab 1759 trug er den Titel Oberamtmann.
Weinmann schreibt: „Geliebter Schultheis, bis Freitag werde ich an dem Vattermörder Conrad Keller von Dizingen, die Todes-Urtel vollziehen lassen, wozu ein Krais von genugsamer Mannschaft geschlossen werden muß. Ihr habt Morgens um 6 Uhr mit 30 Bürgern, die so viel möglich mit Ober- und Unter-Gewöhr (Gewehr und Säbel) versehen seyn müssen, samt 2 Obmännern vom Magistrat bei dem Leonberger Hochgericht auf dem Längenbühl zu erscheinen.“
Der Vogt gibt klare Anweisungen. Den Männern sei zu „bedeuten, daß sie sich bei der Anordnung des Kraises, welche durch 2 hiesige Magistrats-Personen geschehen wird, bei Herrschaftsstrafe nicht unbottmäsig bezeugen und vor meiner Ankunft niemand, es seye was es wolle, weder zu Fuß noch zu Pferd in den Krais hineinlassen solle. Leonberg, den 25. Mai 1790 Oberamtmann (Simon Heinrich) Weinmann“.
So steht es in dem bislang unbekannten Schreiben, das Ina Dielmann, Mitarbeiterin des Leonberger Stadtarchivs, entziffert hat. Simon Heinrich Weinmann war in Leonberg von 1768 bis 1798 im Amt – und er war der letzte Untervogt. Wie sich später herausstellte, sollte der Oberamtmann die Situation richtig eingeschätzt haben, denn die Wachmannschaft wurde reichlich gefordert.
Doch damit waren nur einige Vorbereitungen des Hochgerichts abgeschlossen. Eltingen, auf dessen Gemarkung der Scharfrichter das Schafott und alles Nötige aufbaute, musste den größten Aufwand betreiben. Dazu ist Ina Dielmann vom Stadtarchiv Leonberg in der Bürgermeisterrechnung von Eltingen aus 1790/91 fündig geworden. In der Rubrik „Ausgaben, Zöhrungen“ geht es um die Hinrichtung. So musste die Gemeinde in der Nacht vom 27. auf den 28. Mai sechs Mann vor und sechs nach Mitternacht abstellen, um die Richtstätte zu bewachen.
Am Tag der Exekution hatten noch weitere 70 Bürger zu erscheinen, um den Kreis um die Richtstätte zu schließen. Weil die Felder „angeblumt“, also die Feldfrüchte ausgesät waren, sorgten zwei Gemeinderäte, die zwei Feldschützen und der Waldschütz sowie neun Bürger an den Straßen und Fußwegen dafür, dass niemand das junge Getreide niedertrampelte. Nach der Exekution hatten am 29. Mai vier Männer bis Mitternacht und danach weitere vier Wache zu halten.
Am 28. Mai 1790 schlug für den Ditzinger Conrad Keller auf dem Galgenberg die letzte Stunde. Er war zum Vatermörder geworden. Er bekam die rechte Hand abgeschlagen und wurde mit dem Rad zu Tode gebracht. Danach wurde er enthauptet und Kopf und Hand auf einen Pfahl gesteckt. Die Exekution von Conrad Keller hat viele Hundert Zuschauer angelockt, laut dem „Schwäbischen Merkur“ mehr als 1000.
Die Zeitung hat wahrscheinlich auch das Flugblatt „Geschichte eines grausamen Vatermörders, Konrad Keller, von Dizingen, Leonberger Oberamts, welcher den 28. Mai 1790. durch Abhauung der rechten Hand, auch lebendig gerädert, vom Leben zum Tod gebracht wurde“ gedruckt, das unter den Schaulustigen kursierte. Darin wird zum einen der Tathergang des Verbrechens geschildert. Des weiteren folgt in Gedichtform Conrad Kellers Schilderung der Tat, seiner Reue, seiner Bitte um Vergebung und seines Gottvertrauens, gepaart mit der Aufforderung, seinem Beispiel nicht zu folgen.
Angestiftet zu dem Mord hatte Conrad Keller seine Ehefrau, die im Zwist mit ihrem Schwiegervater lag. Diese hatte bereits mit Conrads Zustimmung versucht den alten Mann zu beseitigen indem sie ihm eine Milchsuppe mit Gift und Metallspänen verabreichte – ohne Erfolg. Am 25. April 1789 kam es erneut zum Streit mit dem Siebzigjährigen. Sie eilte aufs Feld und eröffnete ihrem Ehemann, „Wo du deinen Vater nicht wegschaffst, so hausse ich nicht mehr mit dir.“ Der Mann eilte wutentbrannt nach Hause mit den Worten „Alter, du musst sterben!“
Das Flehen des alten Mannes half nichts, der Sohn rang ihn zu Boden. Conrad blickte zu seiner Frau und die forderte ihn auf, weiterzumachen und ihn zu erwürgen. Das Opfer war blutüberströmt, doch der Mörder wusch es und legte es ins Bett. Er ging zum Pfarrer und sagte, der Vater sei plötzlich verstorben. Der Ermordete wurde begraben.
