33 000 Meldungen in Fachverfahren sind unbearbeitet, etwa genauso viele Mails warten in den Mailpostfächern auf Sichtung. Sie werden aber nicht gelöscht, enthalten sie doch wichtige Anträge, betont Abteilungsleiter Joost Raue. Weil das Warten auf eine Rückmeldung der Behörde mit der Sorge um den Arbeits- oder Studienplatz oder gar um den weiteren Aufenthalt verbunden ist, drängt es viele vor das bewachte Gebäude in der Eberhardstraße 39. Dort kommt aber nur rein, wer von der Verwaltung zuvor schriftlich einen Termin erhalten hat – am Servicepoint, wo Überträge von einem neuen Reisepass in den neuen elektronischen Aufenthaltstitel erledigt werden, und eben bei den Sachbearbeitern für alles andere.
Das Gesetz ist eindeutig: Wurde ein Antrag auf Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels gestellt, dann gilt der alte bis zur Entscheidung der Behörde als „fortbestehend“. Man müsste sich also keine Sorgen machen. Richtig ist aber auch, dass Vermieter, Arbeitgeber, Bankangestellte oder Sicherheitsbehörden formell abgelaufenen Titeln kritisch gegenüberstehen.
Warum gibt es täglich Warteschlangen?
Von Raue oder der Dienststellenleiterin Ilona Barth gibt es dazu keine klare Antwort. Es werden täglich nicht mehr als 20 bis 30 Wartende eingelassen – je nach personeller Besetzung. Warum deutlich mehr glauben, Erfolg zu haben, und nach der Ausgabe bleiben, ist unklar. Die Mitarbeiter vom Sicherheitsdienst würden die Schlangen ablaufen und nach den Gründen fragen, heißt es.
Je näher der Tag des Ablaufs eines Papiers kommt, ohne dass sich die Stadt gemeldet hat, desto nervöser werden die Menschen. „In der Regel“ werden sie laut Stadt „rechtzeitig“ angeschrieben. Ist das aber nicht der Fall, tritt der Notfall ein. Frühestens sieben Tage vor Ablauf der aktuellen Aufenthaltserlaubnis oder des Visums sind dann Vorsprachen ohne Termin möglich. Zuletzt entspannte sich die Situation, weil 5300 nicht ukrainischen Antragsstellern ihre elektronischen Aufenthaltstitel (Chipkarte) zugeschickt werden konnten. Damit wurde die Wartezeit um fünf Monate verkürzt. Es sind jetzt „nur“ noch 1200 Fälle auf Halde.
Wer der Stadt Untätigkeit attestieren will, kann vor dem Verwaltungsgericht klagen. Im vergangenen Jahr waren es 16, aktuell sind es 73 Fälle. Die Aussicht auf Erfolg und die Kostenübernahme durch die Stadt sind nach einer mehr als dreimonatigen Wartezeit gegeben – die Stadt selbst benennt vier Monate Wartezeit für die Antwort auf eine Mail. „Wir können die Verzweiflung nachvollziehen“, sagt Bürgermeister Maier. Gleichwohl binde die Bearbeitung der Klagen wiederum wertvolle Arbeitszeit. Diese fehle dann wieder an anderer Stelle. Raue sagt, eine Klage sei deshalb gegenüber anderen Ausländern kein solidarischer Akt.
Was sagen die Betroffenen?
Wer in die Gefühlswelt von in Stuttgart lebenden Ausländern eintauchen will, die sich mit der Ausländerbehörde beschäftigen, sei ein Blick in die sozialen Medien empfohlen. „Schnelle Frage: Um sechs morgens stehen 80 bis 100 Leute in der Schlange. Habe ich eine Chance, heute dranzukommen?“, fragt Marco S. Ein anderer erkundigt sich, ob es reiche, sich um drei Uhr morgens anzustellen oder ob er lieber schon am Vorabend anrücken solle? Einer sorgt sich, seinen Platz in der Schlange zu verlieren, wenn er die Toilette aufsuchen muss, und bittet um Tipps, „die man bei der Einreise in dieses Abenteuer beachten sollte“. Andere fragen an, ob schon jemand auf die Idee gekommen sei, sich für 150 Euro in die Schlange zu stellen. Viele kommen zum Schluss, ausländische Arbeitskräfte seien nicht erwünscht.
