Zwei Jahre nach dem Handgranaten-Attentat in Altbach hören fünf weitere Beteiligte einen Richterspruch. Diesmal gibt es erstmals auch Bewährungsstrafen.

Lokales: Wolf-Dieter Obst (wdo)

Wer war Täter, wer Mittäter, wer Claqueur? Nach dem Gewaltexzess im auf und vor dem Friedhof von Altbach (Kreis Esslingen) im Sommer 2023, bei dem ein 23-Jähriger eine Handgranate in Richtung einer Trauerfeier für ein Mitglied einer verfeindeten Gruppierung warf und dann selbst von einem Mob fast zu Tode geprügelt worden ist, sind nun fünf weitere Beteiligte verurteilt worden. Die 4. Strafkammer des Landgerichts verhängte bis zu knapp sechs Jahren Haft. Doch erstmals gab es für Beteiligte an dem Gewaltexzess am 9. Juni 2023 auch Bewährungsstrafen.

 

Bei den 21 bis 24 Jahre alten Männern handelt es sich um Angehörige einer multiethnischen Gruppierung aus dem Bereich Esslingen/Plochingen/Ludwigsburg, die sich seit mindestens Sommer 2022 in Gangster-Rapper-Manier auch mit Schusswaffen eine blutige Auseinandersetzung mit der verfeindeten Gruppierung aus Zuffenhausen/Göppingen liefert. Die Ursprünge liegen in der kurdisch geprägten und verbotenen Straßengang Red Legion; es gibt auch Bezüge zu rockerähnlichen Gruppen. Wegen des Handgranatenangriffs, der mit 15 Verletzten vergleichsweise glimpflich endete, sitzt der Attentäter für zwölf Jahre in Haft.

Wegen einer Vorstrafe für eine Gewalttat auf dem Killesberg 2022 hat ein 22-Jähriger bei der 4. Kammer unter dem Vorsitzenden Richter Hans-Peter Schöttler mit fünf Jahren und zehn Monaten Jugendstrafe die höchste Strafe eingefahren. Die Anklagevertreterin hatte siebeneinhalb Jahre gefordert. Ein weiterer 22-Jähriger aus Kirchheim unter Teck (Kreis Esslingen, zudem mit verbotenen Dopingsubstanzen erwischt, muss zwei Jahre und zehn Monate in Jugendhaft verbüßen. Die Staatsanwältin hätte viereinhalb Jahre für schuldangemessen gehalten.

Blick auf den Altbacher Friedhof mit der Aussegnungshalle im Hintergrund. Foto: bra/Philipp Braitinger

Drei Beteiligte dürfen raus aus der Haft – auf Bewährung

Erstmals im Zusammenhang mit dem Komplex gab es auch Bewährungsstrafen. Bei zwei 21-Jährigen, die sich zudem für den Besitz von Kinderpornografie auf ihren Smartphones verantworten mussten, werden zwei Jahre Haft zur Bewährung ausgesetzt. Ebenso bei einem 24-Jährigen. Alle drei sind wieder auf freiem Fuß. Bei allen sieht die Kammer lediglich eine Mittäterschaft. „Auf den Videos sehen wir Bewegungen“, erklärte Richter Schöttler bereits vor den Plädoyers. „Wir ziehen aber nicht die gleichen Schlüsse wie der Sachverständige.“ Das heißt: Das Gericht sieht es als nicht nachgewiesen an, „dass irgendjemand von den Angeklagten selber auf den Geschädigten getreten hätte“, stellt der Landgerichtssprecher Timur Lutfullin klar: „Das unterscheidet diese Verurteilung von früheren aus diesem Tatkomplex.“

Bei den Verfahren um den Gewaltexzess am Altbacher Friedhof am Stuttgarter Landgericht wird es indes auch Wiederholungen geben. Ein 28-Jähriger, der bereits in einem weiteren Prozess zu fünf Jahren Haft verurteilt worden war, hat vom Bundesgerichtshof (BGH) einen „Wertungsfehler“ des Gerichts attestiert bekommen. Mit der Revision wird sich vom 6. August an die 19. Strafkammer beschäftigen. Ebenfalls wiederholt wird der Prozess gegen einen 22-Jährigen, dessen Urteil beim BGH sowohl von der Verteidigung als auch von der Staatsanwaltschaft erfolgreich angefochten worden war. Er sitzt übrigens auch wegen der Schüsse auf einen verfeindeten Bandenchef im März 2023 in Zuffenhausen auf der Anklagebank.