Sie sind umgezogen oder mit Ihrem alten Arzt unzufrieden? Wir verraten Ihnen, worauf Sie achten müssen, wenn Sie den Arzt wechseln möchten.

Katrin Jokic

Nach einem Umzug ist die Sache meist klar, vor allem wenn es sie in eine neue Stadt verschlägt: Sie brauchen einen neuen Hausarzt. Aber manchmal möchten Menschen auch aus anderen Gründen den Arzt wechseln, beispielsweise, wenn sie das Vertrauen verloren haben und sich während der Behandlung nicht (mehr) wohlfühlen.

 

Kann man einfach so den Arzt wechseln?

Prinzipiell gilt in Deutschland die freie Arztwahl, das heißt, es ist normalerweise relativ einfach, den Arzt zu wechseln – ganz gleich, ob Sie einen neuen Hausarzt suchen oder zu einem (neuen) Facharzt wechseln möchten. Ein paar Dinge sollten Sie dennoch beachten, wenn Sie einen Arztwechsel anstreben.

1. Das „Hausarztmodell“ und die Kündigungsfrist

Im Jahr 2004 führte die Politik das sogenannte „Hausarztmodell“ ein, das auch heute noch bei manchen Krankenkassen und Ärzten Anwendung findet. Dieses Modell beruht darauf, dass der Patient immer – außer in akuten Notfällen – zuerst den Hausarzt aufsucht und dieser dann gegebenenfalls eine Überweisung zu einem Facharzt ausstellt. Vor allem aber beinhaltet das Hausarztmodell Verträge, in denen sich der Patient verpflichtet, mindestens ein Jahr lang beim gleichen Hausarzt zu bleiben. Wechsel sind nur bei einem schwerwiegenden Vertrauensbruch möglich.

Kritiker des Hausarztmodells betonen, dass die freie Arztwahl eingeschränkt und es somit schwieriger wird, mehrere Ärztemeinungen einzuholen. Möchten Sie trotz Hausarztmodell den Arzt wechseln, müssen Sie wegen des Vertrags Kündigungsfristen beachten. Diese liegen meist zwischen einem und drei Jahren. Den Vertrag kündigen Sie nicht bei Ihrem alten Hausarzt, sondern bei der Krankenkasse. Verlangen Sie eine schriftliche Bestätigung des Kündigungstermins. Wenn Sie ohnehin die Krankenkasse wechseln, ist die Kündigung nicht notwendig – der Vertrag zum Hausarztmodell besteht dann nicht mehr fort.

2. Hausarzt wechseln: Krankenakte übergeben

Um eine akute oder chronische Krankheit oder bestimmte Symptome richtig einordnen zu können, ist es wichtig, dass Ihr neuer Arzt Ihre Krankheitsgeschichte kennt. Diese lässt sich der Krankenakte entnehmen. Doch wie gelangt diese Akte von Ihrem alten zum neuen Arzt? Ärzte sind dazu verpflichtet, Patientenakten 10 Jahre lang aufzubewahren. Das heißt, weder Sie noch Ihr neuer Arzt werden die Original-Akte Ihres alten Hausarztes bekommen. Dennoch ist es möglich, eine Kopie zu bekommen – darauf haben Sie ein Recht. Diese Kopie können Sie selbst anfordern oder aber Ihr neuer Hausarzt. Gerade chronisch kranke Patienten sollten rechtzeitig daran denken, weil die Übergabe manchmal einige Zeit in Anspruch nehmen kann.

Tipp: Wechseln Sie Ihren Hausarzt, wenn möglich, erst dann, wenn laufende Behandlungen abgeschlossen sind. Dann steht genug Zeit zur Verfügung, um die Krankenakte zu übergeben.

3. Vertrags- bzw. Kassenärzte

Gesetzlich versicherte Patienten können lediglich zu Ärzten gehen, die sogenannte Vertrags- bzw. Kassenärzte sind. Das heißt, diese Ärzte haben ein Vertragsverhältnis mit den gesetzlichen Krankenversicherungen. Privatärzte können also von gesetzlich Versicherten normalerweise nicht aufgesucht werden. Bei Hausärzten ist diese Problematik weniger relevant. Wichtig wird dies eher, wenn Sie beispielsweise einen neuen Zahnarzt oder einen Psychotherapeuten suchen. Informieren Sie sich daher, ob Ihr neuer Arzt ein sogenannter „Kassenarzt“ ist.

