Im Prozess um Querdenken-Gründer Michael Ballweg bleibt die Staatsanwaltschaft hart. Doch die Zeichen stehen auf Freispruch.

Baden-Württemberg: Eberhard Wein (kew)

Für den vorletzten Verhandlungstag hat der Querdenker-Gründer Michael Ballweg das neueste T-Shirt aus der Querdenken-Edition angezogen. „Rebell“ steht darauf geschrieben. Der Merchandise-Vertrieb läuft also noch. Es könnte wie ein Beleg dafür dienen, wovon die Staatsanwaltschaft an diesem Tag noch einmal die Wirtschaftskammer des Landgerichts überzeugen möchte: Dass Querdenken711 eben nicht nur eine Protestbewegung gegen die damaligen Corona-Maßnahmen gewesen ist, sondern vor allem ein Wirtschaftsbetrieb, der Ballweg „immense Summen“ eingebracht habe.

 

Während die Verteidigung auf Freispruch plädierte, forderte die Staatsanwaltschaft wegen versuchten Betrugs und Steuerhinterziehung drei Jahre Haft. Rund 1,3 Millionen Euro sollen zwischen 2020 und 2022 als Schenkungen auf dem von Ballweg eröffneten Querdenken-Konto eingegangen sein, weiteres Geld wurde bei den Großdemonstrationen überall in Deutschland eingesammelt. Für Staatsanwältin Franziska Gräfe und ihren Kollegen Niklas Eisele steht fest, dass Ballweg 548 000 Euro zweckentfremdet. Hiervon sollen 131 000 Euro als Darlehen an seine Firma geflossen sein.

Schenkung unter Steuergrenze

Unter anderem habe er ein Kryptokonto gefüttert, das von den Ermittlern zwar gesperrt wurde, dessen Passwörter aber nach wie vor nur Ballweg kennt. Eine spätere Verwendung für Querdenken sei auch hier nicht plausibel, sagte Eisele, auch wenn im Betreff der Einzahlungen QD711 angegeben war. Seit Anfang 2022 sei die Bewegung nicht mehr aktiv gewesen. Stattdessen ist die Staatsanwaltschaft weiterhin davon überzeugt, dass Ballweg nach Costa Rica auswandern wollte. Als er am 29. Juni 2022 festgenommen wurde, war sein Haus schon verkauft und ausgeräumt. Ein Container mit seinen Habseligkeiten habe in Hamburg zur Verschiffung nach Übersee gestanden.

Ballweg sei Querdenken711 gewesen, erklärte Eisele im Plädoyer, für dessen Vortrag sich die beiden Anklagevertreter gegenseitig ablösen mussten, weil es länger als anderthalb Stunden dauerte. Alle maßgeblichen Entscheidungen habe Ballweg getroffen, auch für Querdenken-Ableger in anderen Städten habe er die Markenrechte angemeldet, nur er habe über das Konto verfügt.

Immer wieder habe Ballweg öffentlich beteuert, er und seine Helfer arbeiteten ehrenamtlich. Das gesammelte Geld fließe ausschließlich in die Organisation von Demos, die damals in Stuttgart, Berlin und anderswo Massen mobilisierten. Das habe nicht der Wahrheit entsprochen. Selbst seinem angeblich unentgeltlich arbeitenden Rechtsanwalt Ralf Ludwig hatte er eine Schenkung 19 500 Euro überwiesen. Ab 20 000 Euro wird eine Schenkungssteuer fällig.

„Kein einziger Cent wurde privatnützig verwendet“, sagte hingegen Ludwig. In mehr als 40 Verhandlungstagen habe die Anklage hierfür kein Beleg erbringen können. Und selbst wenn Ballweg Geld für sich verwendet hätte: „Es wäre den Spendern egal gewesen“, sagte Ludwig. Auch für die behauptete Steuerhinterziehung gebe es keine Belege. Eine rechtzeitige Steuererklärung habe die Staatsanwaltschaft verhindert, als sie einen Haftbefehl gegen Ballweg beantragte.

279 Tage hatte der heute 50-Jährige in Untersuchungshaft gesessen. „Der Angeklagte würde sich über eine Entschuldigung freuen“, sagte Rechtsanwalt Gregor Samimi. Der ebenfalls als Anwalt bestellte CDU-Politiker Reinhard Löffler übte heftige Kritik an der Staatsanwaltschaft: „Grimms Märchen sind gegen das, was Sie hier vorgetragen haben, eine Enzyklopädie des Fachwissens!“

Im Schlusswort nahm auch erstmals Ballweg selbst im Prozess Stellung. „Alles geht vorüber“, sagte er und bedankte sich bei der Kammer. Sie hatte schon durchblicken lassen, dass sie Zweifel an der Anklage hat. Das Urteil soll am 31. Juli fallen. Die Staatsanwaltschaft erwägt schon jetzt eine Revision. „Das hier ist kein politischer Prozess“, betonte Gräfe.

Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version hieß es, dass Herr Ballweg sich 131.000 Euro, zusätzlich zu einer Summe von 548.000 Euro, über sein Firmenkonto als Darlehen für sich gesichert haben soll. Bei den genannten 548.000 Euro handelt es sich allerdings um die Gesamtsumme, die zweckwidrig verwendet worden sein soll und das Darlehen in Höhe von 131.000 Euro soll nicht an ihn, sondern an seine Firma geflossen sein. Die Stelle wurde entsprechend korrigiert.