Zu schnelles Fahren kann teuer werden, wenn ein Blitzer am Straßenrand steht. Foto: Pia Bayer/dpa
Manchmal haben Autofahrer das Gefühl, zu unrecht geblitzt worden zu sein. Jetzt gibt es einen Fall, in dem das so ist. Dabei ist ein falsches Tempolimit angesetzt worden.
Es kann ganz schnell gehen. Für einen Moment nicht aufgepasst, ein Schild übersehen – und schon blitzt es am Straßenrand. Auf der L1189 zwischen Magstadt, Leonberg und Stuttgart-Büsnau gilt das ganz besonders. Hinter der Autobahn in Fahrtrichtung Stuttgart ändert sich die zugelassene Höchstgeschwindigkeit dort mehrmals. 60, 70, 80 Stundenkilometer und zurück in kurzer Reihe, da kann man schon mal den Überblick verlieren. Und einen Bußgeldbescheid für zu schnelles Fahren bekommen.
Doch das, was Marcel Fröhle und seiner Frau dort am 30. November vergangenen Jahres passiert ist, kam den beiden gleich merkwürdig vor. „Wir fahren dort regelmäßig und sind ortskundig“, sagt Marcel Fröhle. Insofern war man einigermaßen überrascht, als der mobile Blitzer auslöste, der dort an diesem Tag im Einsatz war. Und erst recht, als kurz darauf Post von der Stadt Leonberg, die hier, unmittelbar vor der Stuttgarter Stadtgrenze, noch zuständig ist, im Briefkasten lag. Ein Bußgeldbescheid. Und zwar von der heftigen Sorte.
„Geblitzt wurde im 80er-Bereich. Die Überschreitung wurde aber auf eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h bezogen. Die gilt aber erst über einen Kilometer danach am Parkplatz Katzenbacher Hof“, so Fröhle. Gemessen wurde ein Tempo von 86 Stundenkilometern, die Toleranz schon abgezogen – laut Brief also 26 km/h zu schnell. Das bedeutet: ein Punkt, ein Bußgeld in Höhe von 178,50 Euro und bei einem weiteren Verstoß dieser Art innerhalb eines Jahres gar ein Monat Fahrverbot.
Das lassen die Fröhles nicht auf sich sitzen. „Aufgrund der Ortskenntnisse haben wir Einspruch eingelegt und kurze Zeit danach kam unter demselben Aktenzeichen kommentarlos ein Strafzettel, der die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h enthielt“, erzählen sie. Das Bußgeld jetzt: 20 Euro. „Wären wir nicht ortskundig, hätten wir natürlich den ersten Strafzettel schon zähneknirschend akzeptiert. Daher stellt sich uns auch die Frage, wie viele Personen an dem Tag ebenfalls geblitzt worden sind und hier einfach bezahlt haben“, sagt Marcel Fröhle.
Diese Frage lässt sich inzwischen beantworten. Auf Anfrage unserer Zeitung äußert sich die Stadt Leonberg zu dem Vorfall. Und es stellt sich heraus: Es hat an jenem Tag gleich reihenweise Autofahrerinnen und Autofahrer erwischt. Die Auswirkungen klingen immer noch nach. „Die Messung wurde durch die VerkehrspolizeiinspektionLudwigsburg durchgeführt. Bei der technischen Übertragung der Messdaten an die hiesige Bußgeldstelle kam es zu einem technischen Fehler, weshalb den Vorgangsdaten ein falscher Höchstgeschwindigkeitswert zugeordnet wurde“, sagt eine Sprecherin der Stadtverwaltung. Die Messdaten an sich seien richtig gewesen. Sprich: Es wurde zwar die Geschwindigkeit korrekt gemessen, aber in den Bußgeldbescheiden stand das falsche Tempolimit samt zu hoher Strafen.
Ein Übermittlungsfehler
Wie das passieren konnte? „Ordnungswidrigkeitenverfahren mit Geschwindigkeitsmessungen werden weitestgehend automatisiert bearbeitet. In einigen Fällen dieser Messreihe wurden deshalb bereits Schreiben an die jeweiligen Fahrzeughalter versandt, welche falsche Angaben enthielten“, sagt die Sprecherin. Dieser Umstand sei zeitnah bemerkt und die Korrektur der betreffenden Verfahren eingeleitet worden. „Aufgrund der Fallzahl konnte eine Korrektur lediglich Schritt für Schritt erfolgen“, so die Sprecherin.
Die Fröhles sind nicht die einzigen, die sich beschwert haben. „Es gingen zeitgleich verschiedene Hinweise von Betroffenen mit der Bitte um Überprüfung ein“, heißt es in Leonberg. Insgesamt seien von dem Fehler 149 Vorgänge betroffen. „Es wurde sichergestellt, dass keiner der betroffenen Personen hierdurch Nachteile entstanden sind. In vielen Fällen waren die korrigierten Schreiben bereits versandt, als die entsprechenden Reaktionen eingingen“, sagt die Sprecherin. Aufgrund der Anzahl der Vorgänge habe nicht in jedem Fall eine individualisierte Antwort erfolgen können.
Für manche Betroffene wäre der Fehler teuer geworden. Foto: dpa/Julian Stratenschulte
Der Fall zeigt: Manchmal lohnt es sich, beim Bußgeldbescheid genauer hinzuschauen. Denn hin und wieder werden Autofahrer geblitzt, die die zulässige Höchstgeschwindigkeit gar nicht überschritten haben.