Es war noch vor der Jahrtausendwende, als die Initiative gegründet wurde: die Bürgeraktion zum Ausbau der Bundesstraße 10. Genauer gesagt im Jahr 1998 kamen jene Streiter zusammen, um für eine bessere Anbindung der Region Geislingen an die Autobahnzubringer und für eine neue Trassenführung der B 10 zu kämpfen – um Geislingen herum. Denn: „Viel zu lange hat man sich in Geislingen darauf beschränkt, nur gelegentlich Briefe an Politiker und Ministerien zu schreiben, ohne aber – wie es uns erscheint – den nötigen Druck gemacht zu haben“, ist auf der Internetseite der Initiative zu lesen.
Im Jahr 2018 war vorerst Schluss mit dem Weiterbau
Als im Frühjahr 2001 der Spatenstich für eine neue B 10-Trasse um Eislingen herum erfolgte, verbuchte dies die Gruppe als ersten Erfolg. Ein Erfolg, der 2018 mit der Fertigstellung des Weiterbaus der sogenannten B 10 Neu vor Kuchen endete. Durch die Gemeinde wie auch durch die Stadt Geislingen schiebt sich jedoch weiterhin der Verkehr, inklusive aller bekannten Auswirkungen, vornehmlich Staus und Lärm.
Im Bundesverkehrswegeplan für das Jahr 2030 findet sich der Weiterbau der Umgehungsstrecke für die Bundesstraße unter der Nummer B10-G80-BW. Unterteilt ist das Vorhaben in vier Teilprojekte, drei mit „vordringlichem Bedarf“, eines mit dem Status „weiterer Bedarf“, wie das Regierungspräsidium Stuttgart (RP) als Planungsbehörde auf Anfrage mitteilt. Damit entsteht theoretisch eine Lücke für die neue Streckenführung der Bundesstraße, welche die Ortszentren Kuchen und Geislingen entlasten könnte.
Abschnitte werden zusammen geplant
Denn nur einer dieser beiden Abschnitte wurde vom Bundesverkehrsministerium mit der Stufe „vordringlicher Bedarf“ bedacht. Gemeint ist jene Strecke, die künftig westlich der jetzigen B 10 in Geislingen verlaufen soll, von Gingen-Ost bis Geislingen-Mitte. Jedoch hänge dieses Teilprojekt unmittelbar mit dem weiteren Streckenbau zusammen, wie das RP schreibt. Deshalb würden beide Abschnitte mit Zustimmung des Bundes zusammen geplant.
Besagter zweiter Abschnitt soll die Bundesstraße ab Geislingen-Ost wieder zur alten B 10 zurückführen, inklusive Tunnel durch den Schildwachtberg. Er wurde jedoch nur mit dem Status „weiterer Bedarf“ bedacht. Und nach Definition des Bundesverkehrsministeriums sollen nur Vorhaben im vordringlichen Bedarf bis 2030 umgesetzt oder gar abgeschlossen sein. Wie der Bund mit diesem Umstand umgeht, konnte das Bundesverkehrsministerium auf Anfrage bisher nicht beantworten. Ebenso wenig, nach welchen Kriterien diese Prioritätsstufen festgesetzt werden.
Fachgutachten zu Lärm und Artenschutz sind nötig
Zumindest das RP vermeldet kleine Fortschritte: „Aktuell wird der sogenannte Vorentwurf bis voraussichtlich Ende des Jahres 2024 überarbeitet, fortgeschrieben und angepasst“, antwortet die Behörde auf Anfrage. Hierzu gehörten fachtechnische Straßenplanung sowie begleitende Fachgutachten für bodenschutz-, naturschutz- und wasserrechtliche Belange, aber auch Lärmgutachten und die Planung für den notwendigen Schutz der Anwohner vor Lärm.
Diese und weitere Unterlagen würden bis voraussichtlich Ende des Jahres dem Verkehrsministerium zur Prüfung vorgelegt. „Im Anschluss wird beim Bund der Gesehenvermerk für die Maßnahme eingeholt.“ Danach könne die Genehmigungsplanung erfolgen und das Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden.
Bis zur Rechtssicherheit kann es Jahre dauern
Über solche Planfeststellungen werden insbesondere große Infrastrukturprojekte, darunter der Straßen- und Schienenbau, genehmigt. Ähnlich wie bei der Bauleitplanung der Gemeinde erfolgen für solche Vorhaben Offenlegungen, bei denen die Träger öffentlicher Belange wie auch diejenigen, welche von dem Vorhaben betroffen sind, Einwände und Anmerkungen einbringen können. An der Planungsbehörde ist es schließlich, diese Eingaben rechtssicher abzuwägen. Am Ende steht der Planfeststellungsbeschluss, der alle übrigen notwendigen Erlaubnisse umfasst. Und gegen ihn besteht die Möglichkeit zur Klage. Entsprechend schwierig ist zu sagen, ab wann ein solcher Planfeststellungsbeschluss rechtssicher besteht. Erfahrungsgemäß dauern Verfahren vor den Verwaltungsgerichten mehrere Jahre, bis es zu einer Entscheidung kommt – in einer Instanz. Im Schnitt sprechen Behörden bei unkritischen Planfeststellungsverfahren von einer Durchschnittsdauer von drei Jahren.
Verkehr hätte 2023 über die neue Route fließen sollen
Beteiligung
Bereits vor einem der Genehmigungsverfahren fanden Informationsveranstaltungen für die Bürgerschaft zu den beiden Abschnitten der B 10 Neu statt, zuletzt im Jahr 2022 in Kuchen.
Zeitplan
Damals hieß es vonseiten der zuständigen Sachbearbeiterin beim Regierungspräsidium Stuttgart, dass zumindest für 2030 eine Chance bestehe, dass der Verkehr von der B 10 über die neue Trasse fließen könne. Man ging jedoch zu diesem Zeitpunkt noch davon aus, Ende 2022 mit der Genehmigungsplanung beginnen zu können, um das Verfahren bereits zwei Jahre später abzuschließen.