Arztwechsel im Quartal – ist das möglich?

Wann Sie Ihren Arzt wechseln ist zunächst einmal nicht relevant – dies ist auch innerhalb eines laufenden Quartals möglich. Allerdings rechnen Haus- und Fachärzte mit bestimmten Pauschalen, die oft nur einmal pro Patient und pro Quartal abgerechnet werden können. Ein neuer Hausarzt kann Sie also bei einem Wechsel im Quartal eventuell ablehnen, weil er fürchten muss, für diese Behandlung von der kassenärztlichen Vereinigung kein Budget zu erhalten.

Besonders deutlich ist dies häufig, wenn Schwangere im Quartal den Arzt wechseln möchten: Die Pauschale für die Betreuung einer Schwangeren kann im Laufe eines Quartals nur von einem Arzt abgerechnet werden. Ausnahmen werden nicht zugelassen. Unter Umständen bietet der neue Arzt an, dass Sie die Behandlungskosten selbst tragen. Sprechen Sie in diesem Fall mit Ihrer Krankenkasse, welche Rechte Sie haben oder ob es einen anderen Arzt mit freien Terminen in Ihrer Umgebung gibt.

Wechsel vom Kinderarzt zum Hausarzt

Für Kinder und Jugendliche bzw. deren Eltern stellt sich in Sachen Arztwechsel noch eine weitere Frage: Wann ist es eigentlich an der Zeit, vom Kinderarzt zum Hausarzt zu wechseln?

In Deutschland gilt prinzipiell, dass jeder Hausarzt auch Kinder und Jugendliche behandeln darf. Andersrum allerdings darf der Kinder- und Jugendarzt lediglich Patienten bis 18 Jahre versorgen. Nur in Ausnahmefällen können Jugendliche über 18 Jahren bei ihrem Kinder- und Jugendarzt bleiben.

Viele Jugendliche wünschen sich aber in der Pubertät, vom Kinderarzt zum Hausarzt zu wechseln. Empfehlenswert ist, die J1-Vorsorgeuntersuchung im Alter von 12 bis 14 Jahren noch beim Kinder- und Jugendarzt durchführen zu lassen. Dieser ist schließlich darauf spezialisiert, Auffälligkeiten bei diesen Untersuchungen zu erkennen. Danach steht einem Wechsel definitiv nichts mehr im Wege.

Neuen Hausarzt finden – So klappt’s!

Sie sind umgezogen oder mit Ihrem bisherigen Hausarzt nicht mehr zufrieden? Ein Wechsel ist theoretisch kein Problem – doch wie findet man einen neuen Arzt?

  1. Fragen Sie Freunde, Familie und Kollegen. Menschen, die schon lange in der gleichen Gegend wohnen, haben oftmals Tipps, welcher Haus- oder Facharzt empfehlenswert ist. Fragen Sie auch nach, warum Ihre Freunde diesen Arzt empfehlen, schließlich hat jeder Mensch andere Ansprüche an einen Arzt.
  2. Online-Suche: Eine einfache Suche bei Google hilft, Ärzte in der näheren Umgebung zu finden. Plattformen wie Jameda sammeln Bewertungen zu Ärzten und geben Ihnen so einen ersten Eindruck. Bedenken Sie aber, dass diese Bewertungen auch falsch, veraltet oder sehr subjektiv sein können.
  3. Krankenkasse: Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach, welche Ärzte in Ihrer Nähe sind oder welche in Ihrer Stadt empfehlenswert sind. Die Krankenkasse kann Ihnen auch helfen, beim neuen Arzt einen Termin zu vereinbaren.
  4. Weiße Liste der Bertelsmannstiftung: Auf der Seite der „Weißen Liste“ können Sie gezielt nach Ärzten und Krankenhäusern in Ihrer Nähe suchen – auch nach speziellen Fachrichtungen. Hier sind alle niedergelassenen Ärzte und Zahnärzte verzeichnet. Die Ärzte können auch von Patienten bewertet werden.

Vereinbaren Sie beim neuen Arzt einen Termin zum Kennenlernen, um festzustellen, ob die Chemie stimmt und Sie sich künftig wohlfühlen werden.

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