„Aber bald hernach offenbarte Gott dieses Greuelverbrechen und nun erfährt der Mörder andern zum Beispiele und warnendem Exempel seinen verdienten Lob auf dem Rade bei dessen Hinrichtung auch sein Weib ihr Urteil hören wird“, heißt es in dem Flugblatt. Welche Strafe die Frau bekam, ist aber nicht überliefert.
Beim Rädern, auch Radebrechen, wurde die Hinrichtung mit einem großen Wagenrad vollstreckt, was noch bis 1841 in Preußen praktiziert wurde. Die Verurteilten wurden auf ein Schafott gebracht und auf dem Boden festgebunden. Im ersten Akt ging es um das qualvolle Verstümmeln des Leibes, nicht um den Tod – und deshalb begann das Knochenbrechen mit den Beinen. Dazu ließ der Scharfrichter das Richtrad auf den Unterschenkel des Verurteilten fallen und arbeitete sich bis zu dessen Armen hinauf. Um die Wirkung des Rades zu erhöhen, legte man scharfkantige Hölzer unter die Gelenke. War Gnade angesagt, erfolgte der Stoß auf Hals oder Kopf, sodass der Tod schnell eintrat.
Im zweiten Akt wurde der Leib in ein anderes Rad geflochten, was durch die gebrochenen Glieder möglich war. Das wurde an einem Stock oder Pfahl aufgerichtet. Danach durfte der Scharfrichter den Verurteilten enthaupten oder erdrosseln. Da der Leib nach der Hinrichtung auf dem Rad verblieb, von Tieren gefressen und dem Verfall überlassen wurde, hatte diese Strafe auch eine sakrale Funktion: Wegen der unterbliebenen Bestattung gab es für den Sünder keine Auferstehung.
Die Todesstrafe auf dem Leonberger Galgenberg erfolgte, entgegen seinem Namen, in der Regel nicht mehr durch Erhängen, sondern durch Enthaupten. In schlimmen Fällen durch Rädern mit vorheriger Folter, wie bei Conrad Keller. „Da war man damals nicht zimperlich“, hat der Eltinger Heimatforscher Konrad Fröschle für einen Beitrag in unserer Zeitung recherchiert. „Es lässt sich denken, dass das Wachpersonal raue Burschen waren. So sollen diese mit dem Kopf einer Toten schon mal Fußball gespielt haben“, heißt es bei Fröschle. Es gab in Leonberg noch eine Richtstätte – und zwar am Bildstöckle. Und wenn es eilig war, wurde schon mal an den Stadttoren ein Galgen aufgestellt und ein Übeltäter aufgeknüpft.
Im Längenbühlwald erhebt sich wenige hundert Meter nördlich vom Längenbühlhof etwa 30 Meter seine Umgebung überragend, der unscheinbare Galgenberg. Der war ehemals Hochgericht des Vogts von Leonberg. Der ebenfalls bewaldete Hügel führt ein Dornröschendasein, wobei sein Boden öfters rot eingefärbt war. Das Gelände gehört zur Markung Eltingen. Der Baumbestand war lange Zeit Leonberger Spitalwald. Diese mittelalterlichen Spitäler waren oft gleichzeitig Krankenhaus, Armenhaus und Altersheim.
Am Berg selbst ist der östliche Auffahrtsweg für die einstigen Schinderkarren, mit dem die Verurteilten zur Richtstätte wurden, mittlerweile überwachsen. Sehr wahrscheinlich hat der Warmbronner Dichter Christian Wagner in seinen Jugendjahren, wie er sich ausdrückt, „des Schafotts vermorschendes Gestühle“ noch stehen sehen.
Die letzte Hinrichtung am Längenbühl fand am 3. Februar 1810 statt. Catharina Mayer aus Merklingen/Höfingen wurde wegen Gattenmordes auf dem Galgenberg „mit dem Schwerdte vom Leben zum Tode gebracht“. Die Mayerin hatte neben der Ehe eine Beziehung zu einem 19-jährigen Provisoren. Der Ehemann war im Weg. Sie kochte ihm seine Leibspeise – mit dem entsprechendem Quantum Gift. Der plötzliche Tod des Mannes machte stutzig. Es gab Untersuchungen.
Der Frau zum Verhängnis wurde, dass es damals schon gute Apotheker gab. Sie wurde überführt. Ihr Geliebter starb 1813 im Befreiungskrieg gegen Napoleon. Anfang des 19. Jahrhunderts war im neuen Königreich Württemberg dem Leonberger Vogt die Blutgerichtsbarkeit entzogen worden.
Lost Places
Der Begriff beschreibt verlassene Orte, oftmals handelt es sich um aufgegebene, dem Verfall überlassene Gebäude. Nicht immer haben diese historische Bedeutung. Gemein ist ihnen ihre geheimnisvolle Aura. Lost Places ist ein Pseudoanglizismus, der sich im deutschsprachigen Raum etabliert hat.
Serie
In loser Folge stellen wir Lost Places in der Region vor, erzählen ihre Geschichte und dokumentieren fotografisch ihr morbides Ambiente. Manche dieser Orte sind offen sichtbar, andere verfallen – teils seit Jahrzehnten – unbemerkt von der Öffentlichkeit.