Welche Probleme haben Flüchtlinge aus der Ukraine?
Die Stadt hatte 2022 schnell rund 9000 Flüchtlinge erkennungsdienstlich behandelt und bei der ersten Erfassung mit vorläufigen Papieren, sogenannten Fiktionsbescheinigungen, versehen. Sie werden für ein Jahr ausgestellt und eventuell um ein weiteres verlängert. Läuft eine Bescheinigung aus, muss der ukrainische Flüchtling bei der Behörde vorstellig werden. Entweder sie wird verlängert und per Post übersandt, oder es gibt einen Termin, bei dem über den Antrag einer Aufenthaltserlaubnis entschieden wird – in der Regel in Form eines Klebeetiketts im Reisepass, weil das weitere Wartezeit auf die von der Bundesdruckerei in Berlin ausgestellte Karte spart. Es erleichtere ihre Arbeit, wenn die Ukrainer sich bei ihrer Botschaft um biometrische Pässe bemühten und abgelaufene verlängern ließen, sagt Joost Raue. Ärgerlich ist für die Beschäftigten, wenn Flüchtlinge ihre fest vereinbarten Termine nicht wahrnehmen. Die „No-show-Rate“ sei leider hoch, sagt Dienststellenleiterin Ilona Barth. Zum Teil ist damit die Frage beantwortet, warum nicht generell Onlinetermine vergeben werden. Für den Servicepoint ist das angedacht, für die übrigen Fälle auch deshalb nicht, weil die Planbarkeit in kleinen Organisationseinheiten schwierig ist. Man weiß im Voraus nicht genau, welche Terminkapazitäten zur Verfügung stehen.
Warum Ersatzpapiere statt richtiger Titel?
Dass Flüchtlinge auch bei unstrittigen Fällen statt Aufenthaltsgenehmigungen und Klebeetiketten erneut Ersatzpapiere ausgehändigt bekamen, ist dem Gerechtigkeitsempfinden der Behördenleitung geschuldet. Andernfalls würden jene Flüchtlinge, die später ankamen, schneller ihren Titel bekommen als solche, die schon länger warten. Problematisch sind Fiktionsbescheinigungen, weil sie bei Arbeitgebern und Vermietern Argwohn erzeugen könnten, weil damit eine Wohnsitzauflage für Stuttgart verbunden ist und Reisen ins Ausland nicht möglich sind. Mittlerweile macht die Behörde dank personeller Unterstützung von Aushilfskräften auf 20 Vollzeitstellen Fortschritte: Sie hat seit Mai 2000 Aufenthaltstitel an Flüchtlinge aus der Ukraine ausgegeben, allerdings sind noch 5600 offen.
Wie geht es weiter?
Die Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung läuft am 4. März kommenden Jahres ab. Positiv für die Flüchtlinge ist, dass eine weitere Verlängerung um ein Jahr durch den europäischen Rat zu erwarten ist. Problematisch erscheint dagegen, dass aktuell Aufenthaltstitel nur bis März 2024 ausgestellt werden dürfen. Derzeit erhoffen sich die Ausländerbehörden eine einfache Regelung durch den Bund, etwa eine Allgemeinverfügung, damit in Stuttgart nicht alle 9000 Flüchtlinge aus der Ukraine gleichzeitig in der Ausländerbehörde vorstellig werden müssen. Die Aufenthaltstitel behielten dann ihre Gültigkeit. Formell wären sie allerdings abgelaufen, was zu den bekannten Problemen mit Leistungsbehörden, Arbeitgebern und Vermietern führen könnte. Man bereite sich auf Mehrarbeit vor, sagt Abteilungsleiter Joost Raue. Die geht den Beschäftigten ganz sicher auch nach Ablauf der Massenzustromrichtlinie im März 2025 nicht aus, denn dann müssten die Flüchtlinge aus der Ukraine eine andere Art von Aufenthaltserlaubnis beantragen, um sich weiter rechtmäßig in Deutschland aufzuhalten. Voraussetzungen wären etwa eine qualifizierte Beschäftigung, Studium oder eine Ausbildung.